Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten im Vergleich
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Berufsunfähigkeits­versicherung für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten

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Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen

aktualisiert am 18. August 2024 Lesezeit: 7 Min.

Berufsunfähigkeits­versicherung für Zahnärzte - Vergleich und Test

Das der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte trotz einer Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk sinnvoll ist, hat Jessica angestellte Zahnärztin (31 Jahre) am eigenen Leib erfahren, nachdem Sie auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad gestürzt war.

Dabei hat sich Jessica so stark am Handgelenk, verletzt dass sie die rechte Hand für mindestens 6 Monate nicht mehr richtig bewegen kann. Durch eine Entzündung verzögert sich außerdem die Heilung. Wann sie die Hand wieder voll einsetzen kann, ist nicht absehbar. Zum Glück hatte Jessica vor 5 Jahren während des Zahnmedizinstudium´s eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, solange Sie noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte.

Mehr dazu, warum du als Zahnärztin und Zahnarzt eine zusätzliche Absicherung durch eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung benötigst und welchen Schutz die berufsständische Versorgung bietet – erfährst du hier.

Inhaltsverzeichnis

Die private Berufs­unfähig­keits­versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung

Berufsunfähigkeitsversicherung_für_Zahnärzte im Vergleich
Auch als Zahnärztin und Zahnarzt kann man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig werden. Daher ist der frühzeitige Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Viele Zahnärzte verlassen sich auf das berufsständische Versorgungswerk. Doch ist das wirklich ausreichend? Die Auszahlung der Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte ist im berufsständischen Versorgungswerk an sehr enge Voraussetzungen gebunden.

Wenn du als Zahnärztin und Zahnarzt aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf nur in einem verminderten oder verändertem Umfang ausüben kannst, reicht das grundsätzlich für eine vom Versorgungswerk anerkannte Berufs­unfähig­keit nicht aus.

Um einen über das zahnärztliche Versorgungswerk gewährten Anspruch auf eine Berufs­unfähig­keitsrente zu haben, musst du in vollem Umfang, d.h. zu 100% berufsunfähig sein. Bist du das nicht, kannst du auf eine andere Tätigkeit, wie zum Beispiel in Forschung und Lehre oder im öffentlichen Gesundheitswesen verwiesen werden. Die genannten Voraussetzungen für die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte sind im berufsständischen Versorgungswerk so eng gesteckt, dass sie nur in Ausnahmefällen erfüllt werden. Das hat auch einen Grund, denn die Hauptaufgabe eines Versorgungswerk ist der Aufbau einer Altersvorsorge für Ihre Mitglieder und die Sicherstellung der Versorgung von Hinterbliebenen.

Auszug aus dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen

Die Satzung der Zahnärztekammer Niedersachsen definiert die Berufsunfähigkeit seiner Mitglieder wie folgt:

§17 (2) Völlige Berufsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn das Mitglied infolge Krankheit, Unfall, körperlicher oder geistiger Schwäche dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eine zahnärztliche Tätigkeit nachhaltig auszuüben und diese einstellt oder eingestellt hat. Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist der Nachweis über die Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit bzw. die Beendigung des Arbeitsvertrages.

(8) Das Mitglied ist verpflichtet, sich allen Maßnahmenzu unterziehen, die zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit führen können und zumutbar sind. Die Weitergewährung der Berufsunfähigkeitsrente kann davon abhängig gemacht werden, dass das Mitglied geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit ergriffen hat.

(Quelle: Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen vom 18. April 2018)

Wichtiger Hinweis:

Als vollständig berufsunfähig gilt man als Zahnärztin und Zahnarzt nur dann, wenn eine seine zahnärztliche Tätigkeit komplett zu 100% eingestellt hat.

Anders verhält es sich mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt bereits dann eine Berufs­unfähig­keitsrente, wenn du deine beruflichen Tätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt teilweise zu mindestens 50 Prozent über 6 Monate oder länger nicht mehr nachgehen kannst.

Auch kann dich die private BU-Versicherung nicht auf eine andere zahnärztliche Tätigkeit verweisen!

Vergleich BU-Rente Versorgungswerk vs. BU-Rente Versicherung

In dem nachfolgenden Vergleich bzw. der Gegenüberstellung sind die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Versorgungswerk für Zahnärzte und den privaten Versicherern zusammengefasst.
Kriterien Versorgungswerk Versicherer
Leistungsvoraussetzung volle Berufsunfähigkeit 100% teilweise Berufsunfähigkeit mind. 50%
Vertragliche Regelung Die Satzung kann geändert werden Vertragsbedingungen können nicht verändert werden
Höhe der BU-Rente Höhe richtet sich nach den
gezahlten Beiträgen und Jahren
kann nach Bedarf frei gewählt
werden max. Höhe meist 60% des Brutto
Annahmevoraussetzungen keine Gesundheits- und Risikoprüfung bei Vertragsabschluss
Verweisung Verweisung auf andere zahnärztliche Tätigkeiten keine Verweisung auf andere zahnärztliche Tätigkeiten
Besteuerung der BU-Rente nachgelagert nach §22 EStG Ertragsanteil nach §55 EStDV

Worauf sollten Zahnärzte bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung achten

1. Die Gesundheitsfragen unbedingt richtig beantworten

Eine saubere und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist mitunter der wichtigste Schritt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Mein Tipp: Orientiere dich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen einfach an den 5 W´s.

1. Was war die Ursache bzw. der Grund für den Arztbesuch?
2. Wann sind Beschwerden erstmals aufgetreten?
3. Für wie lange?
4. Welche Behandlung/Therapie wurde durchgeführt?
5. Seit wann besteht behandlungs-& beschwerdefrei?

Grundlage für die Höhe deiner Berufsunfähgikeitsrente ist dein Gehalt als Zahnärztin und Zahnarzt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es gilt die Faustregel, dass du ca. 75-80 Prozent deines Nettoeinkommens absichern solltest.

Experten-Tipp: Schreibe deine monatlichen beziehungsweise jährlichen Ausgaben detailliert auf. Halte dabei fest, welche laufenden Ausgaben trotz einer Berufs­unfähig­keit bestehen bleiben.

Vergiss dabei bitte nicht, das bei einer Berufs­unfähig­keit keine weiteren Beitragszahlungen in das Versorgungswerk erfolgen.

Achte als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss deiner Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf, das sich die Vertragslaufzeit am gesetzlichen Renteneintrittsalter für meisten daher bis zum 67. Lebensjahr orientiert. Denn erfahrungsgemäß steigen Erkrankungen mit zunehmendem Alter. Nur so vermeidest du als Zahnärztin und Zahnarzt später mögliche Einkommenslücken.

Denn auch wenn eine kürzere Vertragslaufzeit z.B. bis zum 60. Lebensjahr deinen monatlichen Beitrag für deine BU-Versicherung um bis zu 40 % reduziert, ist die Beitragsersparnis zu gering, um die Lücke zwischen 60. und 67.Lebensjahr mit den eingesparten Beiträgen auszugleichen.

Gerade Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer eigenen Praxis sollten einen besonderen Blick auf die Formulierung der sog. Umorganistationsklausel werfen. In den Versicherungsbedingungen sollte grundsätzlich bei einer Berufsunfähigkeit auf eine Umorganisation der Praxis verzichtet werden.

Da die Kaufkraft der anfangs versicherten BU-Rente über die Jahre aufgrund der Inflation sinkt, ist es sinnvoll als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf zu achten, dass eine jährliche dynamische Anpassung an die sich verändernden Lebensumstände vertraglich möglich ist.

Durch eine sog. Beitragsdynamik steigt die versicherte Berufs­unfähig­keitsrente jährlich um einen vereinbarten prozentualen Betrag (z.B. 3% oder 5%).

Auch ist es wichtig, dass umfassende Nachversicherungsgarantien Bestandteil des BU-Vertrags sind. Dabei wird zwischen Nachversicherungsgarantien mit und ohne Ereignis unterschieden.

Nachversicherungsgarantien ohne Ereignis bieten den Vorteil, dass du deine BU-Rente meist in den ersten 5 Vertragsjahren erhöhen kannst, ohne dass ein Ereignis vorliegen muss.

Bei Nachversicherungsgarantien mit Ereignis ist die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente an bestimmte, im Vertrag gelistete Ereignisse gebunden. Dazu gehören beispielsweise eine Heirat, Gehaltserhöhungen, die Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienerwerb oder die Gründung einer eigenen Praxis. Vorteil ist, dass die Nachversicherungsgarantie an keine weitere Gesundheitsprüfung/Risikoprüfung gebunden ist.

Um dir als Zahnärztin und Zahnarzt einen ersten Überblick zu verschaffen auf welche Punkte du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten solltest, habe ich diesen Ratgeber mit 10 hilfreichen Tipps geschrieben, damit du in deinem Beruf bestens versichert bist.

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Die häufigsten Ursachen die bei Zahnärzten zu einer Berufs­unfähig­keit führen

Zahnärzte und Zahnärztinnen haben auf Grund Ihres Berufs ein nicht zu unterschätzendes Risiko einer Berufsunfähigkeit.
Das liegt einerseits daran das zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit präzises Arbeiten in gebeugter Körperhaltung mit einer ruhigen Hand Voraussetzung ist. Anderseits auch ein hohes Maß an Konzentration in der täglichen Arbeit am Patienten notwendig ist. Diese Grundlagen gepaart mit einem hohen Arbeitsaufkommen, Notfallpatienten und Konkurrenzdruck, kann dazu führen das Zahnärzte und Zahnärztinnen oftmals körperlich und mental an Ihre Grenzen kommen.

Laut Statistik sind bei Zahnärztinnen und Zahnärzten Erkrankungen der Gelenke insbesondere an der behandelnden Hand wie zum Beispiel das Karpaltunnelsyndrom für eine Berufsunfähigkeit ursächlich. Aber auch Erkrankungen am Bewegungsapparat speziell Verspannungen in der Schulterregion und dem Rücken zählen zu den häufigsten Ursachen. Begünstig durch eine einseitige Haltung bei der Behandlung, können sie dauerhaft zu chronischen Rückleiden und einer Berufsunfähigkeit führen

Ab wann leistet die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte

Grundsätzlich erhälst du als Zahnärztin und Zahnarzt aus der privaten BU-Versicherung bereits dann eine Berufs­unfähig­keitsrente, sobald du deiner zahnärztlichen Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder länger nicht mehr nachgehen kannst. Dabei spielt die Ursache, ob auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit keine Rolle.

Zuvor erhalten angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte im Falle einer Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dem 43 .Tag der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber aus der finanziellen Verpflichtung heraus. Die jeweilige gesetzliche Krankenkasse bei der du als Zahnärztin oder Zahnarzt Mitglied bist, zahlt dir dann ein sog. Krankengeld. Der Anspruch endet nach 78 Wochen. Die Höhe des gezahlten Krankengeld ist gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich an folgender Faustformel: 70% des Bruttoeinkommens oder 90% des Nettoeinkommens bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze abzgl. Beiträge zum Versorgungswerk oder gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung.

Anders verhält es sich, wenn du als Zahnärztin und Zahnarzt privat krankenversichert bist. In der Regel haben privat versicherte Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit Ihrer PKV auch ein Krankentagegeld z.B. ab. dem 43.Tag oder früher mitversichert, welches im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung gezahlt wird. Die Grundlage zur Absicherung der Höhe des versicherten Krankentagegeld bildet regelmäßig bei Abschluss der PKV das Nettoeinkommen. Wichtig: Das private Krankentagegeld leistet jedoch nur bis zu einer festgestellten Berufsunfähigkeit!

Experten Tipp:

Da die Lücke ab dem 43. Tag bei privat versicherten angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten bei einer Arbeitsunfähigkeit 100% ist, sollte mit dem Krankentagegeld mindestens das monatliche Nettoeinkommen versichert sein.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist das der Arbeitgeberzuschuss zur PKV nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung wegfällt. Prüfe daher regelmäßig die Höhe deines versicherten Krankentagegeldes.

Berufsunfähigkeits­versicherung für Zahnmedizinstudenten - Einsteiger Tarife

Es besteht die Möglichkeit bei einigen Versicherern als Zahnmedizinstudentin und Zahnmedizinstudent auch einen Starter oder Einsteiger BU-Tarif abzuschließen. Der Vorteil während dieser Startphase ist, das in der Regel innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre der monatlich zu zahlende Beitrag um bis zu 50% reduziert ist gegenüber dem „normalen Beitrag“ und sich dann z.B. schrittweise ab dem fünften Jahr jährlich um weitere 3 bis 5 Jahre erhöht. Es gibt auch Varianten bei denen der Beitrag nicht schrittweise angehoben wird, sondern nach 5 Jahren einmalig für die restliche Vertragsdauer.

Fazit: So interessant diese Möglichkeit auch ist, so sollte man beachten, das ein Starter bzw. Einsteiger BU-Tarif im Vergleich zu einem regulären bzw. klassischen Tarif über die gesamte Vertragslaufzeit teurer ist.

Experten Tipp:

Während der sog Startphase bekommst du als Zahnmedizinstudent:in trotz stark vergünstigter Anfangsbeiträge 100% Versicherungsschutz und somit auch auch die volle vertraglich vereinbarte BU-Rente sollte es zu einem Leistungsfall kommen.

BU-Versicherung für Zahnärzte mit verkürzten Gesundheitsfragen

Die HDI Versicherung bietet aktuell die Möglichkeit an, für Zahnärztinnen und Zahnärzte und auch Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten mit bestandenem Physikum, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen abzuschließen. Es können anfänglich maximal 2.500€ monatliche BU-Rente versichert werden. Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten können zu Vertragsbeginn maximal 2.000€ BU-Rente monatlich abschließen.

Der Vorteil der verkürzten Gesundheitsfragen liegt darin, das zum einen keine Angaben zu Größe und Gewicht, Raucherverhalten und risikoreichen Hobbys/Sportarten gemacht werden müssen. Solltest du beispielsweise in deiner Freizeit Downhill fahren, Klettersport, Reitsport, Kampfsport, Motorsport oder Flugsport betreiben um nur ein paar Beispiele zu nennen so musst du diese Hobbies nicht angeben, da der Versicherer explizit im Antrag nicht danach fragt.

Besonders sticht bei den Gesundheitsfragen heraus, das keine Fragen wie sonst üblich zu Allergien (z.B. Nahrungsmittelunvertäglichkeiten, Hausstaubmilben, Heuschnupfen, sonstigen Allergien usw.), Atmungsorgane/Lunge (z.B. Asthma, Schlafapnoe usw.), Hauterkrankungen (z.B. Neurodermitis, Kontaktekzem, Schuppenflechte usw.), Augenerkrankungen (z.B, grüner oder grauer Star, Fehlsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien usw.), Ohrenerkrankungen (z.B.Tinnitus, Gleichgewichtsstörung, Schwindel usw.), akute oder chronische Infektionen (z.B. Borreliose, Gürtelrose, Covid-19 usw.) gestellt werden.

Die Gesundheitsfragen der HDI für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten

Die HDI möchte im Rahmen der Gesundheitsfragen wissen, ob man aktuell oder in den letzten 3 Jahren in Behandlung bei einem Kardiologen, einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt oder einem Orthopäden war.

Zusätzlich wird gefragt ob in den letzten 3 Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet wurden.

Auch wird gefragt ob folgende Erkrankungen ärztlich festgestellt wurden, wie z.B.: ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall? Und war man in den letzten 2 Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, die berufliche Tätigkeit auszuüben, oder wird aktuell die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ausgeübt?

HDI-Aktion Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen für Apotheker
verkürzte Gesundheitsfragen der HDI für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten

Fazit zu den Gesundheits­fragen für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten

Die verkürzten Gesundheitsfragen bieten sich zum einen für Zahnärztinnen und Zahnärzte und Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten an, die eine etwas umfangreichere Gesundheitshistorie haben. Denn wie bereits im Abschnitt zuvor erwähnt, werden etliche Erkrankungen/Diagnosen und Beschwerden die sonst im Rahmen der üblichen Gesundheitsfragen anderer Versicherer anzugeben wären nicht abgefragt.

Ein weiterer Vorteil ist das konkret nach ist man derzeit oder war man in den letzten 3 Jahren in Behandlung gefragt wird und nicht wie der ein oder andere Versicherer nach bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden…. Diese Formulierung der Fragestellung kann einen feinen aber großen Unterschied machen. Zum anderen für alle die Risikozuschläge von 25% -100% auf Grund risikoreicherer Hobbies vermeiden möchten oder eventuell nur aufgrund ihres Hobbies keinen Versicherungsschutz bekommen würden.

Deshalb solltest du dich von mir beraten lassen!

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine Beratung abschließt besteht das Risiko Fehler zu machen.

Genau aus diesem Grund profitierst du von über 12 Jahren Expertise in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Egal ob du Zahnmedizinstudent:in, Zahnärztin und Zahnarzt bist, ich helfe dir die richtige BU-Versicherung zu finden und die 5 größten Fehler zu vermeiden, die 99% beim Abschluss einer BU-Versicherung ohne eine fundierte Beratung machen.

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Das sind deine Vorteile:

In 4 Schritten zu deiner Berufsunfähigkeits­versicherung als Zahnarzt und Zahnmedizinstudent

Schritt 1

Erst- bzw. Kennenlerngespräch

Das Erst- bzw. Kennenlerngespräch findet in der Regel via Onlineberatung oder wenn du aus der Region kommst auch gerne in unseren Büroräumen in München statt. In diesem Gespräch für das du bitte ca. 45 min einplanen sollest, stelle ich dir mein 360 Grad BU-Beratungskonzept vor und wir sprechen über deine Fragen und deine Erwartungen an mich.

Zudem zeige dir die 5 größten Fehler die fast alle beim Abschluss einer BU-Versicherung ohne eine Beratung machen und wie du diese Fehler vermeiden kannst. Damit du wirklich richtig versichert bist und dir im Fall einer Berufsunfähigkeit keine Gedanken machen musst.

Schritt 1

Schritt 2

Besprechung der Ergebnisse und Beratung

Im 2. Schritt besprechen wir die Ergebnisse aus der anonymen Risikovoranfrage und erstellen gemeinsam aus den besten Ergebnissen deinen individuellen Vergleich und beraten dich ausführlich.

Dies geschieht unter anderem mit dem gezielten bzw. Einsatz verschiedener Softwareprogramme führender Rating- und Analyseunternehmen, mit dem Ziel eine transparente Beratung und einen unabhängigen Tarifvergleich sicher zustellen.

Schritt 2

Schritt 3

Besprechung offener Fragen und Angebotserstellung

Im 3. Termin klären wir deine noch offenen Fragen zu dem Vergleich und erstellen gemeinsam dein Angebot zu dem Anbieter für den du dich entschieden hast. Erst wenn keine Fragen mehr offen sind gehen wir zu Schritt 4 deiner Entscheidung über.
Schritt 3

Schritt 4

Entscheidung und Vertragsabschluss

Wenn keine Fragen mehr offen sind und du dich entschieden hast, bereite ich dir die Antragsunterlagen vor und sende Sie dir per E-Mail zur digitalen Unterschrift zu. Nachdem du mir den Antrag unterschrieben zurückgesendet hast kontrolliere ich diesen auf Richtigkeit bevor ich an den Versicherer zur Bearbeitung weiterleite.
Schritt 4

Ist es sinnvoll die BU-Versicherung mit einer Altersvorsorge zu kombinieren

Oftmals wird dir als Zahnmedizinstudent:in oder Zahnärztin und Zahnarzt in Weiterbildung in Beratungsgesprächen eines Versicherers der sich auf die Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern spezialisiert hat, eine Kombination aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge z.B. in Form einer privaten Rentenversicherung oder Rürup/Basis Rentenversicherung empfohlen und angeboten. Was auf den ersten Blick womöglich sinnvoll erscheint, sollte dennoch in der Kombination hinterfragt werden.

Ein Vorteil ist, das bei einer Kombination mit einer Altersvorsorge der monatliche Beitrag für die BU-Versicherung etwas günstiger ist, aber gleichzeitig musst du auch zusätzlich einen Beitrag für die Altersvorsorge bezahlen. Ein weiterer Vorteil ist das der monatliche Gesamtbeitrag für die BU-Versicherung und die Altersvorsorge zu 100% voll steuerlich absetzbar ist, aber nur wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup/Basis Rentenversicherung kombiniert wird

Aber was sind die Nachteile? Der größte Nachteil einer Kombination aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge ist, dass häufig der Versicherer mit dem für dich besten BU-Tarif nicht zwangsläufig der Versicherer ist, der für dich die beste Altersvorsorgelösung hat. Oftmals kann es sein das die sog. Abschluss-& Verwaltungskosten für den Altersvorsorgevertrag viel zu hoch sind und so dein Altersvorsorgevertrag zu teuer ist und dir somit jede Menge an Rendite verloren geht. Oder umgekehrt.

Experten Tipp:

Daher lautet meine persönliche Empfehlung die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge nicht in einem Vertrag zu kombinieren sondern von einander zu trennen. So ist man flexibler und fährt deutlich günstiger.

Was kostet eine Berufsunfähigkeits­versicherung für Zahnärzte?

Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten hängen von etlichen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufs­unfähig­keitsrente und vom Gesundheitszustand.

Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufs­unfähig­keitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen. Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu ver­gleichen. Hier einige Beispiele:

Zahnmedizinstudent:in

20-jährige(r), 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr.

Zahnmedizinstudent:in

24-jährige(r), 1.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr.

Assistenzzahnarzt/ärztin

30-jährige(r), angestellt, 2.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr.

Zahnarzt/ärztin

35-jährige(r), angestellt 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr.

BU-Versicherung für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten ver­gleichen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss? Die Antwort lautet: Je früher desto besser! Am besten schon zu Beginn des Zahnmedizinstudium. Der Grund liegt auf der Hand. Je jünger du als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung bist, umso geringer fallen die monatlichen Beitragszahlungen aus.

Je jünger du bist, umso größer ist die Chance, als Zahnärztin und Zahnarzt eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu normalen Konditionen zu erhalten. Denn bei möglichen Vorerkrankungen oder aktuellen Erkrankungen kann es passieren, dass dir die Aufnahme erschwert wird und evtl. einen Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag vertraglich vereinbart werden muss.

Gerne unterstütze ich dich als Zahnmedizinstudent:in, Zahnärztin und Zahnarzt eine BU-Versicherung zu optimalen Konditionen zu finden. Dabei erhälst du von uns unteranderem einen kostenfreien Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter auf dessen Grundlage wir für dich auch eine unverbindliche und anonyme Risikovoranfrage stellen.

Philipp Gaspar unabhängiger Versicherungsmakler für Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker

Als Experte für Heil-& Heilnebenberufe helfe ich dir die beste BU-Versicherung aus bis zu 40 Anbietern zu finden!

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Eine richtige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist beim Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung von entscheidender Bedeutung. Wie du die Gesundheitsfragen richtig beantwortest erfährst du im dem Artikel.

Mit Hilfe der Risikovoranfrage bekommst du bereits vor dem Abschluss eine generelle Einschätzung, ob und zu welchen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. So erfährst du welcher Versicherer/Tarif die besten Leistungen und Bedingungen für dich hat.

Mit der Nachversicherungsgarantie ist es möglich, die bestehende Berufs­unfähig­keitsrente zu einem späteren Zeitpunkt bei Eintritt bestimmter Ereignisse zu erhöhen, ohne dass du Gesundheitsfragen beantworten musst.

Erfahrungen & Bewertungen zu Philipp Gaspar - unabhängiger Versicherungsmakler