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Ratgeber für Apotheker

Von der Apotheke in die Pharmaindustrie: Was passiert mit deiner BU?

Zuletzt fachlich geprüft:

Du wechselst aus der öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke in die Pharmaindustrie? Dann stellt sich häufig die Frage, was mit deiner bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung passiert.

Musst du den Berufswechsel melden? Wird dein Beitrag neu berechnet? Kann die neue Tätigkeit vielleicht sogar günstiger eingestuft werden? Und welcher Beruf zählt eigentlich, wenn du später berufsunfähig wirst?

Genau diese Fragen schauen wir uns hier Schritt für Schritt an. Denn beim Berufswechsel müssen private Berufsunfähigkeitsversicherung, Nachversicherung, Versorgungswerk und gesetzliche Rentenversicherung sauber voneinander getrennt werden.

Philipp Gaspar, BU-Experte für Heilberufe

Philipp GasparBU-Experte für Heilberufe · über 13 Jahre Erfahrung in der BU-Beratung

Kurz erklärt

Kurz gesagt: Was passiert mit deiner BU beim Wechsel in die Pharmaindustrie?

Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung musst du wegen des Wechsels in die Pharmaindustrie nicht automatisch ersetzen.

Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen deines bestehenden Vertrags. In mehreren der von mir geprüften aktuellen BU-Bedingungen muss ein Berufswechsel nicht allgemein angezeigt werden. Das bedeutet aber nicht, dass diese Regelung für jeden Vertrag und jeden Bedingungsstand gilt.

Interessant kann der Wechsel trotzdem sein: Manche Verträge ermöglichen nach einem Berufswechsel eine Überprüfung der beruflichen Einstufung. Wird deine neue Tätigkeit günstiger eingestuft, kann sich dadurch der Beitrag reduzieren. Ob dafür eine erneute Risiko- oder Gesundheitsprüfung erforderlich ist, unterscheidet sich wiederum von Tarif zu Tarif.

Für einen späteren BU-Leistungsfall ist grundsätzlich nicht einfach die Berufsbezeichnung „Apotheker“ entscheidend. Ausgangspunkt ist vielmehr die zuletzt tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung. Bei einem bereits gesundheitlich bedingten Berufswechsel können besondere tarifliche Regelungen gelten.

Und noch etwas ist wichtig: Deine private BU und dein Apothekerversorgungswerk sind zwei unterschiedliche Systeme. Nur weil du deinem BU-Versicherer einen Berufswechsel möglicherweise nicht anzeigen musst, bedeutet das nicht, dass du beim Versorgungswerk oder bei der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nichts prüfen musst.

Private BU und Versorgungswerk: zwei verschiedene Fragen

FragePrivate BUVersorgungswerk / DRV
ArbeitgeberwechselVertragsbedingungen prüfenneue DRV-Befreiung grundsätzlich prüfen
Berufswechsel meldentarifabhängigneue Beschäftigung ist relevant
konkrete Tätigkeitfür Einstufung und Leistungsfall relevantfür Befreiung relevant
„Pharmaindustrie“ allein ausreichend?Nein – die konkrete Tätigkeit ist entscheidendNein – die konkrete Beschäftigung ist entscheidend
Gesundheitsprüfungbei bestimmten freiwilligen Optionen möglichkeine BU-Gesundheitsprüfung
Fristentarifabhängiginsbesondere Drei-Monats-Frist beachten
zuständige StelleBU-VersichererDRV Bund + Versorgungswerk

Muss ich meiner BU den Berufswechsel melden?

Wenn du von der öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke in die Pharmaindustrie wechselst, sind zwei Fragen zu unterscheiden:

Meldepflicht

Muss ich meinen Berufswechsel anzeigen?

Freiwillige Berufswechselprüfung

Kann ich meinen neuen Beruf prüfen lassen?

Das sind zwei verschiedene Fragen.

Muss ich den Berufswechsel von mir aus anzeigen?

Das hängt von den Versicherungsbedingungen deines bestehenden Vertrags ab.

In mehreren der von mir geprüften aktuellen BU-Bedingungen besteht ausdrücklich keine allgemeine Pflicht, einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit anzuzeigen.

Daraus machen wir keine allgemeine Regel für jeden bestehenden BU-Vertrag. Gerade ältere Verträge können andere Bedingungen enthalten.

Warum kann es trotzdem sinnvoll sein, den neuen Beruf mitzuteilen?

Auch wenn dein Vertrag keine allgemeine Meldepflicht vorsieht, kann eine freiwillige Mitteilung interessant sein.

Einige BU-Tarife enthalten eine Berufswechsel-, Berufsgruppen- oder Günstigerprüfung.

Dabei prüft der Versicherer, ob deine neue berufliche Tätigkeit günstiger eingestuft werden kann als deine bisherige.

„Pharmaindustrie“ bedeutet nicht automatisch eine günstigere Berufsgruppe.

Entscheidend ist, wie der jeweilige Versicherer deine konkrete neue Tätigkeit nach seinen Regeln einstuft.

  1. Bestehende Versicherungsbedingungen prüfen.
  2. Feststellen, ob überhaupt eine Meldepflicht besteht.
  3. Unabhängig davon nach einer Berufswechsel- oder Günstigerprüfung suchen.
  4. Voraussetzungen, Fristen und mögliche Risikoprüfung prüfen.
  5. Erst danach entscheiden, ob die neue Tätigkeit aktiv beim Versicherer eingereicht wird.

Meine Einordnung

Ich halte diesen Unterschied für wichtiger als die pauschale Frage „Muss ich meinen Berufswechsel melden?“.

Denn selbst wenn die Antwort für deinen Vertrag Nein lautet, kann der Berufswechsel trotzdem eine interessante vertragliche Option eröffnen.

Und umgekehrt würde ich eine Günstigerprüfung nicht blind beantragen, bevor klar ist, welche Voraussetzungen dein Tarif dafür vorsieht.

Kann meine BU nach dem Wechsel in die Pharmaindustrie günstiger werden?

Ja, das kann möglich sein – aber nicht automatisch.

Einige aktuelle BU-Tarife ermöglichen nach einem Berufswechsel eine erneute Prüfung der beruflichen Einstufung. Stuft der Versicherer deine neue Tätigkeit günstiger ein, kann sich dadurch der Beitrag deines bestehenden Vertrags reduzieren.

Entscheidend ist dabei nicht einfach:

„Ich arbeite jetzt in der Pharmaindustrie.“

Sondern beispielsweise:

  • Was machst du dort konkret?
  • Wie sieht dein tatsächlicher Arbeitsalltag aus?
  • Welche Verantwortung hast du?
  • Wie hoch sind Büro-, Reise- oder Außendienstanteile?
  • Führst du Mitarbeitende?
  • Welche Tätigkeitsmerkmale verwendet dein Versicherer für die Berufsgruppeneinstufung?

Deshalb darf aus einem Wechsel in die Pharmaindustrie niemals pauschal abgeleitet werden, dass deine BU anschließend günstiger wird.

Die konkrete Tätigkeit kann beispielsweise in Regulatory Affairs, Quality Assurance, Medical Affairs, Pharmakovigilanz, Produktion, Forschung/Entwicklung oder Außendienst liegen oder eine Führungsposition sein.

So unterschiedlich regeln aktuelle BU-Bedingungen den Berufswechsel

Grundlage der Übersicht: Ich habe die jeweils genannten Versicherungsbedingungen und Bedingungsstände auf ihre Regelungen zum Berufswechsel geprüft. Die Übersicht zeigt ausgewählte Unterschiede. Sie ist kein Ranking und kein vollständiger Marktvergleich. Andere Tarife sowie ältere oder zukünftige Bedingungsstände desselben Versicherers können abweichende Regelungen enthalten.

Ausgewählte Regelungen zum Berufswechsel in aktuellen BU-Bedingungen
Versicherer · Bedingungswerk · Standallgemeine MeldepflichtBesserstufungFrist / MindestdauerRisiko-/Gesundheitsprüfungohne Besserstellung
Allianz · Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice / BerufsunfähigkeitsStartPolice E356 · 06/2025für Besserprüfung Mitteilung erforderlichJagrundsätzlich ≥ 6 Monatemöglich; AusnahmenBeitrag unverändert
Alte Leipziger · BU-Bedingungen · 01/2026für Besserprüfung MitteilungJagemäß AVBmöglich; Ausnahmenkeine Erhöhung durch Prüfung
Baloise · BU-Bedingungen · 04/2026keine allgemeine Anzeige nach geprüfter RegelungJagemäß AVBmöglich; Ausnahmenkeine ungünstigere Neueinstufung
Canada Life · Berufsunfähigkeitsschutz · 04/2025Nachweise für PrüfungJagrundsätzlich ≥ 6 MonateRisiko- und Gesundheitsprüfung möglichPrüfung auf Reduzierung
HDI · EGO Top · 01/2026NeinJagemäß Berufswechseloptiongemäß OptionBesserstellungsprüfung
LV 1871 · Golden BU · 04/2026NeinJafrühestens nach 6 MonatenRisikoprüfung möglichErhöhung durch Prüfung ausgeschlossen
NÜRNBERGER · Premium-Schutz · 07/2026NeinJafrühestens nach 6 Monatenunter UmständenPrüfung auf Reduzierung
SIGNAL IDUNA · SI WorkLife EXKLUSIV / EXKLUSIV-PLUS · 01/2026Berufswechselprüfung aktiv beantragenJagemäß den tariflichen VoraussetzungenbedingungsabhängigBesserprüfung
Swiss Life · SBU / KlinikRente.BU · 01/2025grundsätzlich keine allgemeine Anzeigetarifliche Prüfung möglichgemäß AVBbedingungsabhängigBerufswechsel verschlechtert nicht automatisch die bestehenden Rechnungsgrundlagen
VOLKSWOHL BUND · SBU/SBU+/SBUJ/SBUJ+ · 01/2026NeinJagemäß AVBmöglich; definierte AusnahmeBeitrag unverändert

Muss ich nach dem Berufswechsel wieder Gesundheitsfragen beantworten?

Nicht automatisch.

Wenn du von der Apotheke in die Pharmaindustrie wechselst, führt der Berufswechsel allein nicht automatisch dazu, dass du für deine bestehende BU wieder deine komplette Gesundheitshistorie offenlegen musst.

Entscheidend ist, was du mit deinem bestehenden Vertrag machen möchtest.

1. Bestehende BU unverändert weiterführen

Der bestehende Vertrag läuft weiter.
Neue Gesundheits-/Risikoprüfung nicht allein wegen des Berufswechsels.

2. Berufswechsel-/Günstigerprüfung nutzen

Neue Tätigkeit wird auf mögliche günstigere Einstufung geprüft.
Je nach Tarif kann eine neue Risiko-/Gesundheitsprüfung möglich sein.

3. BU-Rente erhöhen

Nachversicherung, Karrieregarantie oder Dynamik können relevant sein.
Prüfung hängt vom jeweiligen Erhöhungsrecht ab.

4. Neue BU abschließen

Neue Antragssituation.
Grundsätzlich neue Risikoprüfung.

„Ohne erneute Gesundheitsprüfung“ bedeutet nicht automatisch „ohne weitere Prüfung“.

Je nach Option können weiterhin relevant sein:

  • Einkommen
  • bereits bestehende BU-Renten
  • Höhe der gewünschten Erhöhung
  • Eintritt und Nachweis des Ereignisses
  • Fristen
  • berufliche Voraussetzungen

Meine Einordnung

Wenn du in die Pharmaindustrie wechselst, würde ich nicht als Erstes fragen:

„Muss ich jetzt wieder Gesundheitsfragen beantworten?“

Ich würde zuerst fragen:

„Was möchte ich an meinem bestehenden Vertrag überhaupt verändern?“

Wenn der Vertrag einfach weiterlaufen soll, ist das eine andere Situation als eine freiwillige Berufsneueinstufung.

Und wenn deine BU-Rente aufgrund eines höheren Einkommens angepasst werden soll, prüfe ich zunächst, ob dein bestehender Vertrag dafür bereits eine Nachversicherungs- oder Karriereoption bietet.

Einen kompletten Neuabschluss würde ich erst danach betrachten.

Welche Tätigkeit zählt, wenn ich später berufsunfähig werde?

Für die BU-Leistungsprüfung kommt es grundsätzlich nicht allein darauf an, dass du Apotheker bist. Entscheidend ist vielmehr, welchen Beruf du zuletzt tatsächlich ausgeübt hast und wie diese Tätigkeit konkret ausgestaltet war.

Die Berufsgruppe spielt insbesondere bei der tariflichen Risikoeinstufung und Beitragskalkulation eine Rolle.

Der Beruf im Leistungsfall beschreibt dagegen die konkrete Tätigkeit, deren gesundheitliche Ausübbarkeit geprüft wird.

Öffentliche Apotheke kann geprägt sein durch:

  • Beratung von Kundinnen und Kunden
  • Arzneimittelabgabe
  • Prüfung von Verordnungen
  • Rezepturen
  • persönlichen Kontakt
  • Arbeiten im Stehen
  • organisatorische Aufgaben
  • ggf. Personal- und Führungsverantwortung

Pharmaindustrie kann je nach Stelle geprägt sein durch:

  • regulatorische Dokumentation
  • Bildschirmarbeit
  • fachliche Bewertung von Unterlagen
  • Kommunikation mit Behörden
  • interne Abstimmungen
  • Meetings und Projektarbeit
  • Quality Assurance
  • Medical Affairs
  • Pharmakovigilanz
  • Produktion
  • Außendienst
  • Führungsfunktionen

WICHTIG: Diese Tätigkeitsbeispiele sind nur Orientierung. Die konkrete Stelle muss individuell betrachtet werden.

Sonderfall: leidensbedingter Berufswechsel

Wenn gesundheitliche Beschwerden bereits der Grund dafür sind, dass du deine bisherige Tätigkeit aufgibst oder veränderst, kann ein leidensbedingter Berufswechsel vorliegen.

Ein freiwilliger Karrierewechsel und ein gesundheitlich veranlasster Berufswechsel sind für die BU-Leistungsprüfung nicht zwingend dasselbe.

Meine Einordnung

Gerade beim Wechsel von der Apotheke in die Pharmaindustrie würde ich den Begriff „Apotheker“ nicht überbewerten.

Für die BU ist entscheidend, wie dein tatsächlicher beruflicher Alltag aussieht.

Und wenn gesundheitliche Beschwerden bereits der Grund für deinen Berufswechsel sind, sollte zuerst geprüft werden, welche Regelung dein bestehender BU-Vertrag für einen leidensbedingten Berufswechsel enthält.

Kann ich meine BU nach dem Wechsel in die Pharmaindustrie erhöhen?

Möglicherweise ja – aber nicht automatisch wegen des Berufswechsels.

BERUFSWECHSELPRÜFUNG

Kann der Beitrag günstiger werden?

NACHVERSICHERUNG

Kann die BU-Rente aufgrund eines definierten Ereignisses erhöht werden?

KARRIEREGARANTIE

Gibt es zusätzliche Erhöhungsrechte aufgrund der Karriere-/Einkommensentwicklung?

DYNAMIK

Wie steigt der Versicherungsschutz regelmäßig weiter?

Relevante mögliche Ereignisse können je nach Vertrag sein:

  • höheres Einkommen
  • Beförderung
  • leitende Tätigkeit
  • Prokura
  • Veränderungen berufsständischer Versorgung
  • andere ausdrücklich genannte Karriereereignisse

Der Berufswechsel selbst ist nicht automatisch das Nachversicherungsereignis.

Ohne neue Gesundheitsprüfung bedeutet nicht automatisch ohne Voraussetzungen.

Je nach Tarif können weiterhin geprüft werden:

  • Eintritt des Ereignisses
  • Frist
  • Einkommen
  • bereits bestehende BU-Absicherung
  • Höhe der gewünschten Erhöhung
  • tarifliche Höchstgrenzen

Meine Einordnung

Beim Wechsel in die Pharmaindustrie würde ich nicht nur prüfen:

„Kann meine BU jetzt günstiger werden?“

Mindestens genauso wichtig finde ich:

„Passt meine versicherte BU-Rente noch zu meiner neuen beruflichen Situation?“

Was passiert mit meinem Apothekerversorgungswerk beim Wechsel in die Pharmaindustrie?

Dieser Abschnitt behandelt ausschließlich die versorgungsrechtliche Ebene.

Muss ich beim Arbeitgeberwechsel eine neue DRV-Befreiung beantragen?

Grundsätzlich ist die Befreiung beschäftigungsbezogen.

Bei einem Arbeitgeberwechsel beziehungsweise einer wesentlichen Änderung des Tätigkeitsfeldes ist für die neue Beschäftigung grundsätzlich ein neuer Befreiungsantrag erforderlich, wenn die Befreiung weiterhin bestehen soll.

Die bisherige DRV-Befreiung darf nicht ungeprüft auf die neue Beschäftigung übertragen werden.

Kann ich als Apotheker in der Pharmaindustrie weiterhin von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden?

Eine Tätigkeit in der Pharmaindustrie schließt eine Befreiung nicht automatisch aus.

Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit.

Pharmaindustrie ist nicht automatisch berufsfremd – aber auch nicht automatisch eine befreiungsfähige pharmazeutische Tätigkeit.

Warum die Stellenbeschreibung wichtig ist

Nicht nur Jobtitel oder Arbeitgeber betrachten.

  • genaue Position
  • tatsächliche Aufgaben
  • pharmazeutischer Bezug
  • Verwendung pharmazeutischer Fachkenntnisse
  • Arbeitsvertrag
  • Stellenbeschreibung

Wer entscheidet?

Über die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die Drei-Monats-Frist

Wird der Befreiungsantrag bei Vorliegen der Voraussetzungen innerhalb der gesetzlichen Drei-Monats-Frist gestellt, kann die Befreiung vom Vorliegen der Voraussetzungen an wirken. Bei späterem Antrag grundsätzlich erst ab Antragseingang.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 4 SGB VI

Bleibe ich automatisch Mitglied im Apothekerversorgungswerk?

Keine bundesweite Pauschalantwort.

Abhängig unter anderem von:

  • Kammerbereich
  • zuständigem Versorgungswerk
  • konkreter Tätigkeit
  • Satzung

Was passiert, wenn die DRV-Befreiung nicht greift?

Keine deutschlandweite Pauschalaussage.

Beitragsfolgen sowohl bei gesetzlicher Rentenversicherung als auch zuständigem Versorgungswerk konkret prüfen.

Bundesland-/Kammerwechsel

  • welches Versorgungswerk künftig zuständig ist
  • was mit bisherigen Anwartschaften passiert
  • ob Überleitung möglich ist
  • ob Anwartschaften beim bisherigen Versorgungswerk bestehen bleiben

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: Von der öffentlichen Apotheke ins Regulatory Affairs

Das Beispiel ist bewusst vereinfacht und dient ausschließlich der Orientierung.

Ausgangslage

  • Apothekerin
  • mehrere Jahre öffentliche Apotheke
  • bestehende private BU
  • Mitgliedschaft im zuständigen Apothekerversorgungswerk
  • bisherige DRV-Befreiung
  • freiwilliger Wechsel, nicht gesundheitlich bedingt
  • neue Position: Regulatory Affairs Manager
  • neues Tätigkeitsprofil
  • neues Einkommen
1. Bestehende BU

Was regelt mein Vertrag zum Berufswechsel?

2. Besserstufung

Kann die neue Tätigkeit günstiger eingestuft werden?

3. Gesundheitsprüfung

Welche Prüfung verlangt die Option?

4. BU-Rente

Entstehen durch Einkommen/Karriere Erhöhungsrechte?

5. Leistungsfall

Welche Tätigkeit wäre künftig maßgeblich?

6. DRV

Brauche ich einen neuen Befreiungsantrag?

7. Versorgungswerk

Bleibt das bisherige Versorgungswerk zuständig?

Einordnung: Ein Berufswechsel löst nicht eine einzige Versicherungsfrage aus. Derselbe Karrierewechsel kann für Beitrag, Absicherungshöhe, spätere Leistungsprüfung und berufsständische Versorgung relevant sein – jeweils nach unterschiedlichen Regeln.

Checkliste: Was solltest du beim Wechsel in die Pharmaindustrie prüfen?

  1. Bestehende BU-Unterlagen zusammensuchen.
  2. Meldepflicht beim Berufswechsel prüfen.
  3. Berufswechsel- oder Günstigerprüfung suchen.
  4. Neue Tätigkeit konkret festhalten.
  5. Altes und neues Einkommen vergleichen.
  6. Nachversicherung und Karriereoptionen prüfen.
  7. Fristen notieren.
  8. Prüfen, ob gesundheitliche Gründe beim Wechsel eine Rolle spielen.
  9. Versorgungswerk separat prüfen.
  10. Neue DRV-Befreiung prüfen.

Bestehende BU nicht vorschnell kündigen.

Meine Reihenfolge: Erst verstehen, was dein bestehender Vertrag kann. Dann prüfen, welche Optionen der Berufswechsel eröffnet. Und erst danach entscheiden, ob überhaupt eine größere Vertragsänderung sinnvoll ist.

Zum Mitnehmen

Apotheke → Pharmaindustrie: Mein Berufswechsel-Check

Mit dem Arbeitsdokument kannst du:

  • deinen bestehenden BU-Vertrag erfassen
  • alte und neue Tätigkeit gegenüberstellen
  • mögliche Berufswechseloptionen dokumentieren
  • Einkommen und BU-Rente vergleichen
  • Nachversicherung und Karriereoptionen prüfen
  • Versorgungswerk und DRV vorbereiten
  • Fristen und offene Aufgaben festhalten

Kostenfrei · keine E-Mail-Adresse erforderlich

Philipp Gaspar

Was würde ich beim Wechsel in die Pharmaindustrie konkret tun?

Nach all den Details lässt sich der Berufswechsel auf eine klare Reihenfolge reduzieren.

Wenn du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hast und aus der Apotheke in die Pharmaindustrie wechselst, würde ich nicht mit einem neuen BU-Angebot beginnen.

Ich würde zuerst deinen bestehenden Vertrag auf den Tisch legen.

Denn möglicherweise musst du gar keinen neuen Vertrag abschließen. Vielleicht enthält deine bestehende BU bereits Rechte, die durch den Berufswechsel oder deine neue berufliche Situation interessant werden.

  1. Bestehende BU nicht vorschnell verändern.
  2. Neue Tätigkeit genau beschreiben.
  3. Nicht nur auf den Beitrag schauen.
  4. Gesundheitsprüfung vorher klären.
  5. Versorgungswerk und DRV separat behandeln.

Meine Einordnung

Ein Berufswechsel ist für mich zuerst ein Prüfungsanlass – kein Anlass für einen vorschnellen Neuabschluss.

Wenn du bereits eine BU hast, interessiert mich zuerst, was du schon besitzt.

Vielleicht enthält dein Vertrag eine gute Berufswechseloption.

Vielleicht kannst du deine BU-Rente aufgrund deiner Einkommensentwicklung erhöhen.

Vielleicht gibt es eine Karrieregarantie, die bisher nie relevant war.

Vielleicht besteht überhaupt kein Änderungsbedarf.

Oder die Prüfung zeigt tatsächlich, dass dein bestehender Vertrag nicht mehr zu deiner Situation passt.

Das weiß man aber erst nach der Prüfung.

Mein Grundsatz:

Erst den bestehenden Schutz verstehen. Dann die neue berufliche Situation einordnen. Danach entscheiden, ob überhaupt etwas verändert werden sollte.

Orientierung vor Veränderung.

Mehr Grundlagen findest du unter Berufsunfähigkeitsversicherung für Apotheker. Wie Krankengeld, Krankentagegeld, AU und BU voneinander abzugrenzen sind, erläutert der Ratgeber Krankengeld, Krankentagegeld, AU und BU für Apotheker.

Häufige Fragen zum Wechsel von der Apotheke in die Pharmaindustrie

Das hängt von den Versicherungsbedingungen deines bestehenden Vertrags ab. Mehrere der von mir geprüften aktuellen BU-Bedingungen sehen ausdrücklich keine allgemeine Pflicht vor, einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit anzuzeigen. Das lässt sich aber nicht pauschal auf jeden Tarif und insbesondere nicht auf ältere Bedingungsstände übertragen.

Davon zu unterscheiden ist eine freiwillige Berufswechsel- oder Günstigerprüfung. Möchtest du prüfen lassen, ob deine neue Tätigkeit günstiger eingestuft werden kann, musst du dafür die im Vertrag vorgesehenen Angaben und Nachweise einreichen.

Nicht automatisch. Mehrere der von mir geprüften aktuellen Tarife enthalten eine Berufswechselprüfung, mit der eine günstigere berufliche Einstufung möglich sein kann. Ergibt die Prüfung keine Besserstellung, bleibt bei diesen Regelungen der bisherige Beitrag bestehen. Ob das auch für deinen Vertrag gilt, muss anhand deines konkreten Bedingungswerks geprüft werden.

Ja, das kann je nach Vertrag und neuer Tätigkeit möglich sein. Einige BU-Tarife ermöglichen nach einem Berufswechsel eine Überprüfung der beruflichen Einstufung. Wird deine neue Tätigkeit günstiger bewertet, kann sich dein Beitrag reduzieren. „Pharmaindustrie“ ist aber keine automatische günstigere Berufsgruppe. Entscheidend ist, was du dort konkret machst und wie dein Versicherer diese Tätigkeit einstuft.

Je nach Tarif kann eine erneute Risiko- oder Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Die geprüften Originalbedingungen zeigen hier deutliche Unterschiede. Deshalb sollte die Berufswechseloption zuerst anhand des konkreten Vertrags geprüft und erst danach entschieden werden, ob sie beantragt wird.

Grundsätzlich ist die zuletzt tatsächlich ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung maßgeblich. Wenn du beispielsweise freiwillig aus einer öffentlichen Apotheke ins Regulatory Affairs wechselst, dort mehrere Jahre arbeitest und erst anschließend eine gesundheitliche Beeinträchtigung eintritt, ist grundsätzlich deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit im Regulatory Affairs Ausgangspunkt der BU-Prüfung. Die bloße Berufsbezeichnung „Apotheker“ beschreibt diese Tätigkeit nicht ausreichend.

Von einem leidensbedingten Berufswechsel sprechen wir, wenn gesundheitliche Beschwerden bereits ein Grund dafür sind, dass du deine bisherige Tätigkeit aufgibst oder veränderst. Das kann für die spätere BU-Leistungsprüfung wichtig sein. Ein gesundheitlich motivierter Wechsel sollte deshalb nicht wie ein gewöhnlicher Karrierewechsel behandelt werden.

Möglicherweise. Entscheidend sind die Erhöhungsrechte deines Vertrags. Der Berufswechsel selbst ist nicht automatisch ein Nachversicherungsereignis. Relevant können beispielsweise ein höheres Einkommen, eine Beförderung, eine leitende Position, Prokura oder andere im Vertrag definierte Karriereereignisse sein. Deshalb sollten Nachversicherung, Karriereoptionen und Dynamik getrennt geprüft werden.

Nicht allein wegen des Berufswechsels. Zuerst sollte geprüft werden, welche Rechte dein bestehender Vertrag bereits bietet. Dazu gehören beispielsweise Berufswechselprüfung, Nachversicherung, Karriereoptionen und Dynamik. Bei einem Neuabschluss entsteht dagegen grundsätzlich eine neue Antragssituation mit neuer Risikoprüfung.

Grundsätzlich ist die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigungsbezogen. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist deshalb für die neue Beschäftigung grundsätzlich ein neuer Befreiungsantrag erforderlich, wenn die Befreiung weiterhin bestehen soll. Auch eine wesentliche Änderung des Tätigkeitsfeldes kann relevant sein.

Eine Tätigkeit in der Pharmaindustrie schließt eine Befreiung nicht automatisch aus. Entscheidend ist die konkrete Beschäftigung. Für Apotheker können auch Tätigkeiten außerhalb einer klassischen Apotheke berufsspezifisch sein, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und pharmazeutische Fachkenntnisse für die Tätigkeit relevant sind. Über die Befreiung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Ja, das kann möglich sein – der Jobtitel allein reicht für die Beurteilung aber nicht aus. Entscheidend ist das tatsächliche Aufgabenprofil und insbesondere, welchen Bezug die Tätigkeit zu deiner pharmazeutischen Ausbildung und deinen entsprechenden Fachkenntnissen hat. Deshalb können Arbeitsvertrag und eine möglichst konkrete Stellenbeschreibung für die Befreiungsprüfung wichtig sein.

Das lässt sich nicht bundesweit pauschal beantworten. Die Mitgliedschaft hängt unter anderem vom zuständigen Kammerbereich, dem jeweiligen Apothekerversorgungswerk, deiner konkreten Situation und dessen Satzung ab. Mitgliedschaft im Versorgungswerk und Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung sind zwei unterschiedliche Fragen.

Mindestens sinnvoll sind der Versicherungsschein deiner bestehenden BU, die tatsächlich vereinbarten Versicherungsbedingungen und Nachträge, die neue Stellenbeschreibung, der Arbeitsvertrag, aktuelle Einkommensunterlagen, der bisherige DRV-Befreiungsbescheid und Unterlagen zum zuständigen Apothekerversorgungswerk. Damit lassen sich private BU, mögliche Erhöhungsrechte und die versorgungsrechtliche Situation sauber getrennt prüfen.

Ich würde in dieser Reihenfolge vorgehen: bestehende BU prüfen → neue Tätigkeit konkret beschreiben → Berufswechsel- und Erhöhungsoptionen prüfen → Versorgungswerk klären → neue DRV-Befreiung prüfen. Dabei würde ich weder den bestehenden BU-Vertrag vorschnell kündigen noch davon ausgehen, dass wegen des Berufswechsels automatisch nichts zu tun ist.

Philipp Gaspar, BU-Experte für Heilberufe

Über den Autor

Philipp Gaspar

BU-Experte für Heilberufe

Über 13 Jahre Erfahrung in der BU-Beratung.

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Im kostenfreien Erstgespräch können wir gemeinsam prüfen, welche Punkte für deine konkrete Situation tatsächlich relevant sind.

Dabei geht es zunächst um Orientierung:

  • Was hast du bereits?
  • Was verändert sich durch deinen neuen Beruf?
  • Welche Optionen bietet dein Vertrag?
  • Gibt es überhaupt etwas, das verändert werden sollte?
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