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Private Krankenversicherung (PKV) – Arbeitgeberzuschuss 2023

Sind Sie privat krankenversichert, beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem steuerfreien Zuschuss für die private Krankenversicherung, dem sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Dieser beträgt 2023 rund 404 Euro im Monat. Wie viel der Arbeitgeber bezahlt, und wie der Arbeitgeberzuschuss berechnet wird – Antworten auf diese und weitere Fragen zum Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung erhalten Sie hier.

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Autorin: Veronika Gaspar – Expertin für private Krankenversicherungen
Stand: aktualisiert am 20. März 2023 Lesezeit: ca. 4 Min


Private Krankenversicherung Arbeitgeberzuschuss – wie hoch ist er?

Arbeitgeberzuschuss in der PKV
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss in der Privaten Krankenversicherung
Sind Sie privat versichert, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss für die private Krankenversicherung. Das gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es sich um eine private Krankenvollversicherung handelt. Anders verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung als Zusatzversicherung, für die es keinen Zuschuss seitens des Arbeitgebers gibt.

Der Arbeitgeberzuschuss entspricht meistens der Höhe des Betrages, den Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssten. Das ist der maximale Höchstbetrag, der sich am Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze orientiert.

Der für die private Krankenversicherung zu zahlende Arbeitgeberzuschuss berechnet sich im Jahr 2023 anhand dieser Faktoren:

Seit dem 1. Januar 2023 gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung neue Rechengrößen. Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro im Jahr, was einem monatlichen Beitrag von 4.987,50 Euro entspricht. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. Danach entfallen auf den Arbeitgeber 7,3 Prozent zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, der in 2023 bei 0,8 Prozent liegt.

Danach beträgt der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung im Jahr 2023 exakt 403,99 Euro, aufgerundet 404 Euro. Grundsätzlich übernimmt der Arbeitgeber niemals mehr als die Hälfte der tatsächlich in die private Krankenversicherung eingezahlten Versicherungsbeiträge des jeweiligen Mitarbeiters.

Sofern Sie beispielsweise eine Prämie von 950 Euro monatlich in die private Krankenversicherung einzahlen, beträgt der Zuschuss des Arbeitgebers nicht etwa die Hälfte, nämlich 475 Euro. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber für die private Krankenkasse einen Arbeitgeberzuschuss von maximal 403,99 Euro, während Sie die restlichen 546,01 Euro bezahlen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Arbeitgeberzuschuss

Arbeitgeber sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, für die private Krankenversicherung einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Das gilt nicht nur für den in der PKV Vollversicherten selbst, sondern auch für den Ehe- oder Lebenspartner sowie für die Kinder. Allerdings darf der monatliche Höchstbetrag von rund 404 Euro dabei nicht überschritten werden.

Versicherte haben einen Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses, sofern die private Krankenversicherung die in § 257 Abs. 2a SGB V (Sozialgesetzbuch fünftes Buch) genannten Voraussetzungen erfüllt. Bei einem Zuschuss des Arbeitgebers für die private Krankenversicherung ist es der Arbeitgeberzuschuss, während der Anteil des Arbeitgebers für die gesetzliche Krankenversicherung als Arbeitgeberanteil bezeichnet wird.

Doch wann zahlt der Arbeitgeber für die private Krankenversicherung keinen Arbeitgeberzuschuss? Dieser Anspruch besteht nicht, wenn Sie andere Leistungen beziehen, zum Beispiel Elterngeld, Krankentagegeld oder Mutterschaftsgeld. Stattdessen zahlen Sie als Privatversicherter, zum Beispiel in der Elternzeit, Ihre Prämie in voller Höhe selbst. Anderes gilt nur, wenn Ihr privat versicherter Ehepartner Anspruch auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses für seine Angehörigen hat.

Sind Sie privat versichert, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Höhe der monatlichen Zahlungen in die private Krankenversicherung nachweisen. Als Nachweis stellt der Krankenversicherer eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung aus. Darin bestätigt die private Krankenversicherung, dass Sie versichert sind und die Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss erfüllen. Außerdem führt der Versicherer die Monats- und Jahresbeiträge auf. Um für die private Krankenversicherung den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, legen Sie Ihrem Vorgesetzten die Arbeitgeberbescheinigung vor, sodass er den entsprechenden Zuschuss überweisen kann.

Nehmen Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch, dann kann es, sofern es vertraglich vereinbart ist, zu einer Beitragsrückerstattung kommen. Dann stellt sich die Frage, ob sich dadurch für die private Krankenversicherung der Arbeitgeberzuschuss reduziert. Die Antwortet lautet Nein. Dementsprechend sind Tarife in der PKV mit einer garantierten Beitragsrückerstattung für Arbeitnehmer grundsätzlich attraktiv.

Sind Sie privat krankenversichert, müssen Sie sich auch in der Pflegeversicherung privat versichern. Auch die private Pflegeversicherung wird durch den Arbeitgeber bezuschusst, wobei die Berechnung dem Prinzip der privaten Krankenversicherung folgt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Hälfte des tatsächlichen Beitrags in die private Pflegeversicherung übernimmt. Allerdings gibt es auch hier eine Grenze, die beim Höchstbetrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung des Höchstbetrages in der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt aktuell 4.837,50 Euro. Das entspricht dem Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt bei 3,05 Prozent. Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber höchstens einen Beitrag von rund 76 Euro im Monat als Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung zahlen muss.

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