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Basis Rentenversicherung » Basisrente Steuervorteile sinnvoll nutzen

Die Basisrente auch Rürup Rente lohnt sich für Berufstätige, deren Einkommen einer hohen Steuerlast unterliegt. Gerne wird diese Form der privaten Alters­vorsorge von Selbstständigen und Freiberuflern gewählt. Aber auch für Arbeitnehmer mit einem hohen Steuersatz kann der Abschluss einer Basisrente sinnvoll als Ergänzung zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Alters­vorsorge sein. Denn Arbeitnehmer profitieren gleichermaßen von der steuerlichen Förderung, wie Selbstständige.

Zu beachten ist allerdings, dass bei Arbeitnehmern in der Steuererklärung der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag in 2023 (26.528€ ledige/ 53.056€ verheiratete) um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil (AG-Anteil) zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.

Folgende Vorteile bietet die Basis – Rürup Rente Gutverdienern und Selbstständigen

  • Schließung bzw. Reduzierung der Rentenlücke bzw. Vorsorgungslücke
  • Aufbau einer privaten Zusatzrente an der sich der Staat beteiligt
  • Eine Berufs­unfähig­keitszusatzversicherung (BUZ) kann integriert werden
  • Maximale Flexibilität während der gesamten Laufzeit durch Zuzahlungen
  • Steuervorteile während der Ansparphase bis zum Rentenbeginn
  • Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall durch eine Rentengarantiezeit

Häufige Fragen zur steuerlich geförderten Basis Rürup Rentenversicherung



Basis/Rürup Rentenversicherung im VergleichAutor: Philipp Gaspar – Experte für Altersvorsorge
Stand: aktualisiert am 29. März 2023 Lesezeit: ca. 4 Min


Wie funktioniert die Basis Rentenversicherung eigentlich?

geförderte_Rürup_Basis Rente_Die Basis Rürup Rente wurde 2005 eingeführt und ähnelt vom Grundgedanken der gesetzlichen Rentenversicherung bis auf einen großen Unterschied die angesparten Beiträge werden später für die eigene Rente herangezogen. Ledige können 2023 jährlich bis zu 26.528€ und verheiratete 53.056€ steuerlich sinnvoll ansetzen.

Im Rahmen der Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen können so beim Finanzamt für das Jahr 2023 exakt 100 Prozent des einbezahlten Jahresbeitrags der Basisrente geltend gemacht werden.

Das Highlight neben dem Steuervorteil ist die Flexibilität in der Ansparphase, da es keinen festen Mindestbeitrag gibt. So können Selbstständige und Freiberufler je nach Geschäftsjahr das zu versteuernden Einkommen durch eine einmalige Zuzahlung im Rahmen der abzugsfähigen Beträge (siehe oben) mindern was durchaus sinnvoll sein kann. Zudem ist der Vertrag Insolvenz und Hartz IV geschützt.


Wie wird die Rente aus der Basis Rentenversicherung besteuert?

In der Rentenphase wird die Basisrente nachgelagert zu 100 Prozent zu dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Dies bedeutet in der Praxis wer zum Beispiel 2030 in Rente geht muss lebenslang 90 Prozent der Basisrente zum persönlichen Steuersatz versteuern. Ab 2020 bis 2040 steigt der Anteil um jährlich 1 Prozentpunkt auf 100 Prozent. Die Auszahlung der Basis Rentenversicherung erfolgt grundsätzlich als monatliche lebenslange Rente, was sich evtl. als Nachteil erweisen könnte, falls man zum Vertragsende eine einmalige Kapitalauszahlung bevorzugt.

Zudem ist die Basisrente weder beleihbar, veräußerbar, übertragbar noch vererbbar. Jedoch besteht die Möglichkeit bei Vertragsschluss einen Hinterbliebenschutz für den Ehepartner oder die Kinder zu vereinbaren.


Warum ist ein garantierter Rentenfaktor bei einer Basis Rente so wichtig?

Die Basisrente ist aufgrund der hohen steuerlichen Förderung durch den Staat nicht kapitalisierbar. Das bedeutet am Ende der Ansparphase bzw. Laufzeit wartet eine lebenslange Rente auf den Versicherungsnehmer. Eine einmalige Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich.

Es ist daher extrem wichtig, das zum Rentenbeginn das über die Vertragslaufzeit angesammelte Gesamtvertragsguthaben mit einem garantierten „harten“ Rentenfaktor verrentet wird. Wichtig ist das dieser garantierte Rentenfaktor nicht durch eine sog. Treuhänderklausel seitens des Versicherers ausgehebelt und herabsetzt werden kann.

Der sog. Rentenfaktor kommt in fondsgebunden Basis Rentenversicherung vor und gibt dem Versicherungsnehmer aufschluss darüber, wieviel Rente er pro 10.000 Euro vorhandenen Gesamtvertragsguthaben erhalten wird.

/// Beispiel:

Sie sparen 30 Jahre in eine fondsgebundene Rentenversicherung ein. Zum Ende der Vertragslaufzeit z.B. mit dem 67. Lebensjahr verfügen Sie über ein Gesamtvertragsguthaben (Einzahlungen + Rendite/Zinsen) von 200.000 Euro.

Im Versicherungsangebot bzw. in Ihrem Vertrag findet sich z.B. der Passus bzw. Wert „garantierter Rentenfaktor: 30 Euro pro 10.000 Euro Fondsguthaben“. Das bedeutet Sie erhalten zum Rentenbeginn garantiert pro 10.000 Euro Gesamtvertragsguthaben eine lebenslange Rente in Höhe von 30 Euro monatlich.

Berechnung: 200.000 Euro ./. 10.000 Euro = 20 x 30 = 600 Euro garantierte Rente ein Leben lang.


Ist es sinnvoll die Basisrente mit einer BU-Versicherung zu kombinieren?

Im Zuge der Änderungen des Alters­vorsorge-Verbesserungsgesetz von 2013 durch das Bundesfinanzministerium wurde unteranderem beschlossen, zukünftig die Absicherung gegen den Eintritt einer Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keit unter bestimmten Voraussetzungen stärker steuerlich zu fördern.

Wer also eine Alters­vorsorge in Form einer Basis Rentenversicherung mit einer Berufs­unfähig­keitversicherung vertraglich kombiniert (Basisrente + BUZ), erhält eine steuerliche Förderung. Konkret bedeutet das, das die Beiträge bzw. Prämien bei der Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden können. Aktuell können 100 Prozent (Stand 2023) der gesamten jährlichen Prämie zum Abzug gebracht werden. Im Gegenzug erhält man vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung die abhängig vom jeweiligen persönlichen Steuersatz ist.

Bei der Kombination einer Basis Rentenversicherung mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte man aber beachten, das im Falle einer Leistung die Berufs­unfähig­keitsrente nachgelagert zu 100 Prozent zu versteuern ist. Ebenso wie die spätere Altersrente aus der Basisrente. Zudem ist wie bereits erwähnt eine Auszahlung des Guthabens am Ende der Laufzeit nicht möglich. Das Guthaben wird ausschließlich zur Bildung einer lebenslangen Rente herangezogen.

Ob die Kombination einer Basis Rentenversicherung mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sinnvoll und zu empfehlen ist, lässt sich in einem persönlichen Gespräch herausfinden. Gerne können Sie die Möglichkeit nutzen, online Ihren persönlichen und kostenfreien Beratungstermin zu buchen.

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