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Todesfallabsicherung: Wer braucht alles eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist vor allem für junge Familien mit Kind(ern), Alleinerziehende und Paare mit nur einem Hauptverdiener existenziell und sinnvoll abzuschließen. Denn gerade in jungen Jahren sind die Ansprüche aus der Witwen- und Waisenrente der deutschen Rentenversicherung auf Grund der wenig geleisteten Beitragsjahre für verheiratete Paare eher gering.

Auch bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim kann eine Absicherung durch eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung sinnvoll und ratsam sein. Meist führt auch kein Weg daran vorbei, denn viele Banken verlangen teilweise in der Höhe des Darlehens eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung als Sicherheit, sollten keine anderen Vermögenswerte vorliegen.

Folgende Vorteile bietet die Risiko­lebens­ver­si­che­rung als Todesfallabsicherung:

  • Hinterbliebenenabsicherung im Todesfall durch eine einmalige Kapitalauszahlung
  • Finanzielle Absicherung für unverheiratete Paare mit Kind(er) an Stelle einer Witwen-oder Witwerrente
  • Freie Verwendung der Versicherungssumme (außer wenn eine Abtretung an die Bank erfolgt ist)
  • Finanzielle Absicherung von Geschäftspartner als Keyman Versicherung (Schlüsselkraftversicherung
  • Absicherung eines Immobilienkredits mit einer linear oder annuitätisch fallenden Versicherungssumme

Häufige Fragen rund um die Risiko­lebens­ver­si­che­rung (RLV)



Was leistet eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung genau?

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung sichert im Todesfall die Hinterbliebenen mit einer vorher vertraglich festgelegten Versicherungssumme ab. Zu beachten ist, das aus der Risiko­lebens­ver­si­che­rung nur eine Auszahlung erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person während der vertraglich festgelegten Laufzeit verstirbt. Daher ist eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung auch um ein Vielfaches günstiger, als zum Beispiel eine kapitalbildende Lebensversicherung.

Bereits mit der Einlösung des Erstbeitrags gilt der vereinbarte Schutz und die Gewissheit die Familie für den schlimmsten Fall gut abgesichert zu wissen.


Wie hoch sollte eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung sein?

Berücksichtigen Sie sinnvollerweise bei der Wahl der richtigen Höhe der Versicherungssumme auch eventuelle Verbindlichkeiten, (z.B. das Dahrlehen für das Eigenheim, der Kredit für das KFZ etc.) welche zusätzlich zu den Lebensunterhaltskosten anfallen.

Wichtig: Sichern Sie Ihre Hinterbliebenen in ausreichender Höhe ab, besonders wenn Ihr Kind/Ihre Kinder noch nicht auf den eigenen Beinen stehen und ein eigenes Einkommen erzielen um sich zu versorgen. Als Faustregel gilt mindestens das 4- bis 5-fache des Jahreseinkommens. Grundsätzlich gilt es jedoch den Bedarf stets individuell wie folgt zu berechnen:

  • Wie viel Geld braucht die Familie jährlich?
  • Im Falle des Ablebens eines Partners gilt, wieviel Geld wird zusätzlich benötigt?
  • Wie sieht es mit den Kosten für eine Ausbildung des Kindes oder der Kinder aus?
  • Falls ein Anspruch besteht, wie hoch fällt die Witwen- und Waisenrente aus?
  • Bestehen evtl. Ersparnisse auf die zurück gegriffen werden können?
  • Bestehen Verbindlichkeiten wie z.B. ein Darlehen zur Finanzierung der eigenen Immobilie?

Was sollte man bei einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung beachten?

Risikolebensversicherung_Hinterbliebenenabsicherung-TodesfallDie zu zahlenden Beiträge für eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung bemessen sich am Alter, an der Laufzeit, ob man Raucher oder Nichtraucher ist, riskoreichen Hobbies wie z.B. Tauchen, Klettern, Motorradfahren etc. und zu guter letzt auch am Gesundheitszustand des Antragstellers bzw. der versicherten Person. Letzteres also der Gesundheitszustand wird von dem Versicherer an Hand eines Gesundheitsfragebogens erfragt.

Bei falscher oder unwahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen erlischt der Versicherungsschutz und die Hinterbliebenen gehen im Leistungsfall leer aus.

Damit das nicht passiert, lohnt es sich vor dem Abschluss eine sog. Risikovoranfrage stellen, um so die Anbieter herauszufiltern, die Ihnen die besten Konditionen anbieten und Sie ohne Einschränkungen oder Risikozuschläge ver­sichern. Wer diesen Prozess umgehen möchte, für den könnten dann Versicherer in Frage kommen, welche im Rahmen Ihrer Risikoprüfung ein Antragsmodell mit vereinfachten Gesundheitsfragen anbieten.

Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ist aber grundsätzlich an bestimmte Rahmenbedingungen oder Ereignisse gekoppelt, wie die Aufnahme eines Hypothekendarlehens für den Bau/Neuerwerb einer Immobilie oder Arztpraxis. Auch muss der Darlehensvertrag bzw. die Finanzierung innerhalb der letzten 6 Monate vor einer Beantragung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung geschlossen worden sein. Ebenso darf das Eintrittsalter der versicherten Person nicht höher als 45 Jahre sein und der Todefallschutz bzw. die Versicherungssumme ist mit max. 400.000€ begrenzt.

Experten-Tipp: Achten Sie bei den Anbietern mit vereinfachten Gesundheitsfragen darauf, dass die Fragen geschlossen formuliert sind. Wie zum Beispiel: „Sind in den letzten zwei Jahren folgende Erkrankungen festgestellt oder behandelt worden: Herz- Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall….“.


Risiko­lebens­ver­si­che­rung als Erbschaftssteuertrick

Oftmals ist bei einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung folgende vertragliche Konstellation vereinbart: Der Versicherungsnehmer ist Beitragszahler und versicherte Person und setzt lediglich seinen Partner als Begünstigten im Todesfall ein. Bei dieser Variante der Risiko­lebens­ver­si­che­rung wird eine Erbschaftsteuer überhalb der Steuer Freibetragsgrenze fällig.

Experten-Tipp: Mit Hilfe eines simplen Trick`s lässt sich das Vermögen sicher vor dem Finanzamt schützen. Nämlich wenn man nicht das eigene Leben gegen den Todesfall absichert, sondern das des Partners und umgekehrt. Die versicherte Versicherungssumme wird im Leistungsfall nicht als Erbe behandelt und ist so auch steuerfrei!

Gerade für nicht verheiratete (vermögende) Paare und bei Überschreitung der Freibeträge ist diese Art der überkreuz Absicherung durch eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung durchaus sinnvoll.

Ehepaare haben einen erbschaftssteuer freien Freibetrag von 500.000€, Kinder von 400.000€ und unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften lediglich einen Steuerfreibetrag von nur 20.000€.

Risiko­lebens­ver­si­che­rung für unverheiratete Paare mit Kind(ern)

Grundsätzlich sollten sich vor allem unverheiratete Paare mit Kind(ern) hinreichend finanziell absichern. Denn stirbt einer der beiden Elternteile führt das oftmals auch zu finanziellen Schwierigkeiten. Bedenkt man das es für unverheiratete Paare mit Kind(ern) keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente (§46 SGB VI) gibt. Es wird lediglich eine sog. Waisenrente oder Halbwaisenrente für das Kind bzw. die Kinder als finanzielle Unterstützung von der deutschen Rentenversicherung gewährt.

Der Abschluss einer Risiko­lebens­ver­si­che­rung mit einer ausreichenden Versicherungssumme kann so finanziell Abhilfe schaffen und z.B. die Ausbildung des Kindes bzw. der Kindern weiter gewährleisten oder helfen sonstige finanzielle Verpflichtungen wie ein Darlehen weiter zu bedienen oder die Miet- und Lebenshaltungskosten der Familie zu sichern.

Experten-Tipp: Unverheiratete Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften haben lediglich einen Steuerfreibetrag von nur 20.000€, daher sollten die Verträge jeweils über Kreuz geschlossen werden, so fällt die Auszahlung der Versicherungssumme nicht unter die Erbschaftssteuer.


Risiko­lebens­ver­si­che­rung zur Absicherung einer Immobilie?

Um ein Darlehen für eine Immobilie abzusichern, bietet sich auch an Stelle einer gleichbleibend fallenden Versicherungssumme bei der die abgesicherte Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit jedes Jahr im gleichen Umfang bis auf 0€ fällt auch die Variante einer annuitätisch fallenden Versicherungssumme zu wählen an.

Vorteil: An Hand des Zins und der Tilgung wird über die gesamte Dauer der Entschuldungsphase die benötigte Versicherungssumme abgebildet.

Empfehlung bei der annuitätisch fallenden Versicherungssumme ist es, die Laufzeit bzw. Versicherungsdauer ausreichend lang zu bemessen (z. B. anhand der voraussichtlichen Zeit für die Darlehenstilgung), da eine spätere Vertragsverlängerung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung evtl. nur durch einen neuen Vertrag mit einer neuen Gesundheitsprüfung und den dann risiko- und altersgerechten höheren Beiträgen möglich ist. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist aber selbstverständlich jederzeit möglich.

Wenn Sie bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung einen annuitätischen Verlauf analog der Höhe des Darlehens wählen, ermittelt die Versicherung die Laufzeit automatisch. Es kann aber natürlich auch eine kürzere Dauer vereinbart werden z.B. bis zum 67. Lebensjahr.

Was kostet eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung?

Eine Absicherung der Familie im Todesfall ist bereits mit kleinen Beiträgen möglich. Die Kosten für eine Risikolebensversicherung mit einer konstanten Versicherungssumme von 100.000€ und einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren beginnen z.B. für einen 20-Jährigen kaufmännischen Angestellten und Nichtraucher bei 5,41€ monatlich.

Hingegen müsste eine 40-Jähriger bereits für die gleiche Versicherungssumme und Laufzeit ca. das 3 fache an monatlichen Kosten einkalkulieren.

Experten-Tipp: Es lohnt sich eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung möglichst früh abzuschließen, denn je früher Sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen, desto niedriger sind die Kosten bzw. die monatlichen Beiträge um Ihre Familie bedarfsgerecht abzusichern!

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