Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Allgemeiner Arbeitsmarkt
Dass du nicht mehr in der Ergotherapie arbeiten kannst, reicht allein nicht aus. Entscheidend ist grundsätzlich, wie viele Stunden du gesundheitlich noch unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kannst:
- Unter drei Stunden täglich: Eine volle Erwerbsminderungsrente kann infrage kommen.
- Drei bis unter sechs Stunden täglich: Eine teilweise Erwerbsminderungsrente kann infrage kommen.
- Ab sechs Stunden täglich: Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Zusätzlich müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sonderregelungen können beispielsweise bei einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt gelten.


