Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Apotheker, PTA und PKA
Das eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker sinnvoll und wichtig ist, hat Paula Müller (32 Jahre) am eigenen Leib erfahren, nachdem Sie einer Freundin beim Umzug geholfen hatte.
Als Sie dabei unglücklich die letzten 5 Stufen der Treppe hinuntergefallen ist, verletzt Sie sich schwer am Rücken und bekommt in der Folge einen Bandscheibenvorfall. Zum Glück hat Paula bereits vor 8 Jahren während ihres Pharmaziestudium´s Ihre BU-Versicherung abgeschlossen, solange Sie noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte.
Mehr dazu, warum als Apotheker:in, PTA und PKA eine finanzielle Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist erfahren Sie hier – wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
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Inhaltsverzeichnis
Autor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 20. April 2023 Lesezeit: 4 Min
BU-Versicherung für Apotheker, PTA und PKA: Mögliche berufliche Risiken
Aber auch autorisiert für die Beratung von Kunden den Verkauf von Arzneimitteln. Unterstützt werden Sie in dieser Arbeit und auch bei Verwaltungsaufgaben von Apothekenhelfern, die meistens eine Ausbildung zum bzw. zur pharmazeutisch-technischen Assistent:in (PTA) oder zum bzw. zur pharmazeutisch kaufmännischen Angestellten (PKA) absolviert haben.
Als Apotheker:in arbeiten Sie vorwiegend in Apotheken sowie in Forschungslaboren der Pharmaindustrie. Bei den Apotheken kann es sich um krankenhauseigene Einrichtungen handeln. Während einige Apotheker:innen selbstständig sind und eine eigene Apotheke betreiben, arbeitet die Mehrzahl der Apotheker:innen im Angestelltenverhältnis. Apothekenhelfer:innen sind entweder in einer Apotheke angestellt oder arbeiten als PTA oder PKA in der pharmazeutischen Industrie oder in Gesundheitsämtern.
Obwohl sich aus den beschriebenen Tätigkeiten für Apotheker:innen, PTA und PKA ein vergleichsweise geringeres berufliches Risiko ergibt, berufsunfähig zu werden, gehört die BU- Versicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Daher ist es ratsam sich im Falle einer langwierigen oder dauerhaften Erkrankung nachhaltig finanziell abzusichern, weil man auch als Apotheker:in nicht vor Krankheiten geschützt ist
Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk
Als Apotheker:in sind Sie über die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert, in dem Ihre Ansprüche auf Alters- und Hinterbliebenenrente, Sterbegeld und Berufsunfähigkeit geregelt sind. Bundeseinheitliche Regelungen gibt es für die regionalen Versorgungswerke nicht und daher in Ihren Satzungen Unterschiede aufweisen.
In jedem Fall ist es wichtig, die berufsständische Versorgung genau unter die Lupe zu nehmen. Die Voraussetzungen insbesondere für die Berufsunfähigkeit sind teilweise sehr engmaschig und streng, sodass eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk im Bedarfsfall nicht ohne Weiteres gewährt wird. Der Grund hierfür liegt nahe, denn die Hauptaufgabe eines Versorgungswerk ist der Aufbau einer Altersvorsorge Ihrer Mitglieder und die Sicherstellung der Versorgung von Hinterbliebenen.
Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zur Absicherung in einem Versorgungswerk aus 2 entscheidenden Gründen wichtig:
1. Anspruch auf eine BU-Rente aus der berufsständischen Versorgung haben Sie nur dann, wenn Sie zu 100 Prozent berufsunfähig sind. Das ist nur sehr selten der Fall, sodass Sie mit Eintritt einer darunter liegenden Berufsunfähigkeit leer ausgehen.
Insoweit ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker anders aufgestellt, die einen umfassenderen Versicherungsschutz gewährt. Dieser knüpft die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Das bedeutet, dass Sie bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente erhalten, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind.
2. Der zweite wichtige Punkt und entscheidende Vorteil gegenüber dem Versicherungsschutz aus dem Versorgungswerk ist, dass Sie die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente an Ihre tatsächlichen Lebensverhältnisse und Ausgabensituation anpassen können. Im Versorgungswerk orientiert sich die Höhe der BU-Rente am wirtschaftlichen Erfolg des Versorgungswerks und dem Mitgliedsbeitrag.
Im Gegensatz dazu können Sie die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung relativ frei bestimmen, sodass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Ihren bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten können.
Auszug aus der Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO §2
Das die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker besonders dann wichtig wird, wenn Sie als Inhaber oder Inhaberin einer Apotheke auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls längere Zeit ausfallen zeigt eine Regelung in der Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO §2 Apothekenleiter.
Denn die Apothekenbetriebsordnung §2 zum Betrieb von Apotheken sieht unteranderem vor, sollte ein Apothekenleiter seinen Verpflichtungen zur persönlichen Leitung der Apotheke vorübergehend nicht nachkommen können, muss er sich von einem Apotheker vertreten lassen. Der Vertretungszeitraum darf nicht länger als 3 Monate im Jahr sein, mit der Ausnahme es liegt ein wichtiger Grund vor so kann eine Verlängerung des Zeitraums beantragt werden.
Anstelle sich von einem Apotheker im Ruhestand oder einem Vertretungsapotheker vertreten zu lassen, kann sich der Inhaber oder Inhaberin einer Apotheke auch vorübergehend für bis zu 4 Wochen im Jahr von einem Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten lassen.
Experten Tipp:
Um den laufenden Betrieb als Inhaber oder Inhaberin einer Apotheke bei einer längeren Abwesenheit auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit sicherzustellen, ist der rechtzeitige Abschluss einer Vertreterkosten Versicherung und privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll und zu empfehlen. Denn mit Hilfe beider Versicherungen können so die Kosten für die Vertretung aus den finanziellen Leistungen der Versicherung finanziert werden, ohne evtl. privates Kapital aufwenden zu müssen.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Pharmaziestudenten: Starter Tarife
Es besteht die Möglichkeit bei einigen Versicherern als Pharmaziestudent:in auch einen Starter oder Einsteiger BU-Tarif abzuschließen.
Der Vorteil während dieser Startphase ist, das in der Regel innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre der monatlich zu zahlende Beitrag um bis zu 50% reduziert ist gegenüber dem „normalen Beitrag“ und sich dann z.B. schrittweise ab dem fünften Jahr jährlich um weitere 3 bis 5 Jahre erhöht. Es gibt auch Varianten bei denen der Beitrag nicht schrittweise angehoben wird, sondern nach 5 Jahren einmalig für die restliche Vertragsdauer.
Fazit: So interessant diese Möglichkeit auch ist, so sollte man beachten, das ein Starter bzw. Einsteiger BU-Tarif im Vergleich zu einem regulären bzw. klassischen Tarif über die gesamte Vertragslaufzeit teurer ist. Dennoch kann eine Entscheidung für den Abschluss eines Starter oder Einsteiger BU-Tarif´s in Abhängigkeit der finanziellen Möglichkeiten als Pharmaziestudent:in sinnvoll sein.
Hinweis
Während der sog Startphase erhalten Sie als Pharmaziestudent:in trotz stark vergünstigter Anfangsbeiträge 100% Versicherungsschutz und somit auch auch die volle vertraglich vereinbarte BU-Rente sollte es zu einem Leistungsfall kommen.
Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker:innen, Pharmaziestudent:innen ,PTA und PKA hängen von etlichen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente und vom Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen.
Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu vergleichen.
Hier einige Beispiele:
– 20-jährige(r) Pharmaziestudent:in, 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 27€
– 26-jährige(r) Pharmaziestudent:in im Praktikum, 1.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 43€
– 25-jährige(r) PKA, angestellt, 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 40€
– 28-jährige(r) PTA, angestellt, 1.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 71€
– 35-jährige(r) Apotheker:in, angestellt, 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 95€
Test: Die besten BU-Tarife für Apotheker
In einer Studie hat das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) Berufsunfähigkeits(BU)-Policen an Hand von rund 60 Leistungsmerkmalen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für 5 Berufsgruppen mit in Summe 10 Berufsbildern darunter auch für Apotheker:innen analysiert.
Gesellschaften | Tarif | Gesamtbewertung |
Alte Leipziger | SecurAL (BV10) | Hervorragend |
HDI | EGO Top | Hervorragend |
Swiss Life | KlinikRente.BU | Hervorragend |
Allianz | SBU (OBUU) | Sehr gut |
Continentale | PremiumBU (PBU) | Sehr gut |
Nürnberger | SBU2910DP | Sehr gut |
LV1871 | GoldenBU (SBU) | Sehr gut |
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker vergleichen
Ziel bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es nicht nur, einen günstigen Versicherer zu finden, sondern auch einen der den gewünschten Schutz zu den besten Konditionen bietet. Dies erreichen Sie nur, wenn Sie die Anbieter und Tarife miteinander vergleichen.
Gerne erhalten Sie von uns vorab einen neutralen Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter, nachdem wir für Sie auch eine kostenfreie und anonyme Risikovoranfrage stellen.