Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte: Vergleich und Test (2023)
Das der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärtze trotz einer Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk sinnvoll ist, hat Jessica Müller angestellte Zahnärztin (31 Jahre) am eigenen Leib erfahren, nachdem Sie auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad gestürzt war.
Dabei hat sich Jessica so stark am Handgelenk, verletzt dass sie die rechte Hand für mindestens 6 Monate nicht mehr richtig bewegen kann. Durch eine Entzündung verzögert sich außerdem die Heilung. Wann sie die Hand wieder voll einsetzen kann, ist nicht absehbar. Zum Glück hatte Jessica vor 5 Jahren während des Studium´s eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, solange Sie noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte.
Mehr dazu, warum Sie als Zahnarzt eine zusätzliche Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen und welchen Schutz die berufsständische Versorgung bietet – erfahren Sie hier.
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Das Wichtigste im Überblick
- Zahnärzte und Zahnärztinnen haben ein nicht zu unterschätzendes Berufsunfähigkeitsrisiko (Hände, Augen und Rücken) und sollten daher möglichst früh eine BU-Versicherung abschließen, um so auch von den günstigeren Beiträgen zu profitieren.
- Versichern Sie als Zahnarzt oder Zahnärztin eine ausreichend hohe private BU-Rente, denn der Erhalt einer BU-Rente aus dem Versorgungswerk ist an enge Regeln und Voraussetzungen gebunden.
- Achten Sie beim Abschluss unbedingt auf den Wortlaut der Infektionsklausel, damit Sie als Zahnarzt oder Zahnärztin auch bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz eine BU-Rente erhalten.
- Auch sollte genau auf die Formulierung der Umorganisationsklausel geachtet werden, wenn eine spätere Niederlassung mit einer eigenen Zahnarztpraxis in Frage kommt.
Inhaltsverzeichnis
Autor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 23. März 2023 Lesezeit: ca.3 Min
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärtze: Trotz Versorgungswerk
Eine verminderte Berufsfähigkeit reicht als Versorgungsgrund regelmäßig nicht aus. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen als Zahnarzt Ihren Beruf nur in einem verminderten oder veränderten Umfang ausüben können, reicht das grundsätzlich für eine vom Versorgungswerk anerkannte Berufsunfähigkeit nicht aus.
Um einen über das zahnärztliche Versorgungswerk gewährten Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu haben, müssen Sie in vollem Umfang berufsunfähig sein. Sind Sie das nicht, können Sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden. Waren Sie bislang behandelnd tätig, können Sie zum Beispiel auf Tätigkeiten in Forschung und Lehre, im öffentlichen Gesundheitswesen verwiesen werden. Die genannten Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte sind im berufsständischen Versorgungswerk so eng gesteckt, dass sie nur in Ausnahmefällen erfüllt werden. Das hat auch einen Grund, denn die Hauptaufgabe eines Versorgungswerk ist der Aufbau einer Altersvorsorge für Ihre Mitglieder und die Sicherstellung der Versorgung von Hinterbliebenen.
Damit unterscheidet sich die Bedingungen gravierend von denen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte, welche bereits ab einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50% leistet.
Auszug aus dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
Die Satzung der Zahnärztekammer Niedersachsen definiert die Berufsunfähigkeit seiner Mitglieder wie folgt:
§17 (2) Völlige Berufsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn das Mitglied infolge Krankheit, Unfall, körperlicher oder geistiger Schwäche dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eine zahnärztliche Tätigkeit nachhaltig auszuüben und diese einstellt oder eingestellt hat. Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist der Nachweis über die Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit bzw. die Beendigung des Arbeitsvertrages.
(8) Das Mitglied ist verpflichtet, sich allen Maßnahmen zu unterziehen, die zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit führen können und zumutbar sind. Die Weitergewährung der Berufsunfähigkeitsrente kann davon abhängig gemacht werden, dass das Mitglied geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit ergriffen hat. (Quelle: Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen vom 18. April 2018)
Häufige Ursachen die bei Zahnärzten zu einer Berufsunfähigkeit führen
Das liegt einerseits daran das zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit präzises Arbeiten in gebeugter Körperhaltung mit einer ruhigen Hand Voraussetzung ist. Anderseits auch ein hohes Maß an Konzentration in der täglichen Arbeit am Patienten notwendig ist. Diese Grundlagen gepaart mit einem hohen Arbeitsaufkommen, Notfallpatienten und Konkurrenzdruck, kann dazu führen das Zahnärzte und Zahnärztinnen oftmals körperlich und mental an Ihre Grenzen kommen.
Laut Statistik sind bei Zahnärzten und Zahnärztinnen Erkrankungen der Gelenke insbesondere an der behandelnden Hand wie das Karpaltunnelsyndrom für eine Berufsunfähigkeit ursächlich. Aber auch Erkrankungen am Bewegungsapparat speziell Verspannungen in der Schulterregion und dem Rücken zählen zu den häufigsten Ursachen. Begünstig durch eine einseitige Haltung bei der Behandlung, können sie dauerhaft zu chronischen Rückleiden und einer Berufsunfähigkeit führen.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärtze: Worauf sollte man achten
Eine dieser Klauseln ist die sogenannte Infektionsklausel, die Bestandteil Ihres Vertrags sein sollte. Das bedeutet für Sie als Zahnarzt oder Zahnärztin, dass Sie von erweiterten Versicherungsleistungen profitieren.
Die Infektionsklausel besagt, dass Sie auch dann Leistungen als Zahnarzt aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten, wenn Sie noch fähig sind zu arbeiten, von Ihnen jedoch eine Ansteckungsgefahr für Patienten ausgeht. Voraussetzung ist, dass es sich um ein behördliches Tätigkeitsverbot handelt, das für die Dauer von mindestens sechs Monaten verhängt wird.
Eine zweite wichtige Klausel ist der Verzicht des BU-Versicherers auf eine abstrakte Verweisung. Andernfalls kann der BU-Versicherer verlangen, dass Sie einen anderen, zumutbaren Beruf ausüben, auch wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, als Zahnarzt zu arbeiten.
Achten Sie außerdem auf eine Vertragslaufzeit, die möglichst bis zum 67. Lebensjahr läuft. Auf diese Weise vermeiden Sie Versorgungslücken vor Beginn der Altersrente.
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich am aktuellen Lebensstandard und auch daran, ob weitere Einkommensquellen, zum Beispiel aus Miete und Verpachtung, vorhanden sind.
Je näher die Höhe der Rente aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung an Ihr Nettoeinkommen heranreicht, umso besser sind Sie im Ernstfall abgesichert. Eine Absicherung in Höhe von 75-80 Prozent des Nettoeinkommens ist empfehlenswert.
Experten-Tipp: Schreiben Sie Ihre monatlichen Ausgaben detailliert auf. Überlegen Sie, welche laufenden Ausgaben trotz einer Berufsunfähigkeit bestehen bleiben.
Zahnärzte sollten bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf achten, eine dynamische Anpassung vertraglich zu vereinbaren, um der Inflation bzw. dem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken.
Durch eine sog. Beitragsdynamik steigt die versicherte BU-Rente jährlich um einen vereinbarten prozentualen Betrag (z.B. 3%).
Experten-Tipp: Die Beitragsdynamik ist ein Recht, das Ihnen der Versicherer einräumt. Es besteht keine Pflicht die Dynamik jedes Jahr anzunehmen, sie kann auch ausgesetzt werden.
Test BU-Tarife für medizinische Berufe
In Ihrem Rating aus 2022 hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung kurz IVFP die BU-Tarife von 46 Versicherungsgesellschaften unteranderem auch für die Berufsgruppe medizinische Berufe analysiert.
Bewertet wurde jeweils das Unternehmen und der Tarif bezogen auf Preis-Leistung, Flexibilität und Transparenz. Nachfolgend finden Sie einen Auszug der Anbieter und BU-Tarife welche die Gesamtnote Exzellent erhalten haben.
Tarif | Unternehmen | Preis-Leistung | Flexibilität | Transparenz | |
Allianz | BerufsunfähigkeitsPolice | Exzellent | Exzellent | sehr gut | Exzellent |
Alte Leipziger | Secur AL | sehr gut | Exzellent | Exzellent | Exzellent |
Basler | BerufsunfähigkeitsVersicherung | sehr gut | Exzellent | sehr gut | Exzellent |
HDI | Ego Top | sehr gut | Exzellent | Exzellent | sehr gut |
LV1871 | Golden BU | sehr gut | Exzellent | Exzellent | Exzellent |
Swiss Life | KlinikRente.BU | Exzellent | Exzellent | sehr gut | Exzellent |
Nürnberger | Berufsunfähigkeits-Versicherung (SBU3121DC) | sehr gut | Exzellent | Exzellent | sehr gut |
Beispiele: Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärtze
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte hängen von vielen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente und vom Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen.
Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu vergleichen.
Hier einige Beispiele:
– 24-jährige(r) Zahnmedizinstudent/in, 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 33€
– 28-jährige(r) Assistenzzahnarzt/ärztin, angestellt, 2.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 67€
– 35-jährige(r) Zahnarzt/ärztin, selbstständig, 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 100€
– 45-jährige(r) Zahnarzt/ärztin, angestellt, 3.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 170€
BU-Versicherung für Zahnärzte: Wann sollte man abschließen?
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss? Die Antwort lautet: Je früher desto besser! Am besten schon zu Beginn des Zahnmedizinstudium. Der Grund liegt auf der Hand. Je jünger Sie als Zahnarzt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind, umso geringer fallen zum einen Ihre monatlichen Beitragszahlungen aus.
Je jünger Sie sind, umso besser ist Ihr Gesundheitszustand und umso größer ist ihre Chance, als Zahnarzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu normale Konditionen zu erhalten. Denn bei möglichen Vorerkrankungen oder aktuellen Erkrankungen kann es passieren, dass Ihnen die Aufnahme erschwert wird und evtl. einen Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag vertraglich vereinbart werden muss.
Gerne unterstützen wir Sie als Zahnarzt eine BU-Versicherung zu optimalen Konditionen zu finden. Dabei erhalten Sie von uns unteranderem einen kostenfreien Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter auf dessen Grundlage wir für Sie auch eine unverbindliche und anonyme Risikovoranfrage stellen.