Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) » Die Gesundheitsfragen
In der Berufsunfähigkeitsversicherungentscheiden die Gesundheitsfragen maßgeblich über die Aufnahme und das Zustande kommen des Vertrags. Denn die wichtigste Voraussetzung und eigentliche Hürde für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Gesundheitsfragen, welche im Antrag wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Denn der Versicherer entschiedet an Hand der beantworteten Gesundheitsfragen, ob eine normale Annahme ohne Einschränkung des Versicherungsschutz möglich ist, eventuell ein Leistungsausschluss auf Grund einer oder mehrerer Vorerkrankungen vereinbart werden muss oder alternativ ein Risikozuschlag für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhoben wird.
Doch warum eine sorgfätige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen so wichtig ist und wie man Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vermeiden kann, erfahren Sie hier.
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Inhaltsverzeichnis
Autor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: 19.Mai.2022 Lesezeit: 3 Min
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen beim Abschluss
Bei der Beantragung bzw. Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Antragsteller Risiko- und Gesundheitsfragen zum aktuellen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten.
Dazu zählen ambulante Behandlungen, Krankheiten/Beschwerden und Diagnosen der letzten 5 Jahre. Mittlerweile gibt es auch Versicherer die den Abfragezeitraum in Ihren Gesundheitsfragen auf 3 Jahre verkürzt haben. Darüber hinaus benötigen die Versicherer Angaben zu stationären Aufenthalten oder Operationen der vergangenen 10 Jahre.
Anhand der Gesundheitsfragen beurteilt der Versicherer das versicherungsmedizinische Risiko. Im Ergebnis lässt sich aus den Gesundheitsfragen ableiten, wie wahrscheinlich das Risiko ist, dass der Antragsteller berufsunfähig wird.
Warum wahrheitsgemäße Angaben beim Abschluss wichtig sind?
Es ist wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn wer als Antragsteller die Wahrheitspflicht verletzt und wissentlich falsche Angaben macht, um in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen zu werden, verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und gefährdet seinen Versicherungsschutz.
Mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Bekanntwerden der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Spätestens beim Prüfen der Leistungspflicht werden falsche oder weggelassene Angaben zum Gesundheitszustand aufgedeckt, da Krankenakten und ärztliche Unterlagen herangezogen werden. Die Berechtigung Ärzte, Krankenakten und Befunde einzusehen, wird dem Versicherer bei Antragsstellung im Rahmen der Beantwortung der Gesundheitsfragen durch die Entbindung der Schweigepflicht erteilt.
Deshalb ist es sinnvoll und ratsam, vor dem Abschluss die eigene Krankheitsgeschichte gewissenhaft aufzuarbeiten. Im Laufe der Jahre kann die eine oder andere Vorerkrankung oder auch mal ein Arztbesuch in Vergessenheit geraten sein, was aber für den Versicherer durchaus von Bedeutung ist bzw. sein kann. Denn der Versicherer nimmt bei einer Ablehnung seiner Leistungspflicht in der Regel keine Differenzierung vor, ob der Versicherungsnehmer Angaben wissentlich verschwiegen oder einfach nur vergessen hat.
Experten-Tipp: Nehmen Sie sich Zeit, die Gesundheitsfragen zu beantworten
Falls Sie sich bei einem oder mehrerer Punkte nicht sicher sind, oder keine genauen Angaben machen können, sollten Sie bei dem jeweils behandelnden Arzt (Hausarzt, Hautarzt, Frauenarzt, Orthopäde etc.) eine Auskunft bzw. einen Auszug aus Ihrer Patientenakte einholen.
Ein Musterformular für die Anfrage der Auskünfte bei den Ärzten stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenfrei zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach einen E-Mail an info@pvg-finanzen.de mit dem Stichwort „Musterbrief Abfrage Patientenakte“.
Parallel empfiehlt sich auch eine detaillierte Abfrage samt Diagnosen bei Ihrer Krankenkasse zustellen.
- Die Techniker Krankenkasse bietet auf Ihrer Homepage ein kostenloses Tool an, mit dem man die verschlüsselten Diagnosen (ICD-Diagnosecode) übersetzen kann. Hier der Link…
- Lesen Sie die Gesundheitsfragen genau durch. Auch chronische Beschwerden oder Krankheiten die nicht ausgeheilt sind oder ausheilen können müssen angegeben werden. Selbst wenn Sie deswegen schon lange nicht mehr in Behandlung oder zur Kontrolle beim Arzt waren. Oft wird z.B. bei den Gesundheitsfragen folgender Passus abgefragt „Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Störungen oder Beschwerden:…..“
Bei bestehenden Vorerkrankungen: anonyme Risikovoranfrage stellen
Ziel ist es mit Hilfe der unverbindlichen Voranfrage herauszufinden, ob und zu welchen Konditionen Sie tatsächlich versichert werden können. Maßgeblich für das Ergebnis der Voranfrage ist wie stark die gesundheitlichen Beschwerden oder die Vorerkrankung ausgeprägt ist und wie der Verlauf ist/war. Die Wahrscheinlichkeit, trotz der ein oder anderen Beschwerden bzw. Vorerkrankung eine BU-Versicherung abschließen zu können, ist oftmals besser als Sie glauben.
Gerne überprüfen wir kostenfrei und unverbindlich im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage, ob und zu welchen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. Schreiben Sie uns einfach einen E-Mail an info@pvg-finanzen.de mit dem Stichwort „Risikovoranfrage“.
Wie ist der Ablauf der anonymen BU-Risikovoranfrage?
- Sie füllen gemeinsam mit uns das PDF Formular zur Risikovoranfrage aus.
- Anschließend versenden wir das Formular anonym an bis zu 20 Versicherer.
- Nach 5-10 Werktagen erhalten wir in der Regel alle Rückmeldungen der Voranfrage.
- Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die Rückmeldungen und Ergebnisse aus der Risikovoranfrage.
- Auf Basis der Ergebnisse erstellen wir Ihren persönlichen und kostenfreien Vergleich.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen
Eine Alternative können unter Umständen vereinzelte BU-Sonderaktionen von Versicherern mit einer vereinfachter Gesundheitsprüfung bzw. Gesundheitsfragen mit einem verkürzten Abfragezeitraum darstellen.
Meistens sind diese BU-Sonderaktionen mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung oder verkürzten Gesundheitsfragen an besondere Rahmenbedingungen oder Anlässe gekopplet, wie z.B. eine Erstfinanzierung einer Immobilie/Arztpraxis oder nur für bestimmte Berufe bzw. Berufsgruppen und Mitgliedern in speziellen Berufsverbänden/-vereinen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftspürfer, Wirtschafstingenieure, Ärzte, Apotheker, Biotechnologen usw.) zugänglich.
Experten-Tipp:
Achten Sie bei den Anbietern mit vereinfachten Gesundheitsfragen darauf, dass die Fragen wenn möglich am besten geschlossen formuliert sind.
Wie zum Beispiel: „ Werden Sie derzeit oder wurden Sie in den letzten drei Jahren ärztlich beraten, untersucht oder behandelt im Zusammenhang mit: Herz- Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes, Schlaganfall….“
Falls Sie detaillierte Informationen zu allen laufenden BU-Sonderaktionen wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@pvg-finanzen.de oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Wäre dies der Fall könnten die Versicherer nicht selektieren und das Risiko auch schlicht weg nicht kalkulieren. Darüberhinaus würden vermutlich die Beiträge für eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung um ein vielfaches höher ausfallen.
Eine Ausnahme stellt die Erhöhung der BU-Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung im Rahmen der sog. Nachversicherungsgarantie bei einer bereits bestehenden BU-Versicherung dar.