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Architekt » Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten I Vergleich

Architekten sind regelmäßig über ein berufsständisches Versorgungswerk organisiert, das die Pflichtversorgung in Bezug auf die Altersrente sowie die Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellt. Möglicherweise fragen Sie sich, ob es sinnvoll ist, eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten abzuschließen.

Die Antwort ist ein eindeutiges JA! Warum das so ist, und welche Vorteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten bietet – informieren Sie sich hier!

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Philipp Gaspar unabhängiger Versicherungsmakler für Berufsunfähigkeitsversicherung für ArchitektenAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 23. Januar 2024 Lesezeit: ca. 3 Min


Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten: Warum die Absicherung über das berufsständische Versorgungswerk nicht ausreichend ist

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Warum die Absicherung über das berufsständische Versorgungswerk nicht ausreichend ist
Wer als Architekt Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk wird, geht davon aus, dass auch die Berufsunfähigkeit abgesichert ist. Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Zahlung einer BU-Rente für Architekten sehr engmaschig. Das bedeutet, dass Sie erst dann eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, wenn Sie zu 100 Prozent berufsunfähig sind. Sie dürften dann nicht mehr in der Lage sein, eine der im Baukammerngesetz genannten Berufsaufgaben auszuüben.

Die gesundheitlichen Einschränkungen müssten dauerhaft sein mit der Folge, dass Heilungsmöglichkeiten innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nicht möglich sind. Diese 100 prozentige Berufsunfähigkeit kann bei vielen Krankheitsbildern nicht erreicht werden, sodass Sie keinen Leistungsanspruch aus dem Versorgungswerk haben. Das trifft insbesondere auf psychische Erkrankungen zu, bei denen oftmals eine Reduzierung der Arbeitszeit ausreicht, um den Beruf weiter auszuüben. Sie merken selbst, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, diese hohen Anforderungen an die Zahlung einer BU-Rente zu erfüllen. Insoweit tut sich eine gravierende Versorgungslücke auf, die Sie mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten schließen können.


Berufliche Risiken: Warum eine BU-Versicherung für Architekten wichtig ist

Berufsunfähigkeit kann grundsätzlich jeden Arbeitnehmer treffen, wobei in handwerklichen Berufen ein höheres Risiko besteht. Die häufigsten Ursachen sind psychisch bedingte Erkrankungen, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sowie Herz- und Kreislauferkrankungen und schwere Erkrankungen wie beispielsweise Krebs. Neben den genannten Risiken besteht für Architekten, die beispielsweise Bauarbeiten im Rahmen der Bauleitung überwachen, eine erhöhte Verletzungs- und Unfallgefahr, die eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen kann.


Die Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten zahlt regelmäßig dann eine BU-Rente, wenn Sie zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig und nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf oder eine andere, Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit auszuüben. Die Berufsunfähigkeit muss für die Dauer von mindestens sechs Monaten oder dauerhaft bestehen.

Die 6 Vorteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten:

Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten1. Der wichtigste Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten ist, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit vor dem sozialen Abstieg geschützt sind. Von heute auf morgen ist Ihr regelmäßiges Einkommen weg. Insoweit bietet eine BU-Versicherung für Architekten einen existenziellen Schutz und den Erhalt des bisherigen Lebensstandards.

2. Leistungen aus dem berufsständischen Versorgungswerk erhalten Sie nur bei einer Berufsunfähigkeit von 100 Prozent. Dass sie tatsächlich eintritt, ist nahezu ausgeschlossen. Ähnlich verhält es sich mit den Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, auf die Sie als Architekt nur Anspruch haben, wenn Sie aufgrund einer Festanstellung Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben. Die erhalten Sie nur unter der Voraussetzung, dass Sie nicht nur in Ihrem Beruf als Architekt und auch in keinem anderen Beruf einsatzfähig sind. Ohnehin fallen die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sehr gering aus, sodass sie längst nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die einzige, verlässliche Absicherung der Berufsunfähigkeit ist deshalb eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten.

3. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten leistet, wenn Sie in Ihrem aktuellen Job aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten können. Das ist die sogenannte konkrete Verweisung, die Teil der Vertragsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten sein sollte.

4. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten deckt regelmäßig alle Ursachen einer Berufsunfähigkeit ab. Dadurch zeichnet sie sich insbesondere gegenüber der Grundfähigkeitsversicherung oder der Dread Disease Versicherung aus, die auf bestimmte Erkrankungen begrenzt sind.

5. Ein weiterer entscheidender Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten ist, dass sie bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent leistet.

6. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten haben Sie Planungssicherheit. Sie bestimmen die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die sich in der Regel nach Ihrem Einkommen bemisst. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch im Falle von Berufsunfähigkeit in finanzieller Hinsicht abgesichert sind und Ihren Lebensstandard weitgehend halten können.


Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Architekten

Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Architekten hängen von etlichen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufs­unfähig­keitsrente und vom Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufs­unfähig­keitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen.

Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu ver­gleichen.

Hier einige Beispiele:

– 25-jährige(r) Architektur, Student:in, 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 32€

– 28-jährige(r) Architektur, Student:in, 1.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 49€

– 35-jährige(r) Architekten:in, angestellt, 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 92€

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung für für Architekten ver­gleichen

Ziel bei der Wahl der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist es nicht nur, einen günstigen Versicherer zu finden, sondern auch einen der den gewünschten Schutz zu den besten Konditionen bietet. Dies erreichen Sie nur, wenn Sie die Anbieter und Tarife miteinander ver­gleichen.

Gerne erhalten Sie von uns vorab einen neutralen Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter, nachdem wir für Sie auch eine kostenfreie und anonyme Risikovoranfrage stellen.

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