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Asthma » Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Asthma: Wir haben Antworten

Grundsätzlich ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Asthma abzuschließen. Allerdings hängt die genaue Entscheidung des Versicherers von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der exakten Diagnose, der Schwere und Häufigkeit der von Asthmaanfällen sowie dem allgemeinen Gesundheitszustand.

Mehr zu dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Asthma erfahren Sie hier.

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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz AsthmaAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 03. Januar 2024 Lesezeit: ca. 3 Min


Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Asthma möglich?

Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung trotz AsthmaGrundsätzlich lautet die Antwort unserer Erfahrung nach ja, aber es wichtig und sinnvoll, dass man vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ein sog. anonyme Risikovoranfrage bei etlichen Versicherern stellt. Ziel ist es so zu erfahren ob das Asthma je nach Form vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird oder mit versichert werden kann.

Hierzu benötigen die Versicherer alle relevanten Informationen zum Asthma. Dazu gehören beispielsweise die exakte Bezeichnung/Diagnose (z.B. Asthma bronchiale, allergisches Asthma, Anstrengungs- bzw. Belastungsasthma, Hyperreagibles Bronichalsystem etc.)? Die Häufigkeit der Asthmaanfälle und wann treten diese auf? Die Art der Behandlung bzw. Medikation und eventuelle Beeinträchtigungen im Alltag oder Berufsleben? Das Ergebnis der letzten Lungenfunktionsprüfung? Denn nur so können die Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit aufgrund von Asthma einschätzen. Je nach individueller Situation kann es sein, dass das Asthma ohne Einschränkung mit versichert werden kann, eine Ausschlussklausel oder ein Risikozuschlag in den Vertrag mit aufgenommen wird.

Unsere Erfahrung aus 12 Jahren in der Beratung und Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen zeigt, das es einige Faktoren gibt, die eine Ausschlussklausel bzw. einen Leistungsausschluss für das Asthma bzw. obstruktive Atemwegs -& Lungenerkrankungen und Folgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung wahrscheinlich machen. Dazu gehört die regelmäßige Nutzung des Dosieraerosol/Asthmaspray und beispielsweise die Tatsache das man als Asthmatiker auch Raucher ist.

Am Ende ist es jedoch wichtig zu betonen, dass die Diagnose Asthma nicht automatisch dazu führt, dass man keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Unsere Erfahrung zeigt das es möglich ist Personen mit Belastungsasthma aber auch allergischem Asthma in Abhängigkeit der Häufigkeit und der Symptome sowie weiteren individuellen Faktoren (Alter, Beruf, Gesundheitszustand etc.) ohne Leistungsausschluss versichert zu bekommen.


Warum kann Asthma zu einem Ausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen?

Asthma kann zu verschiedenen Folgeerkrankungen führen. Einige mögliche Folgeerkrankungen im Zusammenhang mit Asthma sind:

1. Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD): COPD ist eine progressive Lungenerkrankung, bei der die Atemwege dauerhaft verengt sind. Über einen längeren Zeitraum kann Asthma zu COPD führen, insbesondere wenn es nicht effektiv behandelt wird.

2. Atemwegsinfektionen: Menschen mit Asthma sind anfälliger für Atemwegsinfektionen wie Bronchitis und Lungenentzündung. Bei einem geschwächten Immunsystem ist das Risiko für solche Infektionen erhöht.

3. Lungenfibrose: Asthma kann in einigen Fällen auch zu Lungenfibrose führen, einer Erkrankung, bei der sich das Lungengewebe entzündet und vernarbt. Dies kann zu weiteren Atemproblemen und einer Einschränkung der Lungenfunktion führen.

4. Lungenentzündung: Menschen mit Asthma haben ein erhöhtes Risiko für Lungenentzündungen. Eine Lungenentzündung kann zu weiteren Atembeschwerden führen und ist potenziell lebensbedrohlich.

All diese aufgeführten möglichen Folgeerkrankungen erhöhen statistisch für die Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit, weshalb es vereinzelt zu einem Leistungsausschluss für das Asthma bzw. obstruktive Atemwegs -& Lungenerkrankungen und Folgen draus kommen kann.


So verfahren wir bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Asthma

In einem ersten Schritt führen wir als Teil unserer Beratung eine kostenfreie anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durch. Sie erhalten von uns einen speziellen Fragebogen und einen allgemeinen Fragebogen indem neben dem Asthma alle weiteren für die Versicherer relevanten Punkte zur Risiko- und Gesundheitsprüfung abgefragt werden.

Im Anschluss wird der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten von uns als anonyme Risikovoranfrage zur individuellen Prüfung an bis zu 15 Versicherer gleichzeitig versendet.

Experten-Tipp:

Experten TippFalls Sie sich bei einem oder mehrerer Punkt(en) zu den Gesundheitsfragen nicht ganz sicher sind, ist es ratsam eine Kopie der Patientenakte anzufordern. Wenden Sie sich am besten an die Ärzten (Hausarzt, Orthopäde, Hautarzt etc.) die Sie in den letzen 5 Jahren besucht haben.

Gerne stellen wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein Musterformular kostenfrei zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@pvg-finanzen.de mit dem Stichwort „Musterbrief Abfrage Patientenakte“.

In der Regel liegen innerhalb von 5 – 10 Werktagen die Rückmeldungen der angefragten Versicherern vor. Es kann auch vorkommen, das die im Fragebogen gemachten Angaben zu den Diagnosen bzw. Erkrankungen und Arztbesuchen für eine verbindliche Einschätzung der Risikoprüfer der Gesellschaften final nicht ausreichen. So kann es sein, das zu einer genaueren Einschätzung des Risikos ein Zusatzfragebogen oder auch ein Arzt-/ Befundbericht nachzureichen ist.

Auf Basis der Rückmeldungen und Entscheidungen die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen können, erhalten Sie Ihren persönlichen und auf Sie abgestimmten Vergleich.

Wenn Sie auf Grund Ihres Asthma bedenken haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, oder Sie unverbindlich und kostenfrei geprüft haben möchten, bei welchem oder welchen Versicherern Ihr Asthma mit versichert werden kann, zögern Sie nicht und kontaktieren uns.

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