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Berufs­unfähig­keitsversicherung » Wann und für wen ist eine BU sinnvoll?

Das der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, darüber sind sich Verbraucherschützer, Stiftung Warentest und viele Experten eins. Auch das sich der Abschluss bereits während der Ausbildung, des Studiums oder spätestens zum Berufseinstieg lohnt. Denn laut Statistik wird etwa jeder 4. vor dem Renteneintritt für längere Zeit nicht in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben. Die gesetzliche Berufs­unfähig­keit greift nur noch für alle, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung kann als eine selbstständige Berufs­unfähig­keitsversicherung oder als Zusatzversicherung z.B. in Kombination mit einer Basis Rentenversicherung abgeschlossen werden.

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Warum ist der Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung sinnvoll?

erufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll Die Absicherung durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ist deshalb sinnvoll, um im Falle einer Berufs­unfähig­keit den Lebensstandard halten zu können und so einen finanziellen Abstieg zu verhindern. Sinnvollerweise sollte durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung der Teil der monatlichen Kosten abgedeckt werden, der durch den Verlust des Einkommens entstehen würde.

Eine grobe Faustregel besagt das man 80% des Nettoeinkommens ver­sichern sollte und grundsätzlich eine Vertragslaufzeit bis zum Beginn der gesetzlichen Rente z.B bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren sollte.

Studien und Umfragen zeigen das sich viele Berufstätige in Sicherheit wiegen und das Risiko im Laufe Ihres Berufslebens einmal auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten zu können falsch ein. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So glauben viele auf Grund Ihres noch jungen Alters, ihrer vermeintlich „ungefährlichen“ Bürotätigkeit oder der Annahme die staatlichen Leistungen seien ausreichend, das eine Absicherung durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht sinnvoll erscheint bzw. nicht notwendig ist.

Jedoch wissen die wenigsten, das sich der Staat weitestgehend aus dem BU-Schutz zurückgezogen hat. Alle nach 1961 geborenen Berufstätigen haben nur noch einen Anspruch auf die sog. Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Voraussetzung für den Erhalt dieser Rente ist ein Verlust der vollständigen oder teilweisen Erwerbstätigkeit. Das bedeutet, erst wenn mann generell nicht mehr arbeitsfähig ist und das egal in welchem Beruf, erst dann erhält man eine Erwerbsminderungsrente.

Auch sollte man die Tatsache berücksichtigen, das die volle Ewerbsminderungsrente nur eine Teilabsicherung mit ca. 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens darstellt.

Zudem muss man bereits 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, bzw. in letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Beiträge entrichtet haben um einen Anspruch zu haben.


Warum ist es sinnvoll eine BU-Versicherung möglichst früh abzuschließen?

Je jünger man ist, umso niedriger und günstiger fällt die Versicherungsprämie bzw. der monatliche Beitrag den man für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlen muss aus. Das liegt überwiegend daran, dass mit zunehmendem Alter bestimmte Erkrankungen und altersbedingte Verschleißerscheinungen zunehmen können und damit auch das Risiko überproportional steigt berufsunfähig zu werden.

Die Kosten für einen BU-Versicherung richten sich grundsätzlich nach den individuellen Merkmalen eines Jeden einzelnen. In die Kalkulation der monatlichen Prämie für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung fließen das Alter, der Beruf, risikoreiche Hobbys, die Rentenhöhe, die Vertragslaufzeit und der Gesundheitszustand ein.

Wer genau wissen möchte, wie der Beitrag einer Berufs­unfähig­keitsversicherung kalkuliert wird, findet auf ONVERSO gute Informationen zum Thema: Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung.

Gerade wegen dem Gesundheitszustand ist es sinnvoll, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Denn in jungen Jahren existieren meistens noch keine größeren Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden, so dass eine Berufs­unfähig­keitsversicherung in der Regel zu normalen Konditionen angeboten werden kann.

Hinweis: Gerne überprüfen wir kostenfrei und unverbindlich im Rahmen einer sog. Risikovoranfrage, ob und zu welchen Konditionen eine Berufs­unfähig­keitsver­si­che­rung überhaupt möglich ist.


Was sind die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit?

morgen & morgen -bu-rating-2020-bu-ursachenSelbst Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest weisen darauf hin, dass eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung sinnvoll ist.

Denn Statisken belegen, das immerhin etwa jeder vierte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig wird. Zu den häufigsten Ursachen einer Berufs­unfähig­keit zählen psychische Erkrankungen mit kapp 33 Prozent aller Fälle. In erster Linie sind es Depressionen, Angststörungen und Erschöpfungssyndrome wie zum Beispiel ein Burnout die eine Berufs­unfähig­keit nach sich ziehen.

Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sind die zweit häufigste Ursache für eine Berufs­unfähig­keit mit knapp 20 Prozent aller Leistungsfälle gefolgt von Krebs und anderen bösartigen Geschwülsten mit etwas mehr als 16 Prozent. An vierter Stelle liegen Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, das in erster Linie Unfälle dazu führen das man nicht mehr arbeiten kann und berufsunfähig wird. Im Schnitt werden jedoch 91% der Berufs­unfähig­keitsrenten auf Grund einer Krankheit beantragt und nur knapp 9% auf Grund eines Unfalls.

Somit erübrigt sich die Fehleinschätzung besonders von berufstätigen Per­sonen im Büro, das eine Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht sinnvoll und eine Absicherung nicht notwendig ist. Denn grundsätzlich kann niemand von sich behaupten, das er von schwerwiegenden Krank­hei­ten geschützt ist.

BU-Versicherung: Welche Leistungen sind besonders wichtig!

Achten Sie beim Vergleich für Ihre Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf , dass der BU-Versicherer in seinen Bedingungen auf die sog. „abstrakte Verweisung“ verzichtet. Denn ist diese Klausel nicht vereinbart, bedeutet das, dass Sie der Versicherer im Leistungsfall auf eine andere Tätigkeit verweisen darf, obwohl Sie in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf als berufsunfähig gelten.

Die sog. Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen, die zu Vertragsbeginn abgeschlossene BU-Rente (ohne eine erneute Gesundheitsprüfung) in Folge eines in den Vertragsbedingungen definierten Ereignisses zu erhöhen. Zu diesen Ereignissen zählen i.d.R.

– Heirat
– Geburt oder Adoption eines Kindes
– Scheidung
– Erwerb einer Immobilie
– Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
– Steigerung des Jahreseinkommens um mindestens 10%

Nehmen wir an Sie schließen heute eine Berufs­unfähig­keitsersicherung mit 1500€ monatlicher BU-Rente ab, so würde sich der Wert bei einer angenommen Inflation von 2% in 20 Jahren auf 1000€ reduzieren. Um das eben beschriebene Szenario zu vermeiden, empfiehlt es sich zu Vertragsbeginn eine sog. Beitragsdynamik mit dem Versicherer zu vereinbaren.

Experten-Tipp: Achten Sie beim Vergleich der Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf, dass Ihnen die Option zur dynamischen Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung mindestens bis zum Endalter 60 Jahre eingeräumt wird. Eine Beitragsdynamik von jährlich mindestens 3%-5% ist grundsätzlich empfehlenswert.

Im Leistungsfall endet die Beitragsdynamik automatisch. Ohne künftige Rentensteigerungen hat dies zur Folge, dass Ihre ausgezahlte BU-Rente allmählich an Kaufkraft verliert. Damit das nicht passiert, kann eine garantierte Rentensteigerung mitversichert werden. I.d.R. können Sie zwischen 1% bis 3% pro Jahr wählen.

Generell sollte der BU-Versicherer in seinen Bedingungen auf eine Meldepflicht bei Verbesserung des Gesundheitszustandes bzw. Minderung des BU-Grades verzichten.

Generell sollte der BU-Versicherer in seinen Bedingungen nicht nur dann leisten wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist durch fahrlässige Verstöße im Straßenverkehr sondern auch bei grob fahrlässigen Verstößen aber am besten bei allen Verkehrsdelikten.

BU-Versicherung: Wie hoch sollte die Berufs­unfähig­keitsrente sein?

Die Frage nach der Höhe der BU-Rente in der Berufs­unfähig­keitsversicherung lässt sich wie folgt beantworten. Um die richtige Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente zu definieren, sollte man sich grundsätzlich zu erst die Frage stellen, ob man im Falle einer Berufs­unfähig­keit auf weitere Einnahmen zurückgreifen kann z.B. aus Vermietungen oder Verpachtungen, einer Erbschaft oder sonstigen Kapitalerlösen. Falls ja, reichen diese Einnahmen auch aus, um den Lebensstandard weiterhin halten zu können?

Ist das nicht der Fall, ist es sinnvoll und ratsam die nachfolgenden Punkte individuell bei der Definition der richtigen Höhe der Berufunfähigkeitsrente zu berücksichtigen.

  1. Zuerst sollte man die monatlichen Ausgaben bzw. Kosten für die Miete oder ein Darlehen für die selbstgenutzte Immobilie, Strom, Telefon, Lebensmittel, Kredite, Leasing- bzw. Finanzierungsrate für ein Auto als Basis für die Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente einberechnen.
  2. Desweiteren ist es sinnvoll in die BU-Rentenhöhe einen finanziellen Puffer für die eigene private Alters­vorsorge einzukalkulieren. Denn viele vergessen, das eine Berufs­unfähig­keit auch Auswirkungen auf die spätere gesetzliche Rente hat und diese reduziert. Im Idealfall sollte die BU-Rente so hoch sein, das davon auch die Beiträge zur privaten Alters­vorsorge weiter bezahlt oder sogar aufgestockt werden können.
  3. Ebenfalls sollten privat Krankenversicherte darauf achten, den gesamten Beitrag zur privaten Kranken­ver­si­che­rung mit in die Höhe der BU-Rente einzukalkulieren. Denn im Falle einer Berufs­unfähig­keit fällt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken­ver­si­che­rung weg.

Experten-Tipp: Vereinbaren Sie auch eine jährliche Dynamisierung der Berufs­unfähig­keitsrente als Inflationsausgleich. So stellen Sie es sicher das die BU-Rente zu keinem Zeitpunkt an Kaufkraft verliert.


Eine BU-Versicherung ist auch für Azubis und Berufseinsteiger sinnvoll!

Berufsunfähigkeitsversicherung_früh_abschliessenAuf einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz können vor allem junge Menschen heute kaum noch verzichten.

Denn wenn man erst am Anfang seines Berufslebens steht, hat man noch wenig bis gar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und es kann viel passieren, was einen daran hindert seinen Beruf weiter auszuüben und das bereits auch schon am Anfang des Berufslebens. Wer sich also noch am Beginn seiner beruflichen Karriere befindet, hat aus der gesetzlichen Versorgung noch nicht viel zu erwarten.

Denn bei einer Berufs­unfähig­keit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit haben besonders Auszubildende und Berufseinsteiger in aller Regel nur geringe Ansprüche auf eine gesetzliche Rentenleistung. In den ersten Berufsjahren entsteht nur in Ausnahmefällen ein Anspruch auf gesetzliche Versorgung beispielweise nach einem Arbeitsunfall und selbst dann ist die Leistung eher gering.

Um grundsätzlich einen Anspruch auf eine gesetzliche Rentenleistung der sog. Erwerbsminderungsrente zu haben, muss man bereits 5 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Deshalb ist es sinnvoll sich als Auszubildender und Berufseinsteiger frühzeitig um den Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung zu bemühen.


Ist eine BU-Versicherung auch für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll?

Das wichtigste Kapital eines Selbstständigen ist seine Arbeitskraft. Das Know How und die Erfahrungen bestimmen maßgeblich den unternehmerischen Erfolg. Fällt ein Selbstständiger krankheitsbedingt längere Zeit aus, ist das oft mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden.

Während Angestellte die in der deutschen Rentenversicherung versichert sind, zumindest eine Teilabsicherung durch die staatliche Erwerbsminderungsrente geniessen, stehen Selbstständige die keine Beiträge in die deutsche Rentenversicherung abführen meist schutzlos dar.

Kosten für die Umorganisation des Unternehmens müssen aus den Rücklagen finanziert werden, sofern diese ausreichend vorhanden sind. Dabei stellt sich die Frage, wie lange diese Kosten getragen werden können? Oder auf welche Art und in welchem Umfang etwaige Umsatzeinbußen ausgeglichen werden können, die durch einen krankheitsbedingten Ausfall entstehen?

Daher ist es sinnvoll und notwendig, das sich insbesondere Selbstständige durch den Abschluss einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung gegen das Risiko eines möglichen Arbeitskraftverlustes absichern, um so im Ernstfall die aus der Berufs­unfähig­keit entstandenen finanziellen Folgen abzufedern bzw. zu minimieren.


Selbstständige BU-Versicherung oder als Zusatzversicherung

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung kann als eigenständiger Vertrag auch selbstständige Berufs­unfähig­keitsversicherung (SBU) genannt abgeschlossen werden. Alternativ besteht Möglichkeit die Berufs­unfähig­keitsversicherung auch als Zusatzversicherung (BUZ) mit einer privaten Rentenversicherung zu kombinieren. In den meisten Fällen empfiehlt sich jedoch die Variante der selbstständigen BU-Versicherung.

Ob die Kombination einer Rentenversicherung mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung wirklich sinnvoll und zu empfehlen ist, lässt sich in einem persönlichen Gespräch herausfinden. Gerne können Sie die Möglichkeit nutzen, online Ihren persönlichen und kostenfreien Beratungstermin zu buchen.

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