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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – Vergleich und Test (2023)

Wie wichtig und sinnvoll eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte trotz einer Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk ist, hat Maria Müller Fachärztin für Anästhesiologie (38 Jahre) am eigenen Leib erfahren, nachdem Sie die Diagnose Burn out bekommen hat.

Die unregelmäßigen Arbeitszeiten im Schichtdienst, der Stress, die mentalen Belastungen und Übermüdung machten ihr vermehrt in Ihrem beruflichen Alltag zu schaffen.
Die Folgen waren Verdauungsprobleme, Abgeschlagenheit und Antriebslosigkeit gepaart von mittelschweren Depressionen. Ihr Arzt bescheinigt eine mehr als 6-monatige Berufsunfähigkeit. Zum Glück hatte Maria vor 6 Jahren während Ihrer Assistenzzeit eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, solange Sie noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte.

Mehr dazu, warum Sie als Arzt eine zusätzliche Absicherung durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung brauchen und welchen Schutz die berufsständische Versorgung bietet – erfahren Sie hier.

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Berufsunfähigkeitsversicherung für ÄrzteAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 03. Januar 2023 Lesezeit: ca. 4 Min


Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung

Vergleich der besten Berufsunfähigkeitsversicherung für ÄrzteTrotz der Absicherung im Versorgungswerk ist es als Arzt oder Ärztin sinnvoll, ebenfalls eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen. Denn das berufsständische Versorgungswerk leistet erst dann, wenn Sie als Arzt oder Ärztin vollständig berufsunfähig sind. Das bedeutet, dass Sie zu 100 Prozent bzw. vollständig eingeschränkt sein müssten und sämtliche ärztliche Tätigkeiten nicht mehr ausüben könnten was einer Berufsaufgabe gleich kommen würde.

Können Sie Ihre Tätigkeit als Chirurg nicht mehr wahrnehmen, aber z.B. als Dozent angehende Fachärzte unterrichten oder in der Forschung als Berater tätig sein, dann wird das Versorgungswerk Ihnen keine Rente wegen einer Berufs­unfähig­keit zahlen. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus der Satzung der Landesärztekammer Hessen.

Beispiel Auszug aus dem Versorgungswerk:

Versorgungswerk Ärztekammer Hessen berufsunfähigkeitWer infolge seiner körperlichen oder geistigen Kräfte seinen Beruf als Arzt oder Ärztin nicht mehr ausüben kann und seine gesamte ärztliche Tätigkeit eingestellt hat, hat als Mitglied des Versorgungswerkes Anspruch auf Berufs­unfähig­keitsrente.

Als ärztliche Tätigkeit gilt beim Antrag auf Berufs­unfähig­keitsrente jede Tätigkeit, zu deren Ausübung ein abgeschlossenes Medizinstudium ganz oder teilweise Voraussetzung ist.“ (Quelle Landesärztekammer Hessen)

Anders verhält es sich mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung für Ärzte. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt bereits dann eine Berufs­unfähig­keitsrente, wenn Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit als Arzt oder Ärztin teilweise zu mindestens 50 Prozent über 6 Monate oder länger nicht mehr nachgehen können.

Ebenso erfolgt keine Verrechnung mit eventuellen Leistungen aus dem Versorgungswerk. Das bedeutet sollte die Berufsunfähigkeit von Seiten des Versorgungswerks und dem privaten Versicherer anerkannt werden erhalten Sie als Arzt oder Ärztin beide BU-Renten.


BU-Rente Versorgungswerk vs. BU-Rente Versicherung

In der nachfolgenden Gegenüberstellung sind die wichtigsten Unterschieden zwischen dem Versorgungswerk für Ärzte und den privaten Versicherern zusammengefasst.

KriterienVersorgungswerkVersicherer
Leistungsvoraussetzungvolle Berufsunfähigkeit 100% (Aufgabe ärztliche Tätigkeit)teilweise Berufsunfähigkeit mind. 50%
Vertragliche RegelungDie Satzung kann jederzeit geändert werdenVertragsbedingungen können nicht verändert werden
Höhe der BU-RenteHöhe richtet sich nach den bisher gezahlten Pflichtbeiträge und Jahrenkann nach Bedarf frei gewählt werden max. Höhe meist 60% des Bruttojahreseinkommen
AnnahmevoraussetzungenkeineGesundheits- und Risikoprüfung bei Vertragsabschluss
Verweisung auf andere ärztliche Tätigkeitenja i.d.R. keine Verweisung auf andere ärztliche Tätigkeiten
Besteuerung der BU-Rentenachgelagert wie die Altersrente nach §22 EStG

Ertragsanteil nach §55 EStDV

Ab wann leistet die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Ärzte

Grundsätzlich erhalten Sie als angestellter oder niedergelassener Arzt oder Ärztin aus einer privaten BU-Versicherung bereits dann eine Berufs­unfähig­keitsrente, sobald Sie Ihrer ärztlichen Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder länger nicht mehr nachgehen können. Dabei spielt die Ursache, ob auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit keine Rolle.

Zuvor erhalten angestellte Ärzte und Ärztinnen im Falle einer Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dem 43 .Tag der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber aus der finanziellen Verpflichtung heraus.
Die jeweilige gesetzliche Krankenkasse bei der der Arzt oder die Ärztin Mitglied ist (unabhängig ob pflichtversichert oder freiwillig versichert), zahlt dann ein sog. Krankengeld. Der Anspruch endet nach 78 Wochen. Die Höhe des gezahlten Krankengeld ist gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich an folgender Faustformel: 70% des Bruttoeinkommens oder 90% des Nettoeinkommens bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze abzgl. Beiträge zum Versorgungswerk oder gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung.

Anders verhält es sich bei angestellten privat versicherten Ärzten und Ärztinnen. In der Regel haben privat versicherte Ärzte und Ärztinnen zusammen mit Ihrer PKV auch ein Krankentagegeld ab. dem 43.Tag mitversichert, welches im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne zeitliche Begrenzung gezahlt wird. Die Grundlage zur Absicherung der Höhe des versicherten Krankentagegeld bildet regelmäßig bei Abschluss der PKV das Nettoeinkommen. Wichtig: Das private Krankentagegeld leistet jedoch nur bis zu einer festgestellten Berufsunfähigkeit!

Hinweis:

Experten Tipp Da die Lücke ab dem 43. Tag bei privat versicherten angestellten Ärzten oder Ärztinnen im Faller einer Arbeitsunfähigkeit 100% ist, sollte über das Krankentagegeld mindestens das monatliche Nettoeinkommen versichert sein.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist das der Arbeitgeberzuschuss zur PKV nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung wegfällt. Prüfen Sie daher als Arzt oder Ärztin regelmäßig die Höhe Ihres versicherten Krankentagegeldes.

Die häufigsten Ursachen die bei Ärzten zu einer Berufs­unfähig­keit führen

kostenfreier und neutraler  Vergleich aller Anbieter zur Berufunfähigkeitsversicherung für ÄrzteAls Arzt oder Ärztin tragen Sie Verantwortung für das Leben anderer Menschen. Sie leisten Nachtdienste, Rufbereitschaft und Überstunden und müssen oftmals auf Abruf innerhalb von wenigen Minuten verfügbar und mit voller Konzentration einsetzbar sein.

Das bedeutet, dass Sie als Arzt oder Ärztin einer immensen mentalen Belastung ausgesetzt sind und nur wenig Zeit haben, sich Freiräume und den notwendigen Ausgleich zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen erhöhen die Gefahr für Ärzte und Ärztinnen einer Berufs­unfähig­keit. Um die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte zu unterstreichen, werfen wir einen Blick auf die möglichen Ursachen die grundsätzlich zu einer Berufs­unfähig­keit führen können.

Laut Statistik gehören Ärzte zur Spitzengruppe, bei der psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnouts angesiedelt sind, was angesichts der hohen Belastungen im Gesundheitswesen nicht wirklich verwundert. Überdies tauchen immer wieder Berichte über die unglaublichen Arbeitsbedingungen in Kliniken, über Überforderung aufgrund von Personalmangel und 24-Stunden-Schichten auf.

Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen63,4%
Krebs und ähnliche Erkrankungen10,7%
sonstige Erkrankungen8,9%
Schlaganfall6,3%
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates4,5%
Erkrankungen des Herz- Gefäßsystem3,6%
Unfälle2,7%

Quelle eigene Datenbasis der HDI im Zuge der BU-Leistungsprüfung 2019


Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Leistungsfallbeispiele

Erkrankung: Amyotrophe Lateralsklerose (ALS-Nervenerkrankung)

Sebastian Müller Facharzt für Allgemeinmedizin (50) erhielt vor einigen Jahren die Diagnose einer Amyotrophen Lateralsklerose. Dabei schritt die Erkrankung immer weiter fort, sodass es Sebastian nicht mehr möglich war seine ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus inklusive Bereitschaftsdienst auszuüben. Die körperlichen Einschränkungen und die psychische Belastung war zu groß. In der Folge musste er sein Arbeitsverhältnis beenden. Die Berufsunfähigkeit wurden anerkannt und er erhielt seine vereinbarte monatliche BU-Rente in Höhe von knapp 4500€.

Erkrankung: Netzhautablösung und Gefäßverschluss im Auge

Stefan Frank niedergelassener Facharzt für Dermatologie und Venerologie (42) führt neben den üblichen dermatologischen Behandlungen auch Operationen und Lasertherapien durch.
Durch die Erkrankung verschlechtert sich sein räumliches Sehen derart, so dass es er nicht mehr präzise arbeiten kann. In der Folge musste er seine Praxis aufgeben.
Fortan erhält er neben seiner BU-Rente aus dem Versorgungswerk auch seine private Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 3.700€.

Erkrankung: Depression mit Anpassungsstörungen

Die Nacht- und Bereitschaftsdienste sowie der Stress in der Notaufnahme gingen Julian Hofmann Arzt in Weiterbildung Anästhesie (33) an die Substanz. In der Folge war es Ihm nicht mehr möglich seine Patienten über eine gesamte Operation hinweg zu betreuen. Durch die Erkrankung kann Julian seinen Beruf nicht mehr vollständig ausüben und erhält seither eine BU-Rente von monatlich 2.900€.


Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Worauf achten?

Bevor Sie sich als Arzt für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung entscheiden, sollten Sie vor allem drauf achten, dass die sog. Infektionsklausel Vertragsbestandteil des Anbieters und Tarifs ist.

Nicht jeder BU-Versicherer bietet sie an. Sie hat zum Inhalt, dass ein Arzt auch dann berufsunfähig ist, wenn die zuständige Behörde nach § 31 IfSG (Infektionsschutzgesetz) ein teilweises oder vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot erteilt hat, das eine Mindestdauer von sechs Monaten hat.

Grundlage für die Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente ist Ihr Verdienst als Arzt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es gilt die Faustregel, dass Sie als Arzt ca. 75-80 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern sollten.

Experten-Tipp: Schreiben Sie Ihre monatlichen beziehungsweise jährlichen Ausgaben detailliert auf. Überlegen Sie, welche laufenden Ausgaben trotz einer Berufs­unfähig­keit bestehen bleiben.

Vergessen Sie dabei bitte nicht, das bei einer Berufs­unfähig­keit keine weiteren Beitragszahlungen in das Versorgungswerk oder in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Eine Liste mit den jährlichen Ausgaben bietet sich insbesondere für Ärzte mit einer eigenen Praxis an.

Sofern Sie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung oder aus Kapitalanlagen haben, kann sich der ermittelte Absicherungsbedarf entsprechend verringern.

Ärzte sollten bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf achten, dass eine dynamische Anpassung an die sich verändernden Lebensumstände vertraglich möglich ist. Durch eine sog. Beitragsdynamik steigt die versicherte Berufs­unfähig­keitsrente jährlich um einen vereinbarten prozentualen Betrag (z.B. 5%).

Ärzte sollten beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf zu achten, das sich die Vertragslaufzeit am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientiert. Denn erfahrungsgemäß steigen Erkrankungen mit zunehmendem Alter. Nur so vermeiden Sie als Arzt später mögliche Einkommenslücken.

Gerade für niedergelassene Ärzte sollte der Verzicht auf eine Umorganisation des Praxisbetriebs verzichtet werden. Dabei sollte man darauf achten, das in den Versicherungsbedingungen geregelt ist, das auf eine Umorganisation verzichtet wird bei Personen die einen akademischen Abschluss haben und oder weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen.


Beispiele: Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte hängen von vielen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufs­unfähig­keitsrente und vom Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufs­unfähig­keitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen.

Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife für Ärzte deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu ver­gleichen.

Hier einige Beispiele:

– 20-jährige(r) Humanmedizin, Student(in), 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 27€

– 24-jährige(r) Humanmedizin, Student(in), 1.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 42€

– 30-jährige(r) Assistenzarzt/ärztin, angestellt, 2.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 68€

– 35-jährige(r) Assistenzarzt/ärztin, angestellt, 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 97€

– 45-jährige(r) Chefarzt/ärztin, angestellt, 3.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 170€

Die besten BU-Tarife für Ärzte

In einer Studie hat das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) Berufsunfähigkeits(BU)-Policen an Hand von rund 60 Leistungsmerkmalen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für 5 Berufsgruppen mit in Summe 10 Berufsbildern darunter auch für Allgemeinmediziner analysiert.

GesellschaftTarifGesamtbewertung
ContinentalePremiumBU (PBU)Hervorragend
HDIEGO TopHervorragend
Alte LeipzigerSecurAL (BV10)sehr gut
Swiss LifeSBU,KlinikRente.BUSehr gut
AllianzSBU (OBUU)Sehr gut
LV1871GoldenBU (SBU)Sehr gut
NürnbergerSBU2910DPSehr gut

Test BU-Tarife für medizinische Berufe

In Ihrem Rating aus 2022 hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung kurz IVFP die BU-Tarife von 46 Versicherungsgesellschaften unteranderem auch für die Berufsgruppe medizinische Berufe analysiert.
Bewertet wurde jeweils das Unternehmen und der Tarif bezogen auf Preis-Leistung, Flexibilität und Transparenz. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Anbieter und BU-Tarife welche die Gesamtnote Exzellent erhalten haben.

TarifUnternehmenPreis-LeistungFlexibilitätTransparenz
AllianzBerufsunfähigkeitsPoliceExzellentExzellentsehr gutExzellent
Alte LeipzigerSecur ALsehr gutExzellentExzellentExzellent
BaslerBerufsunfähigkeitsVersicherungsehr gutExzellentsehr gutExzellent
HDIEgo Topsehr gutExzellentExzellentsehr gut
LV1871Golden BUsehr gutExzellentExzellentExzellent
Swiss LifeKlinikRente.BUExzellentExzellentsehr gutExzellent
NürnbergerBerufsunfähigkeits-Versicherung (SBU3121DC)sehr gutExzellentExzellentsehr gut

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ver­gleichen

Tatsächlich ist der krankheitsbedingte Verlust der Arbeitskraft eines der größten Risiken im Leben überhaupt. Das gilt umso mehr, weil Sie als Arzt besonderen beruflichen Situationen und hohem Stress ausgesetzt sind.

Ziel bei der Auswahl einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist es als Arzt, einen leistungsstarken BU-Versicherer zu finden der den gewünschten Schutz zu den besten Konditionen bietet. Dies erreichen Sie nur, wenn Sie die Anbieter und Tarife miteinander ver­gleichen.

Ein unabhängiger und neutraler Vergleich erspart Ihnen viel Zeit und Arbeit bei Ihrer Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte. So können Sie sich unkompliziert und schnell einen ersten Überblick verschaffen, welche Stärken und Schwächen die einzelnen BU Tarife für Ärzte haben. Nutzen Sie daher gerne das nachfolgende Anfrageformular für einen kostenfreien Vergleich.

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