Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten
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Das Wichtigste im Überblick
- Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten sollten möglichst früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um so von den günstigeren Beiträgen zu profitieren.
- Trotz einer Absicherung über das Versorgungswerk ist es sinnvoll eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da der BU-Schutz über das Versorgungswerk nur eine Grundversorgung darstellt.
- Achte beim Abschluss unbeding auf die Infektionsklausel, damit du als Zahnärztin und Zahnarzt auch bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz eine BU-Rente erhälst.
- Als Zahnärztin und Zahnarzt macht es Sinn die Versicherer zu vergleichen insbesondere mit dem Fokus welcher Versicherer nicht nur auf die abstrakte sondern eventuell auch auf eine konkrete Verweisung verzichtet.
-
Achte als Zahnärztin und Zahnarzt darauf das du deine BU-Rente auch ausreichend hoch abschließt. Als ungefähre Orientierung gilt
ca. 80% von deinem Nettoeinkommen.
aktualisiert am 18. August 2024 Lesezeit: 7 Min.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte - Vergleich und Test
Das der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte trotz einer Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk sinnvoll ist, hat Jessica angestellte Zahnärztin (31 Jahre) am eigenen Leib erfahren, nachdem Sie auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad gestürzt war.
Dabei hat sich Jessica so stark am Handgelenk, verletzt dass sie die rechte Hand für mindestens 6 Monate nicht mehr richtig bewegen kann. Durch eine Entzündung verzögert sich außerdem die Heilung. Wann sie die Hand wieder voll einsetzen kann, ist nicht absehbar. Zum Glück hatte Jessica vor 5 Jahren während des Zahnmedizinstudium´s eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, solange Sie noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte.
Mehr dazu, warum du als Zahnärztin und Zahnarzt eine zusätzliche Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung benötigst und welchen Schutz die berufsständische Versorgung bietet – erfährst du hier.Inhaltsverzeichnis
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung
Viele Zahnärzte verlassen sich auf das berufsständische Versorgungswerk. Doch ist das wirklich ausreichend? Die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte ist im berufsständischen Versorgungswerk an sehr enge Voraussetzungen gebunden.
Wenn du als Zahnärztin und Zahnarzt aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf nur in einem verminderten oder verändertem Umfang ausüben kannst, reicht das grundsätzlich für eine vom Versorgungswerk anerkannte Berufsunfähigkeit nicht aus. Um einen über das zahnärztliche Versorgungswerk gewährten Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente zu haben, musst du in vollem Umfang, d.h. zu 100% berufsunfähig sein. Bist du das nicht, kannst du auf eine andere Tätigkeit, wie zum Beispiel in Forschung und Lehre oder im öffentlichen Gesundheitswesen verwiesen werden. Die genannten Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte sind im berufsständischen Versorgungswerk so eng gesteckt, dass sie nur in Ausnahmefällen erfüllt werden. Das hat auch einen Grund, denn die Hauptaufgabe eines Versorgungswerk ist der Aufbau einer Altersvorsorge für Ihre Mitglieder und die Sicherstellung der Versorgung von Hinterbliebenen.Auszug aus dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
Die Satzung der Zahnärztekammer Niedersachsen definiert die Berufsunfähigkeit seiner Mitglieder wie folgt:
§17 (2) Völlige Berufsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn das Mitglied infolge Krankheit, Unfall, körperlicher oder geistiger Schwäche dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eine zahnärztliche Tätigkeit nachhaltig auszuüben und diese einstellt oder eingestellt hat. Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist der Nachweis über die Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit bzw. die Beendigung des Arbeitsvertrages.
(8) Das Mitglied ist verpflichtet, sich allen Maßnahmenzu unterziehen, die zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit führen können und zumutbar sind. Die Weitergewährung der Berufsunfähigkeitsrente kann davon abhängig gemacht werden, dass das Mitglied geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit ergriffen hat.
(Quelle: Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen vom 18. April 2018)
Wichtiger Hinweis:
Als vollständig berufsunfähig gilt man als Zahnärztin und Zahnarzt nur dann, wenn eine seine zahnärztliche Tätigkeit komplett zu 100% eingestellt hat.
Anders verhält es sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn du deine beruflichen Tätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt teilweise zu mindestens 50 Prozent über 6 Monate oder länger nicht mehr nachgehen kannst.
Auch kann dich die private BU-Versicherung nicht auf eine andere zahnärztliche Tätigkeit verweisen!
Vergleich BU-Rente Versorgungswerk vs. BU-Rente Versicherung
Kriterien | Versorgungswerk | Versicherer |
---|---|---|
Leistungsvoraussetzung | volle Berufsunfähigkeit 100% | teilweise Berufsunfähigkeit mind. 50% |
Vertragliche Regelung | Die Satzung kann geändert werden | Vertragsbedingungen können nicht verändert werden |
Höhe der BU-Rente |
Höhe richtet sich nach den gezahlten Beiträgen und Jahren |
kann nach Bedarf frei gewählt werden max. Höhe meist 60% des Brutto |
Annahmevoraussetzungen | keine | Gesundheits- und Risikoprüfung bei Vertragsabschluss |
Verweisung | Verweisung auf andere zahnärztliche Tätigkeiten | keine Verweisung auf andere zahnärztliche Tätigkeiten |
Besteuerung der BU-Rente | nachgelagert nach §22 EStG | Ertragsanteil nach §55 EStDV |
Worauf sollten Zahnärzte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten
1. Die Gesundheitsfragen unbedingt richtig beantworten
Eine saubere und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist mitunter der wichtigste Schritt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Mein Tipp: Orientiere dich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen einfach an den 5 W´s.
1. Was war die Ursache bzw. der Grund für den Arztbesuch?
2. Wann sind Beschwerden erstmals aufgetreten?
3. Für wie lange?
4. Welche Behandlung/Therapie wurde durchgeführt?
5. Seit wann besteht behandlungs-& beschwerdefrei?
2. Die richtige Höhe der BU-Rente
Grundlage für die Höhe deiner Berufsunfähgikeitsrente ist dein Gehalt als Zahnärztin und Zahnarzt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es gilt die Faustregel, dass du ca. 75-80 Prozent deines Nettoeinkommens absichern solltest.
Experten-Tipp: Schreibe deine monatlichen beziehungsweise jährlichen Ausgaben detailliert auf. Halte dabei fest, welche laufenden Ausgaben trotz einer Berufsunfähigkeit bestehen bleiben.
Vergiss dabei bitte nicht, das bei einer Berufsunfähigkeit keine weiteren Beitragszahlungen in das Versorgungswerk erfolgen.
3. Die richtige Vertragslaufzeit
Achte als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, das sich die Vertragslaufzeit am gesetzlichen Renteneintrittsalter für meisten daher bis zum 67. Lebensjahr orientiert. Denn erfahrungsgemäß steigen Erkrankungen mit zunehmendem Alter. Nur so vermeidest du als Zahnärztin und Zahnarzt später mögliche Einkommenslücken.
Denn auch wenn eine kürzere Vertragslaufzeit z.B. bis zum 60. Lebensjahr deinen monatlichen Beitrag für deine BU-Versicherung um bis zu 40 % reduziert, ist die Beitragsersparnis zu gering, um die Lücke zwischen 60. und 67.Lebensjahr mit den eingesparten Beiträgen auszugleichen.
4. Formulierung der Umorganistionsklausel
Gerade Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer eigenen Praxis sollten einen besonderen Blick auf die Formulierung der sog. Umorganistationsklausel werfen. In den Versicherungsbedingungen sollte grundsätzlich bei einer Berufsunfähigkeit auf eine Umorganisation der Praxis verzichtet werden.
5. Inflation: Einschluss einer jährlichen Dynamisierung der BU-Rente
Da die Kaufkraft der anfangs versicherten BU-Rente über die Jahre aufgrund der Inflation sinkt, ist es sinnvoll als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass eine jährliche dynamische Anpassung an die sich verändernden Lebensumstände vertraglich möglich ist.
Durch eine sog. Beitragsdynamik steigt die versicherte Berufsunfähigkeitsrente jährlich um einen vereinbarten prozentualen Betrag (z.B. 3% oder 5%).
6. Umfangreiche Nachversicherungsgarantien
Auch ist es wichtig, dass umfassende Nachversicherungsgarantien Bestandteil des BU-Vertrags sind. Dabei wird zwischen Nachversicherungsgarantien mit und ohne Ereignis unterschieden.
Nachversicherungsgarantien ohne Ereignis bieten den Vorteil, dass du deine BU-Rente meist in den ersten 5 Vertragsjahren erhöhen kannst, ohne dass ein Ereignis vorliegen muss.
Bei Nachversicherungsgarantien mit Ereignis ist die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente an bestimmte, im Vertrag gelistete Ereignisse gebunden. Dazu gehören beispielsweise eine Heirat, Gehaltserhöhungen, die Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienerwerb oder die Gründung einer eigenen Praxis. Vorteil ist, dass die Nachversicherungsgarantie an keine weitere Gesundheitsprüfung/Risikoprüfung gebunden ist.
Um dir als Zahnärztin und Zahnarzt einen ersten Überblick zu verschaffen auf welche Punkte du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten solltest, habe ich diesen Ratgeber mit 10 hilfreichen Tipps geschrieben, damit du in deinem Beruf bestens versichert bist.
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Die häufigsten Ursachen die bei Zahnärzten zu einer Berufsunfähigkeit führen
Zahnärzte und Zahnärztinnen haben auf Grund Ihres Berufs ein nicht zu unterschätzendes Risiko einer Berufsunfähigkeit.
Das liegt einerseits daran das zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit präzises Arbeiten in gebeugter Körperhaltung mit einer ruhigen Hand Voraussetzung ist. Anderseits auch ein hohes Maß an Konzentration in der täglichen Arbeit am Patienten notwendig ist. Diese Grundlagen gepaart mit einem hohen Arbeitsaufkommen, Notfallpatienten und Konkurrenzdruck, kann dazu führen das Zahnärzte und Zahnärztinnen oftmals körperlich und mental an Ihre Grenzen kommen.
Laut Statistik sind bei Zahnärztinnen und Zahnärzten Erkrankungen der Gelenke insbesondere an der behandelnden Hand wie zum Beispiel das Karpaltunnelsyndrom für eine Berufsunfähigkeit ursächlich. Aber auch Erkrankungen am Bewegungsapparat speziell Verspannungen in der Schulterregion und dem Rücken zählen zu den häufigsten Ursachen. Begünstig durch eine einseitige Haltung bei der Behandlung, können sie dauerhaft zu chronischen Rückleiden und einer Berufsunfähigkeit führen
Ab wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte
Grundsätzlich erhälst du als Zahnärztin und Zahnarzt aus der privaten BU-Versicherung bereits dann eine Berufsunfähigkeitsrente, sobald du deiner zahnärztlichen Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder länger nicht mehr nachgehen kannst. Dabei spielt die Ursache, ob auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit keine Rolle.
Zuvor erhalten angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte im Falle einer Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab dem 43 .Tag der Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber aus der finanziellen Verpflichtung heraus. Die jeweilige gesetzliche Krankenkasse bei der du als Zahnärztin oder Zahnarzt Mitglied bist, zahlt dir dann ein sog. Krankengeld. Der Anspruch endet nach 78 Wochen. Die Höhe des gezahlten Krankengeld ist gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich an folgender Faustformel: 70% des Bruttoeinkommens oder 90% des Nettoeinkommens bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze abzgl. Beiträge zum Versorgungswerk oder gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung.
Anders verhält es sich, wenn du als Zahnärztin und Zahnarzt privat krankenversichert bist. In der Regel haben privat versicherte Zahnärztinnen und Zahnärzte zusammen mit Ihrer PKV auch ein Krankentagegeld z.B. ab. dem 43.Tag oder früher mitversichert, welches im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung gezahlt wird. Die Grundlage zur Absicherung der Höhe des versicherten Krankentagegeld bildet regelmäßig bei Abschluss der PKV das Nettoeinkommen. Wichtig: Das private Krankentagegeld leistet jedoch nur bis zu einer festgestellten Berufsunfähigkeit!
Experten Tipp:
Da die Lücke ab dem 43. Tag bei privat versicherten angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten bei einer Arbeitsunfähigkeit 100% ist, sollte mit dem Krankentagegeld mindestens das monatliche Nettoeinkommen versichert sein.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist das der Arbeitgeberzuschuss zur PKV nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung wegfällt. Prüfe daher regelmäßig die Höhe deines versicherten Krankentagegeldes.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinstudenten - Einsteiger Tarife
Es besteht die Möglichkeit bei einigen Versicherern als Zahnmedizinstudentin und Zahnmedizinstudent auch einen Starter oder Einsteiger BU-Tarif abzuschließen. Der Vorteil während dieser Startphase ist, das in der Regel innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre der monatlich zu zahlende Beitrag um bis zu 50% reduziert ist gegenüber dem „normalen Beitrag“ und sich dann z.B. schrittweise ab dem fünften Jahr jährlich um weitere 3 bis 5 Jahre erhöht. Es gibt auch Varianten bei denen der Beitrag nicht schrittweise angehoben wird, sondern nach 5 Jahren einmalig für die restliche Vertragsdauer.
Fazit: So interessant diese Möglichkeit auch ist, so sollte man beachten, das ein Starter bzw. Einsteiger BU-Tarif im Vergleich zu einem regulären bzw. klassischen Tarif über die gesamte Vertragslaufzeit teurer ist.
Experten Tipp:
Während der sog Startphase bekommst du als Zahnmedizinstudent:in trotz stark vergünstigter Anfangsbeiträge 100% Versicherungsschutz und somit auch auch die volle vertraglich vereinbarte BU-Rente sollte es zu einem Leistungsfall kommen.
BU-Versicherung für Zahnärzte mit verkürzten Gesundheitsfragen
Die HDI Versicherung bietet aktuell die Möglichkeit an, für Zahnärztinnen und Zahnärzte und auch Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten mit bestandenem Physikum, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen abzuschließen. Es können anfänglich maximal 2.500€ monatliche BU-Rente versichert werden. Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten können zu Vertragsbeginn maximal 2.000€ BU-Rente monatlich abschließen.
Der Vorteil der verkürzten Gesundheitsfragen liegt darin, das zum einen keine Angaben zu Größe und Gewicht, Raucherverhalten und risikoreichen Hobbys/Sportarten gemacht werden müssen. Solltest du beispielsweise in deiner Freizeit Downhill fahren, Klettersport, Reitsport, Kampfsport, Motorsport oder Flugsport betreiben um nur ein paar Beispiele zu nennen so musst du diese Hobbies nicht angeben, da der Versicherer explizit im Antrag nicht danach fragt.
Besonders sticht bei den Gesundheitsfragen heraus, das keine Fragen wie sonst üblich zu Allergien (z.B. Nahrungsmittelunvertäglichkeiten, Hausstaubmilben, Heuschnupfen, sonstigen Allergien usw.), Atmungsorgane/Lunge (z.B. Asthma, Schlafapnoe usw.), Hauterkrankungen (z.B. Neurodermitis, Kontaktekzem, Schuppenflechte usw.), Augenerkrankungen (z.B, grüner oder grauer Star, Fehlsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien usw.), Ohrenerkrankungen (z.B.Tinnitus, Gleichgewichtsstörung, Schwindel usw.), akute oder chronische Infektionen (z.B. Borreliose, Gürtelrose, Covid-19 usw.) gestellt werden.
Die Gesundheitsfragen der HDI für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten
Die HDI möchte im Rahmen der Gesundheitsfragen wissen, ob man aktuell oder in den letzten 3 Jahren in Behandlung bei einem Kardiologen, einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt oder einem Orthopäden war.
Zusätzlich wird gefragt ob in den letzten 3 Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet wurden.
Auch wird gefragt ob folgende Erkrankungen ärztlich festgestellt wurden, wie z.B.: ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall? Und war man in den letzten 2 Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, die berufliche Tätigkeit auszuüben, oder wird aktuell die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ausgeübt?
Fazit zu den Gesundheitsfragen für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten
Die verkürzten Gesundheitsfragen bieten sich zum einen für Zahnärztinnen und Zahnärzte und Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten an, die eine etwas umfangreichere Gesundheitshistorie haben. Denn wie bereits im Abschnitt zuvor erwähnt, werden etliche Erkrankungen/Diagnosen und Beschwerden die sonst im Rahmen der üblichen Gesundheitsfragen anderer Versicherer anzugeben wären nicht abgefragt.
Ein weiterer Vorteil ist das konkret nach ist man derzeit oder war man in den letzten 3 Jahren in Behandlung gefragt wird und nicht wie der ein oder andere Versicherer nach bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden…. Diese Formulierung der Fragestellung kann einen feinen aber großen Unterschied machen. Zum anderen für alle die Risikozuschläge von 25% -100% auf Grund risikoreicherer Hobbies vermeiden möchten oder eventuell nur aufgrund ihres Hobbies keinen Versicherungsschutz bekommen würden.
Deshalb solltest du dich von mir beraten lassen!
Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine Beratung abschließt besteht das Risiko Fehler zu machen.
Genau aus diesem Grund profitierst du von über 12 Jahren Expertise in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Egal ob du Zahnmedizinstudent:in, Zahnärztin und Zahnarzt bist, ich helfe dir die richtige BU-Versicherung zu finden und die 5 größten Fehler zu vermeiden, die 99% beim Abschluss einer BU-Versicherung ohne eine fundierte Beratung machen.Das sind deine Vorteile:
- Ich frage für dich anonym zwischen 15-20 Versicherer an, um die Anbieter herauszufiltern, die das beste Angbeot oder die besten Angebote für dich haben.
- Aus bis zu 40 Gesellschaften vergleichen wir gemeinsam neben dem Preis auch wie sich die Anbieter/ Tarife in den Leistungen unterscheiden.
- In der Praxis bedeutet das für dich bis zu 600€ Kostenersparnis im Jahr durch meine Beratung.
- Dieser Ansatz ist auch dann sinnvoll, wenn du bereits eine BU-Versicherung hast. Denn mit Hilfe meines 5 Punkte Checks überprüfe ich deinen Vertrag, damit du auch wirklich richtig abgesichert bist.
In 4 Schritten zu deiner Berufsunfähigkeitsversicherung als Zahnarzt und Zahnmedizinstudent
Schritt 1
Erst- bzw. Kennenlerngespräch
Zudem zeige dir die 5 größten Fehler die fast alle beim Abschluss einer BU-Versicherung ohne eine Beratung machen und wie du diese Fehler vermeiden kannst. Damit du wirklich richtig versichert bist und dir im Fall einer Berufsunfähigkeit keine Gedanken machen musst.
Schritt 2
Besprechung der Ergebnisse und Beratung
Im 2. Schritt besprechen wir die Ergebnisse aus der anonymen Risikovoranfrage und erstellen gemeinsam aus den besten Ergebnissen deinen individuellen Vergleich und beraten dich ausführlich.
Dies geschieht unter anderem mit dem gezielten bzw. Einsatz verschiedener Softwareprogramme führender Rating- und Analyseunternehmen, mit dem Ziel eine transparente Beratung und einen unabhängigen Tarifvergleich sicher zustellen.
Schritt 3
Besprechung offener Fragen und Angebotserstellung
Schritt 4
Entscheidung und Vertragsabschluss
Ist es sinnvoll die BU-Versicherung mit einer Altersvorsorge zu kombinieren
Oftmals wird dir als Zahnmedizinstudent:in oder Zahnärztin und Zahnarzt in Weiterbildung in Beratungsgesprächen eines Versicherers der sich auf die Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern spezialisiert hat, eine Kombination aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge z.B. in Form einer privaten Rentenversicherung oder Rürup/Basis Rentenversicherung empfohlen und angeboten. Was auf den ersten Blick womöglich sinnvoll erscheint, sollte dennoch in der Kombination hinterfragt werden.
Ein Vorteil ist, das bei einer Kombination mit einer Altersvorsorge der monatliche Beitrag für die BU-Versicherung etwas günstiger ist, aber gleichzeitig musst du auch zusätzlich einen Beitrag für die Altersvorsorge bezahlen. Ein weiterer Vorteil ist das der monatliche Gesamtbeitrag für die BU-Versicherung und die Altersvorsorge zu 100% voll steuerlich absetzbar ist, aber nur wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup/Basis Rentenversicherung kombiniert wird
Aber was sind die Nachteile? Der größte Nachteil einer Kombination aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge ist, dass häufig der Versicherer mit dem für dich besten BU-Tarif nicht zwangsläufig der Versicherer ist, der für dich die beste Altersvorsorgelösung hat. Oftmals kann es sein das die sog. Abschluss-& Verwaltungskosten für den Altersvorsorgevertrag viel zu hoch sind und so dein Altersvorsorgevertrag zu teuer ist und dir somit jede Menge an Rendite verloren geht. Oder umgekehrt.
Experten Tipp:
Daher lautet meine persönliche Empfehlung die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge nicht in einem Vertrag zu kombinieren sondern von einander zu trennen. So ist man flexibler und fährt deutlich günstiger.
Test: Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für medizinische Berufe
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte?
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten hängen von etlichen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente und vom Gesundheitszustand.
Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen. Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu vergleichen. Hier einige Beispiele:
Zahnmedizinstudent:in
20-jährige(r), 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr.
Zahnmedizinstudent:in
24-jährige(r), 1.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr.
Assistenzzahnarzt/ärztin
30-jährige(r), angestellt, 2.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr.
Zahnarzt/ärztin
35-jährige(r), angestellt 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr.
BU-Versicherung für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten vergleichen
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss? Die Antwort lautet: Je früher desto besser! Am besten schon zu Beginn des Zahnmedizinstudium. Der Grund liegt auf der Hand. Je jünger du als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, umso geringer fallen die monatlichen Beitragszahlungen aus.
Je jünger du bist, umso größer ist die Chance, als Zahnärztin und Zahnarzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Konditionen zu erhalten. Denn bei möglichen Vorerkrankungen oder aktuellen Erkrankungen kann es passieren, dass dir die Aufnahme erschwert wird und evtl. einen Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag vertraglich vereinbart werden muss.
Gerne unterstütze ich dich als Zahnmedizinstudent:in, Zahnärztin und Zahnarzt eine BU-Versicherung zu optimalen Konditionen zu finden. Dabei erhälst du von uns unteranderem einen kostenfreien Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter auf dessen Grundlage wir für dich auch eine unverbindliche und anonyme Risikovoranfrage stellen.
Als Experte für Heil-& Heilnebenberufe helfe ich dir die beste BU-Versicherung aus bis zu 40 Anbietern zu finden!
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Eine richtige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist beim Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung von entscheidender Bedeutung. Wie du die Gesundheitsfragen richtig beantwortest erfährst du im dem Artikel.
Mit Hilfe der Risikovoranfrage bekommst du bereits vor dem Abschluss eine generelle Einschätzung, ob und zu welchen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. So erfährst du welcher Versicherer/Tarif die besten Leistungen und Bedingungen für dich hat.
Mit der Nachversicherungsgarantie ist es möglich, die bestehende Berufsunfähigkeitsrente zu einem späteren Zeitpunkt bei Eintritt bestimmter Ereignisse zu erhöhen, ohne dass du Gesundheitsfragen beantworten musst.