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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Vergleich und Beratung

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Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich und BeratungAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 23. Januar 2024 Lesezeit: 4 Min


Berufs­unfähig­keitsversicherung: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Immer wieder weisen die Medien aber auch Verbraucherschützer und Verbraucherzentralen darauf hin, dass der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sinnvoll ist und neben der Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen zählt.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Finanzielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum – die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei voller Erwerbsunfähigkeit eine „Minirente“.

Rente wegen Berufs­unfähig­keit
Die wichtigste Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist der Erhalt einer monatlichen Berufs­unfähig­keitsrente – ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Die volle BU-Rente gibt es bereits ab einer Berufs­unfähig­keit von 50 Prozent.

Außerdem kann der Versicherungsumfang je nach Versicherer variieren. Es gibt BU-Versicherer welche zusätzliche finanzielle Leistungen erbringen, wie z.B. bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben durch Einmalzahlungen am Ende einer zeitlich begrenzten Berufs­unfähig­keit oder durch Assistance-Leistungen, die über die finanzielle Hilfen hinausgehen – etwa die Planung von Reha-Maßnahmen.

Finanzieller Schutz bei steigendem Bedarf
Durch Dynamisierung – also regelmäßige Erhöhung von Rentenansprüchen und Beiträgen – können Sie Ihren Berufs­unfähig­keitsschutz an steigende Lebenshaltungskosten und wachsenden Finanzbedarf anpassen.

Sofern beim Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, können Sie den bestehenden Schutz zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb und Einkommenssteigerungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, damit eine etwaige spätere BU-Rente Ihren gestiegenen finanziellen Bedürfnissen entspricht.

Der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist sinnvoll und das nicht nur berufstätige Menschen. Um im Ernstfall einen sicheren Schutz zu haben, sollten auch Auszubildende und Studenten, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen.

Experten-Tipp:

Experten TippSie sollten sich den Berufs­unfähig­keitsschutz sichern, solange Sie noch jung und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Denn bei Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Beschwerden schwinden die Chancen die günstigsten und besten Konditionen zu erhalten.

Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder vierte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen!

Denn seit 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1961 geborenen Berufstätigen im Fall der Berufs­unfähig­keit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur der Anspruch hat, der nicht einmal mehr drei Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten kann. Die staatlichen Hilfen sind zudem so niedrig bemessen, dass sie Sie und Ihre Familie keinesfalls vor dem finanziellen Absturz bewahren können.

Umfassender Schutz, günstige Beiträge
Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung werden von verschiedenen Faktoren bestimmt – vom Leistungsspektrum des Versicherers und von Ihrem persönlichen Risiko, vorzeitig berufsunfähig zu werden.

Ein umfassender Berufs­unfähig­keitsschutz ist für Büroangestellte wegen ihres geringeren Gesundheitsrisikos günstiger als für Bauhandwerker oder Lehrer. Eine Police, die Leistungen nur bei völliger Erwerbsunfähigkeit vorsieht, ist für weniger Geld zu haben, als eine Versicherung, die bei Berufs­unfähig­keit sofort zahlt, selbst wenn man in einem anderen Beruf noch arbeiten könnte.

Niedrige Beiträge sichern
Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen kann es sich als Vorteilhaft erweisen einen Beitragszuschlag zu akzeptieren insofern es der BU-Versicherer vorschlägt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.

Nicht zu knapp kalkulieren
Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach steigt das Risiko einer Berufs­unfähig­keit überproportional mit zunehmenden Alter.

Experten TippAuch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: ca. 80 Prozent des Nettoeinkommens. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die BU-Rente etwa bei späterer Heirat, Geburt von Kindern, Immobilienerwerb oder Gehaltssteigerungen problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Die Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihr persönliches Berufs­unfähig­keitsrisiko privat abzusichern, sehen Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer kaum überschaubaren Anzahl von Produkten und Tarifen und unterschiedlichsten Preisen und Leistungen gegenüber.

Die Entscheidung für eine konkrete Berufs­unfähig­keitsversicherung sollten Sie deshalb nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne fachkundige Beratung ist nicht zu empfehlen – das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Experten-Tipp:

Experten TippLassen Sie sich daher beraten, um Ihre persönliche Risikosituation zu analysieren und die Tarife zu ver­gleichen. Zudem ist es ratsam im Vorfeld eine anonyme Risikovoranfrage zu tätigen, um zu erfahren ob und zu welchen Konditionen ein Versicherungsschutz möglich ist.

Eine private Unfall­ver­si­che­rung schützt nur eingeschränkt, denn laut Statistiken sind 90% der Ursachen die zu einer Berufs­unfähig­keit führen Krank­hei­ten. In weniger als 10% aller Fälle ist die Berufs­unfähig­keit auf einen Unfall zurück zuführen.

Grundsätzlich ist man mir einer Berufs­unfähig­keitsversicherung bestens gegen die finanziellen Folgen einer eventuellen Berufs­unfähig­keit abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Berufs­unfähig­keit durch einen Unfall oder eine Krankheit hervorgerufen wird.

Die Ursachen: Eine Berufs­unfähig­keit kann jeden treffen!


morgen & morgen -bu-rating-2020-bu-ursachenStatistiken belegen, das jeder vierte Arbeitnehmer vor seinem Eintritt in den Ruhestand berufsunfähig wird, die Ursachen und Gründe sind unterschiedlich (siehe Grafik).

Trotz dieser Tatsache können es sich viele nicht vorstellen, dass auch Sie evtl. im Laufe Ihres Berufslebens von einer Berufs­unfähig­keit betroffen sein könnten. Aber was passiert, wenn Sie in Ihrem derzeit ausgeübten Beruf einmal wirklich nicht mehr arbeiten können?

Die meisten Arbeitnehmer die ausschließlich einer reinen Büro-/ Schreibtischtätigkeit nachgehen, schätzen die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Berufs­unfähig­keit sehr gering bis gegen null ein. Statistiken und Studien der Krankenkassen belegen ein anderes Bild. Gerade die Arbeitnehmer die einen Bürojob ausführen, sind es die in den letzten Jahren mit steigender Tendenz von einer Berufs­unfähig­keit betroffen waren.

Hinweis:

Experten TippDie Hauptauslöser bzw. Ursachen für eine Berufs­unfähig­keit sind in erster Linie Erkrankungen der Psyche (34,5%) gefolgt von Erkrankungen des Skelett- & Bewegungsapparates (20,1%). Unfälle hingegen sind in nur 7,6% der Fälle ursächlich für eine Berufsunfähigkeit.

Zwar haben alle Arbeitnehmer die in der deutschen Rentenversicherung Bund versichert sind und vor dem 2. Januar 1961 geboren sind nach §240 SGB VI einen Anspruch auf eine „staatliche BU-Rente“, auch „Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung“ genannt.

Demgegenüber haben alle Arbeitnehmer die nach dem 01.01.1961 geboren sind lediglich einen Anspruch auf eine volle oder halbe Erwerbsminderungsrente. Welchen aktuellen Rentenanspruch Sie bei voller Erwerbsminderung haben, können Sie in Ihrem jährlichen Renteninformationsschreiben ersehen.

BU-Versicherung: Was sollte man vor dem Abschluss beachten?


Vor dem Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte man folgendes beachten. Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt.

Beratung und Vergleich zu einer BerufsunfähigkeitsversicherungEs lohnt sich eine Berufs­unfähig­keitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen am besten zu Beginn der Ausbildung, des Studiums jedoch spätestens zum Einstieg ins Berufsleben. Denn je früher man den Zeitpunkt des Abschlusses wählt, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge. Maßgeblich dafür sind das Eintrittsalter, die Laufzeit, die berufliche Tätigkeit und zu guter letzt die gewünschte monatliche Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente.

Auch das Thema der Gesundheitsprüfung sollte vor dem Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sehr ernst genommen werden. Wichtig: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit die Gesundheitsfragen in Ruhe und vor allem wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn sollten Sie im Antrag eine Diagnose oder Erkrankung nicht angegeben oder vergessen haben, kann der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung der BU-Rente verweigern.

Experten-Tipp:

Experten TippLassen Sie sich als Hilfestellung zur Beantwortung der Gesundheitsfragen einen Auszug aus Ihrer Patientenakte des jeweils behandelnden Arztes (Hausarzt, Orthopäden etc.) aushändigen. Fordern Sie gerne auch parallel bei Ihrer Krankenkasse eine Auskunft ein und prüfen Sie die Diagnosen.

Sollten Diagnosen hervortreten von den Sie nichts wissen oder wussten, halten Sie Rücksprache mit dem Arzt der die Diagnose gestellt hat. So können Sie Ungereimtheiten im Vorfeld aus dem Weg räumen und richtig stellen.

Achten Sie bei dem Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht nur auf den zu zahlenden monatlichen Beitrag. Sondern vielmehr auf kundenfreundliche Definitionen in den Tarifbedingungen und entscheidende vertragliche Leistungsmerkmale (wie z.B. Verzicht auf abstrakte Verweisung, Prognosezeitraum von 6 Monaten, Einschluss einer AU-Klausel, umfangreiche Nachversicherungsgarantien, Leistung der BU-Rente rückwirkend zum Eintritt der Berufs­unfähig­keit etc.) die in einer guten Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht fehlen dürfen.

Berücksichtigen bei Ihrem Entscheidungsprozess auch die Finanzstärke und Erfahrung in der Bearbeitung der Leistungsfälle des Versicherers. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich. Lassen Sie sich unabhängig beraten!

Berufsunfähigkeitsversicherung: Den Schutz richtig gestalten!


Berufsunfhigkeitsversicherung_der_richtige_Schutz Wer bei schwerer Krankheit oder Unfall nicht auf die geringen staatlichen Sozialleistungen angewiesen sein möchte, kommt an dem Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht vorabei. Daher sollte wer sich für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung entscheidet, nicht nur auf den Preis achten, sondern vor allem auf kundenfreundliche und leistungsstarke Vertragsbedingungen. Schließlich möchten Sie gut versichert sein und im Leitungsfall Ihre vereinbarte Berufs­unfähig­keitsrente auch ausbezahlt bekommen.

Besonders wichtig:
Der Verzicht des Versicherers auf die Möglichkeit der „abstrakten Verweisung“. Sonst hat der Versicherte im Ernstfall keine Ansprüche, wenn er zwar seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch in irgend einer anderen Tätigkeit einsetzbar ist, notfalls sogar als Pförtner oder Gartenpfleger.

Der Beruf des Versicherten sollte auch während eines späteren Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. –mann ist man nur beschränkt geschützt. Zudem sollte der BU-Vertrag nicht zu früh auslaufen, denn viele werden erst ab 55 berufsunfähig.

Experten-Tipp:

Experten TippÜberdies sollte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel kann z.B. ca. 80 Prozent des Nettoeinkommens herangezogen werden.

Auch die Option zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung sollte bedingungsgemäß möglich sein, damit sich die Berufs­unfähig­keitsrente etwa bei späterer Heirat oder Geburt eines Kindes problemlos an gestiegene finanzielle Bedürfnisse anpassen lässt.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Der frühe Abschluss bringt viele Vorteile!


Berufsunfähigkeitsversicherung_möglichst früh_abschliessenDie Berufs­unfähig­keitsversicherung zählt inzwischen zu der wichtigsten Versicherung bzw. Absicherung für jeden Berufstätigen. Es gibt verschiedene Gründe, warum der Abschluss einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung schon in möglichst jungen Jahren zu empfehlen ist.

Dafür spricht vorallem dass es immer häufiger zu beobachten ist, dass die Versicherer einen Antrag auf den Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung öfter mit einer Ausschlussklausel oder einem Risikozuschlag versehen. Denn oftmals leidet der Antragsteller schon unter einer Vorerkrankung, sodass der Versicherer ein zu hohes Risiko sieht, dass der Verbraucher berufsunfähig werden könnte.

Diese „Entwicklung“ ist ein guter Grund, die Berufs­unfähig­keitsversicherung schon möglichst früh abzuschließen. Daher sollte man sich rechtzeitig zum Thema Berufs­unfähig­keitsversicherung unabhängig beraten lassen. Denn im Alter zwischen 20 und 35 Jahren existieren meistens noch keine größeren Erkrankungen, sodass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung i.dR. zu normalen Konditionen angeboten werden kann. Leistungsausschlüsse für bestehende Vorerkrankungen oder sogar eine gänzliche Ablehnung durch den Versicherer können so vermieden werden.

Der frühe Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung hat aber noch einen weiteren Vorteil, der in den relativ günstigen Beiträgen besteht. Denn das Alter des Versicherten ist ein ganz entscheidender Einflussfaktor, wenn es um die Festlegung der Versicherungsprämie geht. So müssen zum Beispiel Per­sonen im Alter von 25 Jahren einen deutlich geringeren Beitrag als Per­sonen im Alter von 45 Jahren zahlen, um die gleiche Berufs­unfähig­keitsrente als Schutz zu erhalten.

Schließt man also eine Berufs­unfähig­keitsversicherung schon in jungen Jahren ab, sichert man sich günstige Beiträge über die gesamte Laufzeit.

Was sollten Studenten und Azubis beim Abschluss beachten?


Auf einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz sollten junge Menschen heute nicht mehr verzichten.

Berufsunfähigkeitsversicherung_möglichst früh_abschliessenDenn wenn man erst am Anfang seines Berufslebens steht, hat man noch wenig bis gar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Bei einer Berufs­unfähig­keit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit hat man deshalb in aller Regel (Wartezeit 5 Jahre) oder nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Rentenleistungen. Daher ist eine BU-Versicherung gerade für Studenten und Auszubildende sehr zu empfehlen und auf Grund des noch jungen Eintrittsalters deutlich günstiger.

Darüber hinaus sind Studenten und Azubis in der Regel fit, vital und gesund. Daher besteht zu dem Zeitpunkt die beste Ausgangslage eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu den besten Konditionen zu erhalten.

Private Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men gewähren schon Auszubildenden, Studenten und Berufseinsteigern vollen Versicherungsschutz für den angestrebten Beruf. Die Höhe der vertraglichen Berufs­unfähig­keitsrente ist meist pauschal beschränkt, solange man den versicherten Beruf noch nicht ausübt – oft auf 1.000 Euro monatlich bei einigen Versicherern auch bis 1500 Euro monatlich.

Nach dem Berufsabschluss und dem Eintritt ins Arbeitsleben kann die Berufs­unfähig­keitsrente dann in aller Regel durch die Nachversicherungsgarantie sofort aufgestockt werden. Weiterer Vorteil, wenn man sich frühzeitig für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz entscheidet: Die Beiträge sind günstig, Versicherungsausschlüsse von Vorerkrankungen selten.

Bei Angestellten und Selbstständigen gilt stets der zuletzt ausgeübte Beruf als versichert. Bei Studenten und Auszubildenden wird der Beruf erst noch angestrebt bzw. erlernt. So sollten Studenten und Azubis unbedingt vor dem Abschluss einer BU-Versicherung darauf achten, das nicht nur die “ Studierfähigkeit“ oder die Tätigkeit als Azubi versichert gilt, sondern das angestrebte Berufsziel versichert ist.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Was passiert im BU-Leistungsfall?


kostenfreier Leistungsfallservice berfsunfähigkeitsversicherungDer wichtigste Schritt ist getan, Sie haben sich für die Absicherung Ihrer Arbeitskraft entschieden und eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abgeschlossen. Jedoch kann niemand voraussagen, ob Sie Ihre Berufs­unfähig­keitsversicherung im Laufe Ihres Berufslebens jemals brauchen werden oder nicht. Aber wenn doch, was dann?

Glaubt man den oft einseitigen Berichterstattungen der Medien, entziehen sich einige Versicherer immer wieder gerne Ihren vertraglich zugesagten Verpflichtungen. Die Gründe hierfür mögen vielseitig sein, wie zum Beispiel der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, der Nichterreichung des BU-Grads von 50% etc.

Damit im Falle einer Berufs­unfähig­keit und der einhergehenden Leistungsprüfung durch den BU-Versicherer nichts schief geht, stellen wir Ihnen im BU-Leistungsfall einen spezialisierten Fachanwalt zur Seite! Dieser unterstützt Sie als Experte bei Ihrem Leistungsantrag, denn gut beraten ist derjenige, der einen kompetenten Partner an seiner Seite hat und auf Augenhöhe mit dem Versicherer kommuniziert.

Auf diese Weise wird im Verhältnis eine nachweislich höhere Leistungs-Anerkennungsquote erzielt und eine schnellere Zahlung der Berufs­unfähig­keitsrente erreicht. Denn unser oberstes Ziel ist es, das Ihre finanzielle Existenz erhalten bleibt.

Das Highlight für unsere Kunden ist der BU-Leistungsfall Service kostenfrei insofern eine Berufs­unfähig­keitsversicherung über uns abgeschlossen wurde!

Aktuelle Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitscheck

Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden maßgeblich über die Aufnahme und das Zusande kommen des Vertrags. mehr Infos…

Nachversicherungsgarantie

Nachversicherungsgarantie

Die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil eines BU-Vertrags. mehr Infos…

Risikovoranfrage

Risikovoranfrage

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie im Rahmen der Antragsstellung eine Risiko- und Gesundheitsprüfung durchlaufen. mehr Infos…

Dynamik

Dynamik

Die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung dient vorrangig dem Inflationsausgleich bzw. dem Kaufkraftverlust. mehr Infos…

Erfahrungen & Bewertungen zu Philipp Gaspar - unabhängiger Versicherungsmakler