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RATGEBER · BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG MIT VORERKRANKUNGEN

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Migräne: Wann eine BU möglich ist

Migräne bedeutet nicht automatisch, dass du keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen kannst. Entscheidend sind dein konkreter Verlauf, die Gesundheitsfragen und die Risikoprüfung des jeweiligen Versicherers.

Ich zeige dir, welche Angaben bei Migräne wichtig sein können, wie unterschiedlich Versicherer bereits bei den Gesundheitsfragen vorgehen und warum ich bei einer relevanten Migränehistorie zuerst die Versicherbarkeit prüfen würde – bevor ein Antrag gestellt wird.

Philipp GasparBU-Experte

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KURZ ERKLÄRT

Kann ich trotz Migräne eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen?

Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch mit Migräne möglich sein. Aus der Diagnose allein lässt sich aber nicht ableiten, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Schutz anbietet.

Für die Risikoprüfung können unter anderem Häufigkeit und Dauer der Beschwerden, Behandlung und Medikamente, Arbeitsunfähigkeitszeiten, vorhandene Befunde sowie der bisherige und aktuelle Verlauf relevant sein.

Hinzu kommt: Schon die Gesundheitsfragen unterscheiden sich zwischen Versicherern. In den von mir ausgewerteten Originalfragewerken werden Migräne und Kopfschmerzen teilweise mit unterschiedlichen Zeiträumen und Schwellenwerten abgefragt.

Deshalb würde ich bei einer relevanten Migränehistorie zunächst die Gesundheitshistorie sauber aufbereiten und anschließend prüfen, welche Versicherer für eine Risikovoranfrage sinnvoll sind.

Das Wichtigste in 60 Sekunden

01

Migräne bedeutet nicht automatisch Ablehnung

02

Häufigkeit und Dauer können relevant sein

03

Die konkrete Gesundheitsfrage zählt

04

Medikamente separat prüfen

05

Weitere Unterlagen können erforderlich werden

06

Erst Versicherbarkeit, dann Tarif

Nicht nur die Diagnose „Migräne“ zählt

  1. Diagnose
  2. Häufigkeit
  3. Dauer
  4. Behandlung
  5. Medikamente
  6. Arbeitsunfähigkeit
  7. Untersuchungen und Befunde
  8. Aktueller Verlauf

AUS DER PRAXIS

Ein Fall, neun Versicherer – vier unterschiedliche Reaktionen

Ein anonymisierter realer Beratungsfall: 24 Jahre, Medizinstudent, episodische Migräne mit Aura und Cluster-Kopfschmerzen; Beschwerden seit mehreren Jahren.

Die aufbereiteten Informationen umfassten unter anderem Diagnose, Attackenhäufigkeit, Dauer, Behandlung, Medikamente und vorhandene Untersuchungen. Dokumentiert waren Metoprolol, Prednisolon, Verapamil, Sauerstoff bei Bedarf und Triptane bei Bedarf. Diese Angaben werden hier nicht medizinisch bewertet.

VersichererReaktion
Württembergische30 % Risikozuschlag
Continentale100 % Risikozuschlag; das vorliegende Votum nennt eine mögliche Überprüfung nach 2 Jahren und maximal 2.500 € monatliche BU-Rente.
AllianzLeistungsausschluss Migräne/Kopfschmerzen
Canada LifeLeistungsausschluss Kopfschmerzen/Migräne
Alte LeipzigerWeitere Prüfung erforderlich; Zuschlag aufgrund Migräne angekündigt; Höhe offen. Kein finales Zuschlagsvotum.
LV 1871Ablehnung
Swiss LifeAblehnung
HDIAblehnung
SIGNAL IDUNAAblehnung

Einzelfall: Dieser Fall lässt keine Prognose darüber zu, wie dieselben Versicherer eine andere Person mit Migräne beurteilen werden. Dargestellt sind Ergebnisse beziehungsweise Einschätzungen aus einer konkreten Risikovoranfrage; daraus lässt sich keine allgemeine Annahmepolitik ableiten.

VERGLEICH

Was fragen BU-Versicherer bei Migräne tatsächlich?

VersichererZeitraum und WortlautWeitere Fragen
Alte LeipzigerBehandlungsbezogener Zeitraum: 3 Jahre. Erkrankungen oder Beschwerden des Gehirns beziehungsweise der Nerven werden abgefragt; Migräne wird ausdrücklich genannt. Kopfschmerzen werden konkretisiert mit „mehr als 12-mal im Jahr oder länger als 48 Stunden“. Zusätzlich werden im vollständigen Fragekontext bestehende Beschwerden innerhalb der letzten 3 Monate ohne Behandlerkontakt erfasst.Separate Fragen unter anderem zu Medikamenten und Arbeitsunfähigkeit. Aus dem Schwellenwert darf nicht abgeleitet werden, dass Migräne unter 12 Attacken nie anzugeben ist.
HannoverscheGesundheitsangaben: 5 Jahre. Der neurologische Bereich nennt „Migräne oder Kopfschmerzen über dreimal im Monat“.Bei Bejahung werden unter anderem Untersuchung, Beratung oder Behandlung, Ergebnis, Zeitraum, Dauer, Häufigkeit, Behandler und Genesung abgefragt. Separate Medikamentenfrage.
ERGOBis einschließlich Eintrittsalter 30 nennt die 5-Jahres-Grundfrage Beschwerden des Nervensystems oder Bewegungsapparats und Kopfschmerzen als Beispiel. Ab Eintrittsalter 31 nennt der Bereich Gehirn, Rückenmark und Nervensystem ausdrücklich „Kopfschmerzen/Migräne“.Zusätzliche Erklärung „Allgemeine Erkrankungen inklusive Kopfschmerzen u. Migräne“, Druckstücknummer 50078647.

Hinweis: Dieser Vergleich ist kein Versicherer-Ranking und erlaubt keine Aussage darüber, welcher Versicherer eine bestimmte Migränehistorie besser beurteilt.

Migräne mit Aura und ohne Aura: Was ist der Unterschied?

Migräne ohne Aura

Sie umfasst wiederkehrende Kopfschmerzattacken. Im diagnostischen Kontext der ICHD-3 dauern unbehandelte oder erfolglos behandelte Attacken typischerweise 4 bis 72 Stunden.

Migräne mit Aura

Sie umfasst vollständig reversible neurologische Symptome, darunter mögliche visuelle, sensible oder Sprach-/Sprechsymptome. Einzelne typische Aurasymptome dauern nach den Diagnosekriterien typischerweise 5 bis 60 Minuten. Auch eine typische Aura ohne nachfolgenden Kopfschmerz ist klassifiziert.

Ist Migräne mit Aura bei der BU schwieriger?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die medizinische Klassifikation ist keine versicherungsmedizinische Risikoprüfung.

Muss ich Medikamente gegen Migräne bei der BU angeben?

Ob eine Medikamenteneinnahme angegeben werden muss, hängt von der konkreten Gesundheitsfrage ab.

Alte Leipziger

5 Jahre: mehr als einen Monat täglich oder dasselbe Medikament an mehr als 20 Tagen im Jahr.

Hannoversche

5 Jahre: länger als 2 Wochen fortdauernde Einnahme.

ERGO

3 Jahre: verordnet oder verabreicht und mehr als 14 Tage verwendet.

Aus einem Medikamentennamen – auch aus Triptanen – lässt sich keine bestimmte Annahmeentscheidung ableiten.

Welche Rolle spielen Krankschreibungen wegen Migräne?

Alte Leipziger

Mehr als 3 Wochen ununterbrochen innerhalb von 5 Jahren.

ERGO

Zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit von mindestens 2 Wochen innerhalb von 3 Jahren.

Auch Fragen zur Arbeitsunfähigkeit unterscheiden sich. Eine pauschale „5-Jahres-Regel“ gibt es hier nicht.

Welche Unterlagen können bei Migräne sinnvoll sein?

Bereits vorhandene relevante Informationen können bei der Aufbereitung helfen, zum Beispiel von Hausarzt, Neurologie oder Klinik sowie vorhandene Diagnostik, Medikamenteninformationen, Behandlungsverlauf und Angaben zu Arbeitsunfähigkeitszeiten.

Eine komplette Patientenakte oder ein MRT sollte nicht pauschal angefordert werden.

Muss ich für die BU ein MRT machen lassen?

Nein, daraus lässt sich keine allgemeine Empfehlung ableiten. Im konkreten Praxisfall forderte ein Versicherer einen bereits vorhandenen schriftlichen MRT-Befund für die weitere Prüfung an.

Mögliche Ergebnisse der Risikoprüfung

Normalannahme

Versicherungsschutz ohne zusätzlichen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.

Risikozuschlag

Versicherungsschutz mit einem höheren Beitrag.

Leistungsausschluss

Ein konkret vereinbarter Bereich wird vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Zurückstellung

Die Prüfung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Ablehnung

Der Versicherungsschutz wird in dieser Form nicht angeboten.

Risikozuschlag oder Leistungsausschluss – was ist besser?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten.

Im Praxisfall standen 30 % Risikozuschlag bei der Württembergischen und 100 % bei der Continentale den Ausschlüssen von Allianz und Canada Life gegenüber.

Ein Zuschlag erhöht den Beitrag. Ein Ausschluss kann den versicherten Umfang einschränken. Entscheidend sind die Höhe des Zuschlags, der genaue Ausschlusswortlaut, die übrigen Versicherungsbedingungen und verfügbare Alternativen.

Erst Versicherbarkeit prüfen – dann den BU-Tarif auswählen

  1. 01

    Gesundheitshistorie aufbereiten

  2. 02

    Gesundheitsfragen prüfen

  3. 03

    Geeignete Versicherer auswählen

  4. 04

    Risikovoranfrage

  5. 05

    Risikoeinschätzungen vergleichen

  6. 06

    Tarife und Versicherungsbedingungen vergleichen

  7. 07

    Antrag

Eine positive Risikoeinschätzung ist noch keine Tarifentscheidung.

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Philipp GasparBU-Experte

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In drei Schritten zur passenden Entscheidung

01

Gesundheitshistorie verstehen

02

Versicherbarkeit prüfen

03

Passende BU auswählen

Häufige Fragen zur BU trotz Migräne

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