Berufsunfähigkeitsversicherung Nachprüfung » BU-Rente
Die Nachprüfung ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt, so dass der Versicherer nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit ihre Fortdauer überprüfen kann.
Dafür kann es zwei Gründe geben, zum einen den gesundheitlichen Zustand des Versicherungsnehmers, der sich bessern kann, sodass der BU-Versicherer von seiner Leistung frei wird, und zum anderen, dass der Versicherer gemäß dem Versicherungsvertrag von seiner Möglichkeit der konkreten Verweisung Gebrauch macht, da der Versicherungsnehmer in der Zwischenzeit wieder einer beruflichen Tätigkeit nachgeht.
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Inhaltsverzeichnis
Autor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: 19.Mai.2022 Lesezeit: 3 Min
Die Nachprüfung im Zusammenhang mit dem Verweisungsrecht
In den Versicherungsbedingungen ist zu lesen, dass der BU-Versicherer auch nach Anerkennung seiner Leistungspflicht das Recht für eine regelmäßige Nachprüfung hat. Auf diese Weise kann er das Vorliegen der Voraussetzungen für die Leistungspflicht regelmäßig prüfen. Für den Versicherungsnehmer ist es vor der Vertragsunterzeichnung wichtig zu prüfen, ob für die Nachprüfung dieselben Bedingungen gelten wie bei der Erstprüfung im Rahmen der Antragstellung auf die Zahlung der BU-Rente. Manche Versicherer schließen das Recht einer abstrakten Verweisung im Rahmen der Erstprüfung aus, nicht jedoch bei der Nachprüfung.
Das bedeutet, dass der BU-Versicherer den Verzicht auf die abstrakte Verweisung im Rahmen der Nachprüfung zuungunsten des Versicherungsnehmers aushebelt. Er kann dann sehr schnell nach Anerkennung der BU-Rente eine Nachprüfung vornehmen, in der er von seinem vertraglich geregelten Recht auf abstrakte Verweisung Gebrauch macht und von seiner Leistungspflicht frei wird.
BU-Versicherung: Nachprüfung aus gesundheitlichen Gründen
Der Grund für eine Nachprüfung aus gesundheitlichen Gründen ist, dass bei bestimmten Krankheitsbildern eine Besserung des Gesundheitszustands eintreten kann. Das kann durch Kuraufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen, durch fortdauernde therapeutische Maßnahmen oder durch Abklingen der Erkrankung auf andere Weise bedingt sein.
Für die BU-Versicherung bedeutet das, dass die Berufsunfähigkeit als Voraussetzung für die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegfallen kann. Das ist dann der Fall, wenn sich der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers nicht nur deutlich verbessert, sondern unter die 50 Prozent-Marke sinkt. Sie berechtigt den BU-Versicherer, seine Leistungen einzustellen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Häufigkeit der Nachprüfung
Wie oft der BU-Versicherer von seinem Recht auf Nachprüfung Gebrauch macht, liegt in seinem Ermessen und kann je nach Einzelfall variieren. Die Dauer der zwischen den einzelnen Nachprüfungen liegenden Zeitspanne orientiert sich an der Schwere der vorliegenden Erkrankung. Je schwerer diese ist und je geringer aufgrund der ärztlichen Prognose die Aussicht auf eine mögliche Besserung ist, umso länger können die dazwischen liegenden Intervalle ausfallen.
Manche Versicherungsnehmer haben jahrelang Ruhe, während bei anderen Versicherungsnehmern der gesundheitliche Zustand alle paar Monate einer Nachprüfung unterzogen wird. Nach den meisten gängigen Versicherungsbedingungen darf die Nachprüfung jedoch lediglich einmal pro Jahr durchgeführt werden.