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Migräne » Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Migräne: Wir haben Antworten

Grundsätzlich ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Migräne abzuschließen. Allerdings hängt die genaue Entscheidung des Versicherers von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Schwere und Häufigkeit der Migräneanfälle sowie dem allgemeinen Gesundheitszustand.

Mehr zu dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Migräne erfahren Sie hier.

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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz MigräneAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 26. September 2023 Lesezeit: ca. 3 Min


Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Migräne möglich?

Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung trotz MigräneGrundsätzlich lautet die Antwort unserer Erfahrung nach ja, aber es wichtig und sinnvoll, dass man vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung ein sog. anonyme Risikovoranfrage bei etlichen Versicherern stellt. Ziel ist es so zu erfahren ob die Migräne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wird oder mit versichert werden kann.

Hierzu benötigen die Versicherer alle relevanten Informationen zur Migräne. Dazu gehören beispielsweise die Diagnose (z.B. Migräne mit Aura oder Migräne ohne Aura), die Häufigkeit der Migräneattacken inkl. der Symptome, die Art der Behandlung/Medikation und eventuelle Beeinträchtigungen im Alltag oder Berufsleben. Denn nur so können die Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit aufgrund von Migräne einschätzen. Je nach individueller Situation kann es sein, dass die Migräne ohne Einschränkung mit versichert werden kann, eine Ausschlussklausel oder ein Risikozuschlag in den Vertrag mit aufgenommen wird.

Unsere Erfahrung aus 12 Jahren in der Beratung und Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen zeigt, das es einige Faktoren gibt, die eine Ausschlussklauseln oder Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung wahrscheinlich machen. Dazu gehören beispielsweise häufige Ausfallzeiten aufgrund von akuten Schmerzattacken oder Einschränkungen im Arbeitsalltag aufgrund von Licht- oder Lärmsensibilität.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine Migräneerkrankung nicht automatisch dazu führt, dass man keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Unsere Erfahrung zeigt das wir von 10 Anfragen von Personen mit Migräne, 7-8 erfolgreich d.h. ohne Zuschlag oder Leistungsausschluss für die Migräne versichert bekommen haben.


Warum kann Migräne zu einen Zuschlag oder Ausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung führen?

Migräne kann zu verschiedenen Folgeerkrankungen führen, insbesondere wenn sie unbehandelt oder unkontrolliert bleibt. Einige mögliche Folgeerkrankungen im Zusammenhang mit Migräne sind:

1. Medikamentenübergebrauchskopfschmerz (MOH): Wenn Migränepatienten über einen längeren Zeitraum zu viele Schmerzmittel einnehmen, kann dies zu einem sogenannten Medikamentenübergebrauchskopfschmerz führen. Diese Art von Kopfschmerz kann die Migräneepisoden verschlimmern oder sogar chronische tägliche Kopfschmerzen verursachen.

2. Depression und Angststörungen: Migräne kann das Risiko für die Entwicklung von Depressionen und Angststörungen erhöhen. Chronische Schmerzen und die Belastungen, die mit Migräneanfällen verbunden sind, können sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirken.

3. Schlafstörungen: Migräne kann zu Schlafstörungen führen und umgekehrt können Schlafprobleme auch Migräneanfälle auslösen. Ein gestörter Schlaf kann die Häufigkeit und Schwere der Migräneanfälle erhöhen.

All diese aufgeführten möglichen Folgeerkrankungen erhöhen statistisch für die Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit, weshalb es vereinzelt zu einem Leistungsausschluss für die Migräne und Folgen draus kommen kann.


So verfahren wir bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Migräne

In einem ersten Schritt führen wir als Teil unserer Beratung eine kostenfreie anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern durch. Sie erhalten von uns einen speziellen Fragebogen zu den Kopfschmerzen bzw. der Migräne und einen allgemeinen Fragebogen indem neben der Migräne alle weiteren für die Versicherer relevanten Punkte zur Risiko- und Gesundheitsprüfung abgefragt werden.

Im Anschluss wird der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten von uns als anonyme Risikovoranfrage zur individuellen Prüfung an bis zu 15 Versicherer gleichzeitig versendet.

Experten-Tipp:

Experten TippFalls Sie sich bei einem oder mehrerer Punkt(en) zu den Gesundheitsfragen nicht ganz sicher sind, ist es ratsam eine Kopie der Patientenakte anzufordern. Wenden Sie sich am besten an die Ärzten (Hausarzt, Orthopäde, Hautarzt etc.) die Sie in den letzen 5 Jahren besucht haben.

Gerne stellen wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein Musterformular kostenfrei zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@pvg-finanzen.de mit dem Stichwort „Musterbrief Abfrage Patientenakte“.

In der Regel liegen innerhalb von 5 – 10 Werktagen die Rückmeldungen der angefragten Versicherern vor. Es kann auch vorkommen, das die im Fragebogen gemachten Angaben zu den Diagnosen bzw. Erkrankungen und Arztbesuchen für eine verbindliche Einschätzung der Risikoprüfer der Gesellschaften final nicht ausreichen. So kann es sein, das zu einer genaueren Einschätzung des Risikos ein Zusatzfragebogen oder auch ein Arzt-/ Befundbericht nachzureichen ist.

Auf Basis der Rückmeldungen und Entscheidungen die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen können, erhalten Sie Ihren persönlichen und auf Sie abgestimmten Vergleich.

Wenn Sie auf Grund Ihrer Migräne bedenken haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, oder Sie unverbindlich und kostenfrei geprüft haben möchten, bei welchem oder welchen Versicherern Ihre Migräne uneingeschränkt mit versichert werden kann, zögern Sie nicht und kontaktieren uns.

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