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Riester Rentenversicherung » unabhängige Beratung

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Geld vom Staat » Vergleich und unabhängige Beratung zur Riester Rente

Die Riester Rente wurde im Zuge des Altersvermögensgesetz (AVmG) im Jahr 2002 eingeführt um dem sinkenden Rentenniveau entgegenzuwirken. Wer als förderberechtigter jährlich vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttogehaltes in die staatlich geförderte Riester Rente investiert, hat Anspruch auf die volle staatliche Grundzulage in Höhe von 175 Euro.

Für Kinder die vor 2008 geboren sind wird dem Vertrag jährlich eine Zulage in Höhe von 185 Euro gutgeschrieben. Alle ab 2008 geborene Kinder erhalten eine jährliche staatliche Zulage von 300 Euro. Bei Ehepaaren ist es empfehlenswert alle Kinderzulagen einem Partner zuzuteilen.

Folgende Vorteile bietet die staatlich geförderte Riester Rente Ihren Sparern:

  • Schließung bzw. Reduzierung der Rentenlücke bzw. Vorsorgungslücke
  • Aufbau einer privaten Zusatzrente an der sich der Staat beteiligt
  • Erhalt einer garantierten Rente solange Sie leben
  • Der Vertrag ist Insolvenz und Hartz IV geschützt
  • Maximale Flexibilität während der gesamten Laufzeit durch Zuzahlungen
  • Steuervorteile in der sog. Ansparphase bis zum Rentenbeginn
  • Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall durch eine Rentengarantiezeit

Häufige Fragen rund um die staatlich geförderte Riester Rente



Riester Rentenversicherung im VergleichAutor: Philipp Gaspar – Experte für Altersvorsorge
Stand: aktualisiert am 29. März 2023 Lesezeit: ca. 4 Min


Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung?

staatliche_Riester_Rente_Zulage-SteuervorteileAnspruch auf Zulagen und Steuervorteile haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Bezieher des Arbeitslosengeld II. Nicht förderberichtigt sind Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und alle Per­sonen die bereits eine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen.

Alternativ können Selbstständige und Freiberufler dennoch über die sogenannte Basis Rente bzw. Rürup Rente in den Genuß einer steuerlichen Förderung kommen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben aber auch nicht rentenversicherungspflichtige Ehepartner einen Anspruch auf eine volle staatliche Zulage, sofern sie sich für einen eigenen Vertrag entscheiden. Dazu müssen Sie jedoch einen Sockelbeitrag von jährlich 60 Euro aufwenden.

Wie wird die Riester Rente steuerlich behandelt?

Da die Riester Rente bereits während der Beitragszahlphase bzw. Ansprarzeit steuerlich gefördert wird, sind die späteren Leistungen in der Rentenbezugspahse zu 100% mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Der Vorteil liegt aber vor allem darin, das die steuerliche Belastung bzw. der persönliche Steuersatz im Alter sprich in der Bezugsphase der Altersrente meist niedriger ausfällt als in der aktiven Erwerbsphase.


Was passiert mit meiner Riester Rente im Todesfall?

Erben müssen nicht leer ausgehen: Das Geld aus einer Riester-Rente kann bei Tod des Versicherten grundsätzlich mit gewissen Einschränkungen weiter vererbt werden. Dabei wird zwischen der Ansparpahse und Auszahlphase unterschieden:

Vor dem Rentenbeginn (Ansparphase): Tritt der Tod vor dem Altersrentenbeginn ein, erhält der Bezugsberechtigte das angesparte Vorsorgekapital. Ist der Bezugsberechtigte nicht der Ehepartner, müssen lediglich die staatlichen Förderungen (Zulagen und Steuervorteile) zurückgezahlt werden.

Für den Ehepartner des Verstorbenen (wenn nicht dauernd getrennt lebend) entfällt diese Rückzahlungsverpflichtung, wenn das hinterlassene Alters­vorsorgekapital (einschließlich der darin enthaltenen staatlichen Förderung) auf einen eigenen Riester-Rentenvertrag übertragen wird. Der Vertrag kann auch dann erst zum Zweck der Übertragung neu abgeschlossen werden. Ab Rentenbeginn erfolgt dann daraus eine lebenslange garantierte Rente. Wird vom überlebenden Ehepartner anstelle der Übertragung eine Kapitalzahlung gewünscht, muss die staatliche Förderung jedoch zurückgezahlt werden.

In der Rentenbezugsphase (Auszahlphase): Stirbt der Versicherte im Rentenbezug und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt. Aber auch hier gilt: Nur die staatliche Förderung muss anteilig zurückgezahlt werden. Nur der Ehepartner profitiert abzugsfrei, wenn das verbleibende Alters­vorsorgekapital des verstorbenen Ehepartners auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen wird.


Weiterer Vorteil: Die Riester-Rente ist Hartz IV sicher!

Wer in die missliche Lange kommt eventuell für längere Zeit arbeitslos zu sein, kann vom Arbeitsamt dazu verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Vermögenswerte zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf das sogenannte Arbeitslosengeld II besteht. Das gilt beispielsweise für Spareinlagen bei der Bank, Aktien und Wertpapiere und in bestimmten Grenzen auch für Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen.

Die staatliche geförderte Riester Rente ist jedoch davon ausgenommen: Die Ansprüche sind bei einer eingetretenen Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, insofern diese mit Hilfe der staalichen Förderungen aufgebaut wurde.

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