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Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte
Warum Zahnärztinnen und Zahnärzte uns vertrauen
Das Wichtigste in Kürze
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dir als Zahnärztin und Zahnarzt dein regelmäßiges Einkommen ab, wenn du deine zahnärztliche Tätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Da du als Zahnärztin und Zahnarzt auf deine Feinmotorik, Sehfähigkeit und körperliche Belastbarkeit angewiesen bist, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen deines Berufsstands.
Mehr dazu, warum du als Zahnärztin und Zahnarzt eine zusätzliche Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung benötigst und welchen Schutz dir die berufsständische Versorgung bietet – erfährst du hier.- Über 1.500 durchgeführte Risikovoranfragen
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- Spezialisiert auf Heilberufe und akademische Berufe
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- Persönliche Begleitung von der Risikovoranfrage bis zum Leistungsfall
- Online-Beratung deutschlandweit möglich
Häufige Fragen auf einen Blick
➜ Brauchen Zahnärzte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ja. Aufgrund der hohen Anforderungen an Feinmotorik und Konzentration können bereits vergleichsweise geringe gesundheitliche Einschränkungen erhebliche Auswirkungen auf deine Berufsausübung haben. Beispielsweise Erkrankungen der Hände, Rücken- und Nackenerkrankungen, neurologische Beschwerden oder Einschränkungen der Sehfähigkeit können dazu führen, dass du deine zahnärztliche Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben kannst.
➜ Reicht das Versorgungswerk für Zahnärzte aus?
In vielen Fällen nicht. Das Versorgungswerk bietet dir lediglich eine Grundabsicherung. Die Voraussetzung wann du eine Berufsunfähigkeitsrente bekommst ist weitaus strenger gefasst als bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die schon Leistungen erbringt wenn du deine Tätigkeit nur noch zur Hälfte ausüben kannst.
➜ Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte?
Die BU-Versicherung zahlt dir als Zahnärztin und Zahnarzt bereits dann eine BU-Rente sobald du deine zahnärztliche Tätigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.
➜ Wie hoch sollte die BU-Rente für Zahnärzte sein?
Die Höhe der BU-Rente sollte sich deinem persönlichen Einkommen und den laufenden Fixkosten orientieren. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sichern zwischen 70 und 80 Prozent ihres Nettoeinkommens ab, um den bisherigen Lebensstandard auch im Fall einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten zu können.
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Aktualisiert am 17.06.2026
Reicht das Versorgungswerk für Zahnärzte bei Berufsunfähigkeit aus?
Kurz gesagt: Nein, in vielen Fällen reicht das Versorgungswerk allein nicht aus, um Zahnärztinnen und Zahnärzte bei einer Berufsunfähigkeit umfassend abzusichern.
Das Versorgungswerk zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente meist nur dann, wenn du deinen Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt überhaupt nicht mehr ausüben kannst. Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung reicht dagegen häufig bereits eine Einschränkung von mindestens 50 Prozent aus.
Warum ist das für Zahnärzte wichtig?
Dein Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt stellt hohe Anforderungen an Feinmotorik, Konzentration, Sehvermögen und körperliche Belastbarkeit.
Bereits Beschwerden an Rücken, Nacken, Schultern, Händen oder Augen können dazu führen, dass Behandlungen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich sind. Auch psychische Erkrankungen wie Burnout, Depressionen oder Angststörungen können die Ausübung deiner zahnärztlichen Tätigkeit erheblich beeinträchtigen.
In vielen dieser Fälle liegt zwar bereits eine wirtschaftlich relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vor.
➜ Die Voraussetzungen für eine Leistung aus dem Versorgungswerk werden jedoch häufig noch nicht erfüllt.Wann zahlt das Versorgungswerk der Zahnärzte?
Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.
➜ Grundsätzlich gilt jedoch: Für eine Berufsunfähigkeitsrente musst du deine zahnärztliche Tätigkeit in der Regel vollständig aufgeben müssen.
Kannst du noch in anderen Bereichen tätig sein, beispielsweise:
- Forschung
- Lehre
- Verwaltung
- Gesundheitsmanagement
kann ein Leistungsanspruch unter Umständen ausgeschlossen sein.
Wann zahlt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähkeitsversicherung leistet bereits dann, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kannst.
➜💡Entscheidend ist dabei dein tatsächlicher Berufsalltag unmittelbar vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung.
Die Frage lautet nicht:
„Kannst du noch irgendeinen anderen Beruf ausüben?“
Sondern:
„Kannst du deinen Beruf als Zahnärztin oder Zahnarzt noch so ausüben wie bisher?“
➜ Genau deshalb erhalten viele Betroffene aus einer privaten BU-Versicherung deutlich früher Leistungen als aus dem Versorgungswerk.
Auszug aus dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen
Die Satzung der Zahnärztekammer Niedersachsen definiert die Berufsunfähigkeit seiner Mitglieder wie folgt:
§17 (2) Völlige Berufsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn das Mitglied infolge Krankheit, Unfall, körperlicher oder geistiger Schwäche dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eine zahnärztliche Tätigkeit nachhaltig auszuüben und diese einstellt oder eingestellt hat. Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist der Nachweis über die Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit bzw. die Beendigung des Arbeitsvertrages.
(8) Das Mitglied ist verpflichtet, sich allen Maßnahmenzu unterziehen, die zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit führen können und zumutbar sind. Die Weitergewährung der Berufsunfähigkeitsrente kann davon abhängig gemacht werden, dass das Mitglied geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit ergriffen hat.
(Quelle: Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen vom 18. April 2018)
Wichtiger Hinweis:
Als vollständig berufsunfähig gemäß der Satzung des Versorgungswerk bist du als Zahnärztin und Zahnarzt nur dann, wenn du keine zahnärztliche Tätigkeit mehr ausüben kannst und deine Tätigkeit komplett zu 100% eingestellt hast.
Hingegen leistet die private BU-Versicherung bereits dann wenn du deine berufliche Tätigkeit als Zahnärztin und Zahnarzt teilweise zu mindestens 50% über 6 Monate oder länger nicht mehr nachgehen kannst.
Auch kann dich die private BU-Versicherung nicht auf eine andere zahnärztliche Tätigkeit verweisen!
Private BU-Versicherung vs. Versorgungswerk der Zahnärzte
| Kriterium | Versorgungswerk der Zahnärzte | Private BU-Versicherung |
|---|---|---|
| Leistungsvoraussetzung | Volle Berufsunfähigkeit, häufig 100 % | Teilweise Berufsunfähigkeit, meist ab mindestens 50 % |
| Vertragliche Regelung | Die Satzung kann angepasst oder geändert werden. | Die vereinbarten Vertragsbedingungen bleiben verbindlich bestehen. |
| Höhe der BU-Rente | Die Höhe richtet sich nach den bisher gezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren. | Die BU-Rente kann individuell gewählt werden, häufig bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. |
| Annahmevoraussetzungen | Gesundheits- und Risikoprüfung bei Eintritt und späterer Leistungsprüfung. | Gesundheits- und Risikoprüfung in der Regel nur beim Vertragsabschluss. |
| Besteuerung der BU-Rente | Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG. | Besteuerung mit dem Ertragsanteil nach § 55 EStDV. |
Unsere Erfahrung aus über 1.500 Risikovoranfragen
Aus über 1.500 anonymen Risikovoranfragen wissen wir, dass identische Gesundheitsangaben von Versicherern teilweise völlig unterschiedlich bewertet werden. Während ein Versicherer einen Risikozuschlag verlangt, kann ein anderer Anbieter denselben Fall zu normalen Bedingungen versicher.
➜ Deshalb führen wir vor einer Antragstellung grundsätzlich immer eine anonyme Risikovoranfrage durch, um die bestmöglichen Annahmechancen zu ermitteln.
FAQ`s zur BU-Versicherung für Zahnärzte
Die häufigsten Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Ja, für Zahnärztinnen und Zahnärzte gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt.
Die berufliche Tätigkeit setzt eine dauerhaft hohe feinmotorische und geistige Leistungsfähigkeit, Konzentration und psychische Belastbarkeit voraus. Daher können bereits vergleichsweise geringe gesundheitliche Einschränkungen erhebliche Auswirkungen auf deine zahnärztliche Tätigkeit haben.
Da die gesetzlichen Absicherungssysteme und Versorgungswerke häufig nur unter strengeren Voraussetzungen leisten, schließen viele Psychotherapeuten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als ergänzende Absicherung ab.
Das Versorgungswerk bietet dir als Zahnärztin und Zahnärzt eine Grundabsicherung, reicht jedoch in vielen Fällen nicht aus, um deinen bisherigen Lebensstandard vollständig abzusichern.
Außerdem sind die Voraussetzungen damit du eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk bekommst deutlich strenger als bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb ergänzen viele Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Absicherung durch eine private BU
Ja. Die Infektionsklausel ist ein wichtiger Bestandteil vieler Berufsunfähigkeitsversicherungen für Personen in Heilberufen.
Gerade für Zahnärzte ist diese Klausel von besonderer Bedeutung. Denn die Infektionsklausel greift, wenn dir als Zahnärztin oder Zahnarzt aufgrund einer Infektionskrankheit oder eines behördlichen Tätigkeitsverbots gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) deine weitere Berufsausübung ganz oder teilweise untersagt wird.
Die passende BU-Rente hängt von deinem Einkommen, deinen laufenden Kosten und deinen finanziellen Verpflichtungen ab.
Viele Zahnärzte orientieren sich an einer Absicherung von etwa 70 bis 80 Prozent ihres Nettoeinkommens, um den bisherigen Lebensstandard auch im Fall einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten zu können.
Ja. Im Rahmen der Nachversicherungsgarantien kannst du deine BU-Rente bei einer Praxisgründung, einer Einkommenssteigerung oder anderen wichtigen Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Praxisbeispiel: BU Leistungsfälle unserer Kunden
Zahnarzt mit Karpaltunnelsyndrom
Einer unserer Kunde ein Zahnarzt mit eigener Praxis (45 Jahre) hat über einen längeren Zeitraum zunehmende Schmerzen und Taubheitsgefühle in der behandelnden Hand entwickelt. Trotz einer Therapie verschlechtert sich die Feinmotorik so stark, dass präzise Behandlungen nicht mehr möglich waren.
Seine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat geprüft, ob er seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Zahnarzt über mehr als Monate voraussichtlich zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben konnte.
Da er seine bisherige Tätigkeit nur noch in deutlich reduziertem Umfang ausüben konnte, wurde die Berufsunfähigkeit anerkannt.
Ergebnis:
- vereinbarte BU-Rente wird gezahlt
- knapp 4.800 € monatlich
- unabhängig davon, ob er noch einige Stunden pro Woche in seiner Praxis arbeitet
Zahnärztin nach Krebserkrankung
Eine unserer Kundinnen eine angestellte Zahnärztin (38 Jahre) hatte nach einer erfolgreichen Krebsbehandlung dauerhaft Konzentrations- und Belastungseinschränkungen. Die intensive Arbeit mit Ihren Patienten war nicht mehr möglich.
Auch hier hat die private BU-Versicherung geprüft, ob sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Zahnärztin über mehr als Monate voraussichtlich zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben konnte.
Da dies der Fall war, wurde die Berufsunfähigkeit bedingungsgemäß anerkannt.
Ergebnis:
- vereinbarte BU-Rente wird gezahlt
- knapp 3.500 € monatlich
Infektionsklausel für Zahnärzte: Warum sie besonders wichtig ist
Die Infektionsklausel gehört für Zahnärzte zu den wichtigsten Bausteinen einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
➜ Sie greift, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektionskrankheit ausgesprochen wird und die zahnärztliche Tätigkeit dadurch ganz oder teilweise nicht mehr ausgeübt werden darf.
Konkret bedeutet das für dich als Zahnärztin und Zahnarzt, das du aufgrund deines täglichen unmittelbaren Patientenkontakts ein stark erhöhtes Risiko für berufliche Einschränkungen durch Infektionsschutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) hast. Daher solltest du beim Abschluss einer BU gezielt darauf achten, das der Tarif eine umfassende Infektionsklausel formuliert hat, die auch dann leistet wenn du ein teilweises Berufsverbot erhälst.
Kurz gesagt: Die Infektionsklausel kann für Zahnärzte entscheidend sein, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot die weitere Berufsausübung verhindert.Um dir als Zahnärztin und Zahnarzt einen ersten Überblick zu verschaffen auf welche Punkte du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten solltest, habe ich diesen Ratgeber mit 10 hilfreichen Tipps geschrieben, damit du in deinem Beruf bestens versichert bist.
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Worauf sollten Zahnärzte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten
1. Die Gesundheitsfragen unbedingt richtig beantworten
Eine saubere und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist mitunter der wichtigste Schritt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Mein Tipp: Orientiere dich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen einfach an den 5 W´s.
1. Was war die Ursache bzw. der Grund für den Arztbesuch?
2. Wann sind Beschwerden erstmals aufgetreten?
3. Für wie lange?
4. Welche Behandlung/Therapie wurde durchgeführt?
5. Seit wann besteht behandlungs-& beschwerdefrei?
2. Die richtige Höhe der BU-Rente
Grundlage für die Höhe deiner Berufsunfähgikeitsrente ist dein Gehalt als Zahnärztin und Zahnarzt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es gilt die Faustregel, dass du ca. 75-80 Prozent deines Nettoeinkommens absichern solltest.
Experten-Tipp: Schreibe deine monatlichen beziehungsweise jährlichen Ausgaben detailliert auf. Halte dabei fest, welche laufenden Ausgaben trotz einer Berufsunfähigkeit bestehen bleiben.
Vergiss dabei bitte nicht, das bei einer Berufsunfähigkeit keine weiteren Beitragszahlungen in das Versorgungswerk erfolgen.
3. Die richtige Vertragslaufzeit
Achte als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, das sich die Vertragslaufzeit am gesetzlichen Renteneintrittsalter für meisten daher bis zum 67. Lebensjahr orientiert. Denn erfahrungsgemäß steigen Erkrankungen mit zunehmendem Alter. Nur so vermeidest du als Zahnärztin und Zahnarzt später mögliche Einkommenslücken.
Denn auch wenn eine kürzere Vertragslaufzeit z.B. bis zum 60. Lebensjahr deinen monatlichen Beitrag für deine BU-Versicherung um bis zu 40 % reduziert, ist die Beitragsersparnis zu gering, um die Lücke zwischen 60. und 67.Lebensjahr mit den eingesparten Beiträgen auszugleichen.
4. Formulierung der Umorganistionsklausel
Gerade Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einer eigenen Praxis sollten einen besonderen Blick auf die Formulierung der sog. Umorganistationsklausel werfen. In den Versicherungsbedingungen sollte grundsätzlich bei einer Berufsunfähigkeit auf eine Umorganisation der Praxis verzichtet werden.
5. Inflation: Einschluss einer jährlichen Dynamisierung der BU-Rente
Da die Kaufkraft der anfangs versicherten BU-Rente über die Jahre aufgrund der Inflation sinkt, ist es sinnvoll als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass eine jährliche dynamische Anpassung an die sich verändernden Lebensumstände vertraglich möglich ist.
Durch eine sog. Beitragsdynamik steigt die versicherte Berufsunfähigkeitsrente jährlich um einen vereinbarten prozentualen Betrag (z.B. 3% oder 5%).
6. Umfangreiche Nachversicherungsgarantien
Auch ist es wichtig, dass umfassende Nachversicherungsgarantien Bestandteil des BU-Vertrags sind. Dabei wird zwischen Nachversicherungsgarantien mit und ohne Ereignis unterschieden.
Nachversicherungsgarantien ohne Ereignis bieten den Vorteil, dass du deine BU-Rente meist in den ersten 5 Vertragsjahren erhöhen kannst, ohne dass ein Ereignis vorliegen muss.
Bei Nachversicherungsgarantien mit Ereignis ist die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente an bestimmte, im Vertrag gelistete Ereignisse gebunden. Dazu gehören beispielsweise eine Heirat, Gehaltserhöhungen, die Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienerwerb oder die Gründung einer eigenen Praxis. Vorteil ist, dass die Nachversicherungsgarantie an keine weitere Gesundheitsprüfung/Risikoprüfung gebunden ist.
BU-Versicherung für Zahnärzte – anonyme Risikovoranfrage
Bevor du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt oder Anbieter und Tarife miteinander vergleichst, empfehle ich dir eine sog. anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durchführen zu lassen. Mit mittlerweile über 1.500 durchgeführten Risikovoranfragen verfüge ich über eine umfangreiche Erfahrung bei der Einschätzung von Annahmechancen, Risikozuschlägen und möglichen Ausschlüssen. So finden wir gemeinsam heraus:
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Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten
Als Zahnärztin und Zahnarzt hast du aufgrund deiner beruflichen Tätigkeit ein erhöhtes Risiko, berufsunfähig zu werden. Deine tägliche Arbeit erfordert von dir ein hohes Maß an Konzentration, präzise Feinmotorik, eine ruhige Hand und eine dauerhaft belastende Körperhaltung.
Bereits vergleichsweise kleine gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass du deine zahnärztliche Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben kannst.
Erkrankungen der Hände und Gelenke
Zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten zählen Erkrankungen der Hände und Gelenke. Besonders Beschwerden an deiner behandelnden Hand können erhebliche Auswirkungen auf deine berufliche Tätigkeit haben.
➜ Ein typisches Beispiel ist das Karpaltunnelsyndrom, bei dem Schmerzen, Taubheitsgefühle und Kraftverlust die präzise Arbeit am Patienten erschweren oder unmöglich machen können.
Rücken- und Schultererkrankungen
Rücken- und Schulterbeschwerden gehören ebenfalls zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit bei Zahnärzten. Durch deine tägliche Arbeit in einer häufig nach vorne gebeugten Haltung entstehen langfristig hohe Belastungen für deine Wirbelsäule, Nacken und Schultern.
➜ 💡 Die Folge können chronische Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle oder dauerhafte Bewegungseinschränkungen sein.
Psychische Erkrankungen und Burnout
Neben körperlichen Beschwerden spielen auch Burnout, Depressionen und andere psychische Erkrankungen bei Zahnärztinnen und Zahnärzten eine immer größere Rolle.
➜💡 Ursächlich sind ein hoher Termindruck, wirtschaftliche Verantwortung, Notfallpatienten und die tägliche Arbeit mit Menschen die zu einer erheblichen psychischen Belastung führen können.
Warum Zahnärzte ihre Arbeitskraft absichern sollten
Deine eigene Arbeitskraft ist für dich als Zahnärztin udn Zahnarzt meist das wertvollste Vermögen. Fällt dein Einkommen aufgrund einer längeren Erkrankung weg, können sowohl private als auch berufliche Verpflichtungen schnell zu einer finanziellen Belastung werden.
➜💡 Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt dich vor diesem Risiko und sichert dir deine finanzielle Existenz, solltest du deine zahnärztliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen über mehr als 6 Monate nicht mehr vollständig ausüben können.
Fazit:
Zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit zählen Erkrankungen der Hände, Rückenbeschwerden, psychische Erkrankungen und neurologische Leiden.
Gerade weil deine Tätigkeit eine hohe Anforderungen an Feinmotorik, Konzentration und körperliche Belastbarkeit stellt, ist die Absicherung deiner Arbeitskraft besonders wichtig.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinstudenten - Einsteiger Tarife
Es besteht die Möglichkeit bei einigen Versicherern als Zahnmedizinstudentin und Zahnmedizinstudent auch einen Starter oder Einsteiger BU-Tarif abzuschließen. Der Vorteil während dieser Startphase ist, das in der Regel innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre der monatlich zu zahlende Beitrag um bis zu 50% reduziert ist gegenüber dem „normalen Beitrag“ und sich dann z.B. schrittweise ab dem fünften Jahr jährlich um weitere 3 bis 5 Jahre erhöht. Es gibt auch Varianten bei denen der Beitrag nicht schrittweise angehoben wird, sondern nach 5 Jahren einmalig für die restliche Vertragsdauer.
Fazit: So interessant diese Möglichkeit auch ist, so sollte man beachten, das ein Starter bzw. Einsteiger BU-Tarif im Vergleich zu einem regulären bzw. klassischen Tarif über die gesamte Vertragslaufzeit teurer ist.
Experten Tipp:
Während der sog Startphase bekommst du als Zahnmedizinstudent:in trotz stark vergünstigter Anfangsbeiträge 100% Versicherungsschutz und somit auch auch die volle vertraglich vereinbarte BU-Rente sollte es zu einem Leistungsfall kommen.
BU-Versicherung für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten mit verkürzten Gesundheitsfragen
Die HDI Versicherung bietet die Möglichkeit an, für Zahnärztinnen und Zahnärzte und auch Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten mit bestandenem Physikum, eine BU-Versicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen abzuschließen.
Es können anfänglich maximal 2.500€ monatliche BU-Rente versichert werden.
Bei Zahnmedizinstudentinnen und Zahnmedizinstudenten liegt die zu Vertragsbeginn maximal versicherbare BU-Rente bei 2.000€ monatlich. Ein Vorteil der verkürzten Antragsfragen liegt darin, das du zum einen keine Angaben machen musst zu:
- Größe und Gewicht
- Raucherverhalten
- Hobbys/Sportarten
Der große Vorteil sind aber ganz klar die vereinfachten Gesundheitsfragen gegenüber regulären BU-Anträgen. Es werden keine Fragen wie sonst üblich gestellt zu:
- Allergien (z.B. Nahrungsmittelunvertäglichkeiten, Hausstaubmilben, Heuschnupfen, sonstigen Allergien usw.)
- Atmungsorgane/Lunge (z.B. Asthma, Schlafapnoe usw.)
- Hauterkrankungen (z.B. Neurodermitis, Kontaktekzem, Schuppenflechte usw.)
- Augenerkrankungen (z.B, grüner oder grauer Star, Fehlsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien usw.)
- Ohrenerkrankungen (z.B.Tinnitus, Gleichgewichtsstörung, Schwindel usw.)
- akute oder chronische Infektionen (z.B. Borreliose, Gürtelrose, Covid-19 usw.)
Die Gesundheitsfragen der HDI für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten
- Kradiologe
- Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut oder wegen psychischer Beschwerden beim Arzt
- Orthopäde
Zusätzlich wird gefragt ob in den letzten 3 Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet wurden.
Auch wird gefragt ob folgende Erkrankungen ärztlich festgestellt wurden, wie z.B.: ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall? Und war man in den letzten 2 Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, die berufliche Tätigkeit auszuüben, oder wird aktuell die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ausgeübt?
Fazit zu den Gesundheitsfragen der HDI für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten
Die verkürzten Gesundheitsfragen bieten sich zum einen für Zahärzte und Zahnmedizinstudenten an, die eine etwas umfangreichere Gesundheitshistorie haben. Denn wie bereits im Abschnitt zuvor erwähnt, werden etliche Erkrankungen/Diagnosen und Beschwerden die sonst im Rahmen der üblichen Gesundheitsfragen anderer Versicherer anzugeben wären nicht abgefragt.
Ein weiterer Vorteil ist das konkret nach ist man derzeit oder war man in den letzten 3 Jahren in Behandlung gefragt wird und nicht wie der ein oder andere Versicherer nach bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden…. Diese Formulierung der Fragestellung kann einen feinen aber großen Unterschied machen. Zum anderen für alle die Risikozuschläge von 25% -100% auf Grund risikoreicherer Hobbies vermeiden möchten oder eventuell nur aufgrund ihres Hobbies keinen Versicherungsschutz bekommen würden.
Warum du dich für eine kostenfreie Beratung entscheiden solltest?
Wenn du eine BU-Versicherung ohne eine Beratung abschließt besteht das Risiko Fehler zu machen.
Genau aus diesem Grund profitierst du von über 13 Jahren Expertise in der Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Egal ob du Zahnmedizinstudent:in, Zahnärztin und Zahnarzt bist, ich helfe dir die richtige BU-Versicherung zu finden und die 5 größten Fehler zu vermeiden, die 99% beim Abschluss einer BU-Versicherung ohne eine fundierte Beratung machen.Das sind deine Vorteile:
- Ich frage für dich anonym zwischen 15-20 Versicherer an, um die Anbieter herauszufiltern, die das beste Angbeot oder die besten Angebote für dich haben.
- Aus bis zu 40 Gesellschaften vergleichen wir gemeinsam neben dem Preis auch wie sich die Anbieter/ Tarife in den Leistungen unterscheiden.
- In der Praxis bedeutet das für dich bis zu 600€ Kostenersparnis im Jahr durch meine Beratung.
- Dieser Ansatz ist auch dann sinnvoll, wenn du bereits eine BU-Versicherung hast. Denn mit Hilfe meines 5 Punkte Checks überprüfe ich deinen Vertrag, damit du auch wirklich richtig abgesichert bist.
In 4 Schritten zu deiner Berufsunfähigkeitsversicherung als Zahnarzt und Zahnmedizinstudent
Schritt 1
Erst- bzw. Kennenlerngespräch
Zudem zeige dir die 5 größten Fehler die fast alle beim Abschluss einer BU-Versicherung ohne eine Beratung machen und wie du diese Fehler vermeiden kannst. Damit du wirklich richtig versichert bist und dir im Fall einer Berufsunfähigkeit keine Gedanken machen musst.
Schritt 2
Besprechung der Ergebnisse und Beratung
Im 2. Schritt besprechen wir die Ergebnisse aus der anonymen Risikovoranfrage und erstellen gemeinsam aus den besten Ergebnissen deinen individuellen Vergleich und beraten dich ausführlich.
Dies geschieht unter anderem mit dem gezielten bzw. Einsatz verschiedener Softwareprogramme führender Rating- und Analyseunternehmen, mit dem Ziel eine transparente Beratung und einen unabhängigen Tarifvergleich sicher zustellen.
Schritt 3
Besprechung offener Fragen und Angebotserstellung
Schritt 4
Entscheidung und Vertragsabschluss
Ist es sinnvoll die BU-Versicherung mit einer Altersvorsorge zu kombinieren
Oftmals wird dir als Zahnmedizinstudent:in oder Zahnärztin und Zahnarzt in Weiterbildung in Beratungsgesprächen eines Versicherers der sich auf die Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern spezialisiert hat, eine Kombination aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge z.B. in Form einer privaten Rentenversicherung oder Rürup/Basis Rentenversicherung empfohlen und angeboten. Was auf den ersten Blick womöglich sinnvoll erscheint, sollte dennoch in der Kombination hinterfragt werden.
Ein Vorteil ist, das bei einer Kombination mit einer Altersvorsorge der monatliche Beitrag für die BU-Versicherung etwas günstiger ist, aber gleichzeitig musst du auch zusätzlich einen Beitrag für die Altersvorsorge bezahlen. Ein weiterer Vorteil ist das der monatliche Gesamtbeitrag für die BU-Versicherung und die Altersvorsorge zu 100% voll steuerlich absetzbar ist, aber nur wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup/Basis Rentenversicherung kombiniert wird
Aber was sind die Nachteile? Der größte Nachteil einer Kombination aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge ist, dass häufig der Versicherer mit dem für dich besten BU-Tarif nicht zwangsläufig der Versicherer ist, der für dich die beste Altersvorsorgelösung hat. Oftmals kann es sein das die sog. Abschluss-& Verwaltungskosten für den Altersvorsorgevertrag viel zu hoch sind und so dein Altersvorsorgevertrag zu teuer ist und dir somit jede Menge an Rendite verloren geht. Oder umgekehrt.
Experten Tipp:
Daher lautet meine persönliche Empfehlung die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Altersvorsorge nicht in einem Vertrag zu kombinieren sondern von einander zu trennen. So ist man flexibler und fährt deutlich günstiger.
Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte
Bewertet wurde jeweils das Unternehmen und der Tarif bezogen auf Preis-Leistung, Flexibilität und Transparenz. Nachfolgend findest du einen Auszug einiger Anbieter und BU-Tarife welche die Gesamtnote Exzellent erhalten haben.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte?
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen, Zahnärzten und Zahnmedizinstudenten hängen unter anderem vom Eintrittsalter, der gewünschten BU-Rente, der Laufzeit und deinem Gesundheitszustand ab.
Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen. Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu vergleichen.
| Berufsgruppe | Alter | BU-Rente | Laufzeit | Monatsbeitrag ab |
|---|---|---|---|---|
| Zahnmedizinstudent | 20 Jahre | 1.000 € | 67 Jahre | ab 27 € |
| Zahnmedizinstudent | 24 Jahre | 1.500 € | 67 Jahre | ab 42 € |
| Assistenzzahnarzt | 30 Jahre | 2.000 € | 67 Jahre | ab 68 € |
| Angestellter Zahnarzt | 35 Jahre | 2.500 € | 67 Jahre | ab 97 € |
Häufige Fragen zu den Kosten einer BU für Zahnärzte
Nein. Zahnärztinnen und Zahnärzte gehören häufig zu den akademischen Berufen mit einer günstiger Risikoeinstufung bei den Versicherern und profitieren daher oft von attraktiven Beiträgen.
Genau jetzt wenn du dich informierst bzw. mit dem Abschuss einer BU-Versicherung beschäftigst. Denn je früher du eine BU abschließt, desto günstiger sind die Beiträge über die gesamte Vertragsdauer. Auch riskierst du nicht später auf Grund von Gesundheitsangaben schlechtere Konditionen oder sogar gar keine BU zu erhalten.
Ja. Denn über die Nachversicherungsgarantien, kannst du später deine BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie z.B. dem Abschluss deines Zahnmedizinstudiums, zukünftigen Gehaltssteigerungen, Immobilienerwerb etc. ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen
BU-Versicherung für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten vergleichen
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss? Die Antwort lautet: Je früher desto besser! Am besten schon zu Beginn des Zahnmedizinstudium. Der Grund liegt auf der Hand. Je jünger du als Zahnärztin und Zahnarzt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bist, umso geringer fallen die monatlichen Beitragszahlungen aus.
Je jünger du bist, umso größer ist die Chance, als Zahnärztin und Zahnarzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Konditionen zu erhalten. Denn bei möglichen Vorerkrankungen oder aktuellen Erkrankungen kann es passieren, dass dir die Aufnahme erschwert wird und evtl. einen Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag vertraglich vereinbart werden muss.
Gerne unterstütze ich dich als Zahnmedizinstudent:in, Zahnärztin und Zahnarzt eine BU-Versicherung zu optimalen Konditionen zu finden. Dabei erhälst du von uns unteranderem einen kostenfreien Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter auf dessen Grundlage wir für dich auch eine unverbindliche und anonyme Risikovoranfrage stellen.
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Nimm dir die Zeit und lies die Fragen genau durch. Denn eine richtige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist beim Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung von entscheidender Bedeutung.
Was du angeben musst und wie du die Gesundheitsfragen richtig beantwortest erfährst du im dem Artikel.
Mit Hilfe der Risikovoranfrage bekommst du bereits vor dem Abschluss eine generelle Einschätzung, ob und zu welchen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist.
So erfährst du welcher Versicherer/Tarif die besten Leistungen und Bedingungen für dich hat.
Mit der Nachversicherungsgarantie ist es möglich, die bestehende Berufsunfähigkeitsrente kurz BU-Rente zu einem späteren Zeitpunkt bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie zum Bespiel zum Berufsstart, bei einer Heirat, Geburt oder Adoption, Immoblienerwerb, Gehaltssteigerungen usw. zu erhöhen, ohne dass du erneut Risiko-/ und Gesundheitsfragen beantworten musst.