Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) » Beitragsstundung
Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit beantragt der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der BU-Versicherer braucht einige Zeit, um die Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls ein Gutachten einzuholen als Nachweis für die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers.
In der Zeit der Leistungsprüfung ist der Versicherungsnehmer von seinen Beitragszahlungen in die BU-Versicherung befreit. Dies geschieht durch eine sog. Beitragsstundung.
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Die Beitragsstundung der Prämie bis zum Leistungsentscheid
Die Beitragsstundung ist eine Option die einem der BU-Versicherer im Leistungsfall einräumt und eine Alternative zur (unnötigen) Kündigung eines bestehenden Versicherungsvertrags. Mit der Beitragsstundung wird ein Aufschub der Beitragszahlung erwirkt, der zeitlich begrenzt ist.
Der Vorteil einer Beitragsstundung liegt darin, dass der Versicherungsnehmer in der Phase des Wartens und der Leistungsprüfung durch den BU-Versicherer kein eigenes oder zumindest verringertes Einkommen erzielt. Insoweit bedeutet die Beitragsstundung eine finanzielle Entlastung. Sie wird bis zur endgültigen Entscheidung des BU-Versicherers über die Zusage oder Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente aus der BU-Versicherung gewährt. Rechtsgrundlage für die Beitragsstundung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Versicherungsnehmer kann die Beitragsstundung in Anspruch nehmen, er muss es jedoch nicht.
Warum eine Beitragsstundung in der BU-Versicherung sinnvoll ist
Die Beitragsstundung ist deshalb sinnvoll, weil bis zu der Entscheidung der BU-Versicherung, ob sie die BU-Rente bewilligt oder nicht, ein paar Wochen vergehen können. Das liegt unter anderem daran, dass vom Versicherer oftmals ein ärztliches Gutachten als Nachweis für den Eintritt des Versicherungsfalls gefordert wird. In seltenen Ausnahmefällen landet der Sachverhalt auch vor Gericht, sodass bis zu einem endgültigen Leistungsbescheid nicht nur ein paar Wochen, sondern evtl. auch Jahre vergehen können.
Wer keine oder nur geringe Rücklagen hat, könnte bezüglich der Beitragszahlungen aufgrund eines geringeren Einkommens in Schwierigkeiten geraten. Bei einem Stopp der Beitragszahlungen ohne Beitragsstundung wird der BU-Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen, sodass der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz verliert.
Wird der Antrag des Versicherungsnehmers auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente positiv beschieden, werden die Beitragszahlungen für die Dauer der Berufsunfähigkeit auch weiterhin ausgesetzt. Anderes gilt für einen ablehnenden Bescheid. Dann muss der Versicherungsnehmer weiterhin Beiträge in die BU-Versicherung zahlen. Das gilt auch für die Beitragszahlungen, die infolge der Beitragsstundung aufgelaufen sind. Auch die muss der Versicherer nun nachzahlen oder auf andere Weise abgelten.
Abhängig von der Qualität des BU-Versicherers wird die Beitragsstundung automatisiert eingeleitet. Ein guter BU-Versicherer wird außerdem auf die Verzinsung der Beitragsstundung verzichten.
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