Suche
Close this search box.

Private Krankenversicherung (PKV) » Vergleich

Jetzt kostenfreien Vergleich anfordern

Private Krankenversicherung (PKV) » Für wen lohnt sich ein Wechsel?

Ob ein Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung sinnvoll ist und sich lohnt bzw. empfiehlt sollte stets individuell geprüft werden. Mit Hilfe modernster Softwareprogramme der führenden Rating- und Analyseunternehmen erstellen wir für Sie einen übersichtlichen Vergleich der Leistungen und Anbieter.

Ist die Entscheidung für einen Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung getroffen, stellen sich weitere Fragen wie z.B. welche private Kranken­ver­si­che­rung und welcher Tarif passt zu mir? Welche Unterschiede in den Leistungen gibt es und auf was muss ich bei der Wahl einer privaten Kranken­ver­si­che­rung achten?

Was ist der Unterschied zwischen einem offenen und geschlossen Hilfsmittelkatalog? Kann ich später einmal meine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) wechseln? Was muss ich zu dem Thema Beitragsanpassung wissen? Fragen über Fragen die sorgfältig besprochen werden sollten.

Daher lohnt es sich in jedem Fall, die verschiedenen Anbieter zu ver­gleichen und sich unabhängig beraten zu lassen!

Folgende Vorteile bietet die Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) Ihren Versicherten:

  • Vertraglich garantierte Leistungen ohne wenn und aber und das ein Leben lang
  • Erhalt der bestmöglichen med. Versorgung nach allen Regeln der ärztlichen Kunst
  • Keine Budget- oder Wirtschaftlichkeitsgebot
  • Abrechnung auch über der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ)
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie eine Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz auch bei längeren Auslandsaufenthalten

Häufige Fragen rund um das Thema Private Kranken­ver­si­che­rung (PKV)



Autorin: Veronika Gaspar – Expertin für private Krankenversicherungen
Stand: aktualisiert am 08. März 2023 Lesezeit: ca. 4 Min


Für wen ist einen Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich?

PKV-Privat_Krankenversicherung Beratung und Vergleich Existenzgründer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige können sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat krankenver­sichern. Ob jedoch ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist sollte grundsätzlich im Einzelfall besprochen werden.

Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter ist ein Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung nur dann möglich, wenn mindestens ein Jahreseinkommen von 66.600€ (Versicherungspflichtgrenze in 2023) verdient wird, das entspricht 5.550,00€ Brutto monatlich. Beamte, Beamtenanwärter und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete erhalten unabhängig vom Einkommen von Ihrem Dienstherrn Beihilfe und sind i.d.R. auch privat krankenversichert.

Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, entscheidet letztendlich der Gesundheitszustand über die Aufnahme bzw. den Eintritt in die private Kranken­ver­si­che­rung. Der Abfragezeitraum im Fragenkatalog der PKV umfasst in der Regel Angaben zu ambulanten ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen innerhalb der letzten drei bis fünf Jahre. Stationäre Behandlungen, Psychotherapien und Operationen werden je nach Anbieter rückwirkend innerhalb der letzten fünf bis 10 Jahre abgefragt. Bestehen beispielsweise chronische Erkrankungen kann das dazu führen, das ein sog. Risikozuschlag vereinbart wird oder es sogar zu einer Ablehnung kommt.

Experten-Tipp

Experten TippGerne prüfen wir kostenfrei und unverbindlich im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage mit Hilfe eines Fragebogens, ob und zu welchen Konditionen ein Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung möglich ist.

Was bietet die Private Krankenversicherung ihren Versicherten?

Die Leistungen der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind je nach Gesellschaft und Tarif frei wähl- und kombinierbar, d.h. beginnend mit kostengünstigen Einsteigertraifen bis hin zu den absoluten Premium Top Tarifen ist alles möglich.

So hat man als PKV Versicherter z.B. im stationären Bereich die freie Krankenhauswahl dazu zählen auch Spezial- & Privatkliniken. Des weiteren hat man je nach gewähltem Tarif und persönlicher Präferenz auch die Wahlmöglichkeit der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und einer Behandlung durch den Chefarzt.

Auch bietet die PKV Erstattungen für Zahnersatzmaßnahmen (z.B. Inlays, Onlays oder Implantate) von bis zu 90% vom Rechnungsbetrag sowie umfangreiche und höherwertige Maßnahmen für Zahnbehandlungen an dazu zählen auch Vorsorgemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe). Sofern es der Tarif vorsieht kann im ambulanten Bereich auch eine bis zu 100% ige Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker und alternative Heilmethoden erfolgen.

Hinweis

Experten TippAls Privatversicherte(r) haben Sie ein Leistungsversprechen. Einmal vertraglich vereinbarte Leistungen können nicht gekürzt werden. Anders als in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) in der Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber möglich sind.

Gibt es Budget- bzw. Verordnungsregelungen (z.B.für Medikamente etc.)?

Wer in der Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung versichert ist, für den gilt unteranderem auch bei der Verordnung von Arzneimittel, Verbands- und Heilmittel das sog. Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV, d.h. Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV erstreckt sich auf alle Bereiche der ärztlichen Versorgung, einschließlich Diagnostik und Therapie, Arzneiverordnungen, Früherkennungsmaßnahmen.

Übersetzt bedeutet das: „Die ärztliche Versorgung ist nur dann „wirtschaftlich“, wenn der niedergelassene Arzt die (notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen) Leistungen mit einem möglichst geringen Aufwand an Kosten (im Sinne von Ausgaben der Krankenkassen) erbringt.“

Das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV findet in der privaten Kranken­ver­si­che­rung hingegen keine Anwendung. Es muss lediglich eine medizinische Notwendigkeit zur Grunde liegen!

Was ist die Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ und GOZ)?

Die Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte abgekürzt auch GOÄ und GOZ bestimmt in welchem Umfang und mit welchem Faktor (Satz) ärztliche Leistungen abgerechnet werden dürfen. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem 1-fachen und dem 2,3-fachen Satz der jeweiligen Gebührenordnung abgerechnet werden.

Ein Überschreiten ist nur zulässig, wenn z.B. die erbrachte Leistung des Arztes oder Zahnarztes besonders schwierig oder zeitaufwendig war. Grundsätzlich sind die ärztlichen Leistungen in der Arztrechnung mit einer extra dafür vorgesehen Nummer aufgeführt, welche in der Gebührenordnung hinterlegt ist und neben der auch die erbrachte Leistung aufgelistet sein muss.


Warum wird meine PKV teurer? Hintergründe zu Beitragsanpassungen

Die privaten Krankenversicherer verpflichten sich, zumindest jährlich für jeden Tarif die tatsächlich erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten zu ver­gleichen.

Ergibt diese Gegenüberstellung für eine sogenannte Beobachtungseinheit (das sind üblicherweise Erwachsene und Kinder in Unisextarifen oder Männer, Frauen und Kinder in Bisextarifen) eines Tarifes eine Abweichung von mehr als dem festgelegten Prozentsatz, wird eine Beitragsanpassung durchgeführt, die von dem mathematischen Aktuar geprüft und dem unabhängigen Treuhänder testiert werden muss und dann der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) vorgelegt wird.

Wer als Treuhänder bestellt werden darf, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. Er muss u. a. „zuverlässig, fachlich geeignet und von dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men unabhängig“ sein.

Eine Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Kranken­ver­si­che­rung geschieht demnach nicht willkürlich. Eine gestiegene Leistungsinanspruchnahme sowie steigende Kosten im Gesundheitswesen führen zu höheren Leistungsausgaben. Von diesen Steigerungen, z. B. bedingt durch neue Behandlungsverfahren oder den Einsatz modernster medizinischer Geräte, sind alle privaten Krankenversicherer betroffen. Auch die anhaltende Niedrigzinsphase führt dazu, dass beispielsweise der Rechnungszins in den geschlechtsabhängig kalkulierten Tarifen (Bisex-Tarifen) reduziert werden muss.

Dies führt zu höheren Beiträgen, denn durch die geringere Verzinsung der Alterungsrückstellung wird nicht mehr so viel Rückstellung angespart wie rechnerisch nötig ist, um das volle Leistungsversprechen auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Die geringere Alterungsrückstellung muss daher durch einen höheren Sparanteil aus den Beiträgen kompensiert werden.


PKV Wechsel: Mitnahme der Altersrückstellungen?

Wer seine private Kranken­ver­si­che­rung nach dem 01.01.2009 abgeschlossen hat und mit dem Gedanken spielt zu einem anderen Versicherer zu wechseln, kann die gebildeten Altersrückstellungen zum Teil auch mitnehmen. Die Höhe der übertragbaren Altersrückstellung richtet sich nach dem Umfang des sog. Basistarifs in der privaten Kranken­ver­si­che­rung.


Wie finde ich die richtige private Kranken­ver­si­che­rung?

Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln, sehen Sie sich mit einer Vielzahl von Krankenversicherern mit unterschiedlichen Tarifen konfrontiert. Ein Online-Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung ohne fachkundige Beratung niemals zu empfehlen:

Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten und es geht ja schließlich um eine Entscheidung die von Beginn an richtig getroffen werden sollte. Ich berate Sie gerne!

Angebot und Vergleich anfordern!

unabhängiger Vergleich zu einer privaten Kranken­ver­si­che­rung

Jetzt kostenlosen Vergleich anfordern
Erfahrungen & Bewertungen zu Philipp Gaspar - unabhängiger Versicherungsmakler