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Zöliakie » Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Zöliakie: Wir haben Antworten

Grundsätzlich ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Zöliakie abzuschließen. Allerdings hängt die genaue Entscheidung des Versicherers von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Ausprägung und Symptomen im Alltag sowie dem allgemeinen Gesundheitszustand.

Mehr zu dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Zöliakie erfahren Sie hier.

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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz ZöliakieAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 26. September 2023 Lesezeit: ca. 3 Min


Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Zöliakie möglich?

Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung trotz ZöliakieGrundsätzlich lautet die Antwort unserer Erfahrung nach ja, aber es wichtig und sinnvoll, dass man vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ein sog. anonyme Risikovoranfrage bei etlichen Versicherern stellt. Ziel ist es so zu erfahren ob die Zöliakie in Abhängigkeit der Symptome und Beschwerden mit versichert werden kann.

Hierzu benötigen die Versicherer alle relevanten Informationen zur Zöliakie. Dazu gehören beispielsweise die Ursache falls bekannt? Welche Beschwerden treten auf? Gibt es weitere Symptome und Folgen sowie eventuelle Beeinträchtigungen im Alltag oder Berufsleben? Wird sich konsequent glutenfrei ernährt? Denn nur so können die Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit aufgrund von Zöliakie einschätzen. Je nach individueller Situation kann es sein, dass das die Zöliakie ohne Einschränkung mit versichert werden kann oder ein Risikozuschlag in den Vertrag mit aufgenommen wird. Aber auch eine Ablehnung des Versicherungsschutz kann in Einzelfällen in Abhängigkeit der Symptome und eventuellen weiteren Angaben in den Gesundheitsfragen vorkommen.

Am Ende ist es jedoch wichtig zu betonen, dass die Diagnose Zöliakie nicht automatisch dazu führt, dass man keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Unsere Erfahrung zeigt das es sehr wohl möglich ist Personen mit Zöliakie bei glutenfreier Ernährung und ohne Mangelerscheinungen bzw. Beschwerden im Alltag ohne Einschränkung d.h normal versichert zu bekommen.


Warum kann Zöliakie zu einem Ausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen?

Die Folgen von Zöliakie können vielfältig sein und variieren von Person zu Person. Die häufigsten Symptome und Folgen von Zöliakie sind:

1. Magen-Darm-Symptome:Zu den häufigsten Symptomen gehört Durchfall, Magenschmerzen, Blähungen, Übelkeit und Erbrechen. Diese Symptome können zu Nährstoffmangel und Gewichtsverlust führen.

2. Eisenmangelanämie: Zöliakie kann zu einer schlechten Eisenaufnahme führen, was wiederum zu Eisenmangelanämie führen kann. Symptome einer Anämie sind Müdigkeit, Schwäche und Schwindel.

3. Neurologische Probleme:In einigen Fällen können neurologische Probleme wie Koordinationsprobleme, Taubheitsgefühl, Gleichgewichtsstörungen und epileptische Anfälle auftreten.

4. Hautprobleme: Einige Menschen mit Zöliakie können Hautprobleme entwickeln, wie z.B. Dermatitis herpetiformis. Diese Erkrankung ist durch juckende, bläschenbildende Hautausschläge gekennzeichnet.

All diese aufgeführten möglichen Folgen von Zöliakie erhöhen statistisch für die Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit.


So verfahren wir bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Zöliakie

In einem ersten Schritt führen wir als Teil unserer Beratung eine kostenfreie anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durch. Sie erhalten von uns einen Fragebogen zur Zöliakie und einen allgemeinen Fragebogen indem neben der Zöliakie alle weiteren für die Versicherer relevanten Punkte zur Risiko- und Gesundheitsprüfung abgefragt werden.

Im Anschluss wird der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten von uns als anonyme Risikovoranfrage zur individuellen Prüfung an bis zu 15 Versicherer gleichzeitig versendet.

Experten-Tipp:

Experten TippFalls Sie sich bei einem oder mehrerer Punkt(en) zu den Gesundheitsfragen nicht ganz sicher sind, ist es ratsam eine Kopie der Patientenakte anzufordern. Wenden Sie sich am besten an die Ärzten (Hausarzt, Orthopäde, Hautarzt etc.) die Sie in den letzen 5 Jahren besucht haben.

Gerne stellen wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein Musterformular kostenfrei zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@pvg-finanzen.de mit dem Stichwort „Musterbrief Abfrage Patientenakte“.

In der Regel liegen innerhalb von 5 – 10 Werktagen die Rückmeldungen der angefragten Versicherern vor. Es kann auch vorkommen, das die im Fragebogen gemachten Angaben zu den Diagnosen bzw. Erkrankungen und Arztbesuchen für eine verbindliche Einschätzung der Risikoprüfer der Gesellschaften final nicht ausreichen. So kann es sein, das zu einer genaueren Einschätzung des Risikos ein Zusatzfragebogen oder auch ein Arzt-/ Befundbericht nachzureichen ist.

Auf Basis der Rückmeldungen und Entscheidungen die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen können, erhalten Sie Ihren persönlichen und auf Sie abgestimmten Vergleich.

Wenn Sie auf Grund der Zöliakie bedenken haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, oder Sie unverbindlich und kostenfrei geprüft haben möchten, bei welchem oder welchen Versicherern Zöliakie mit versichert werden kann, zögern Sie nicht und kontaktieren uns.

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