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Risikovoranfrage » Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Berufsunfähigkeitsversicherung Risikovoranfrage » Wann ist sie sinnvoll

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikovoranfrage ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine oder mehrere Gesundheitsfragen mit „Ja“ beantworten müssen, evtl. risikoreiche Hobbys ausüben oder auf Grund Ihres Berufs besonderen Gefahren ausgesetzt sind.

Mit Hilfe der Risikovoranfrage erhalten Sie bereits vor dem Abschluss eine generelle Einschätzung, ob und zu welchen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist. So erfahren Sie bei welchem Versicherer Sie am Ende die besten Leistungen und Bedingungen erhalten. Ein weiterer Vorteil einer Risikovoranfrage ist, das Sie sich bei einer späteren Antragsstellung auf das Ergebnis beziehen können und sollten die Angaben identisch zur Voranfrage sein wird der Antrag auch so angenommen.

Wie sich der Ablauf einer Risikovoranfrage gestaltet und warum die Voranfrage stets anonym erfolgen sollte, erfahren Sie hier.

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Berufsunfähigkeitsversicherung anonyme RisikovoranfrageAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 03. Januar 2024 Lesezeit: ca. 4 Min


Berufsunfähigkeitsversicherung Risikovoranfrage: Wie ist der Ablauf?

Risikovoranfrage einfach erklärt _BerufsunfähigkeitsversicherungBevor der Beratungsprozess zur Berufs­unfähig­keitsversicherung beginnt, erhalten Sie einen Fragebogen indem alle für die Versicherer relevanten Punkte zur Risiko- und Gesundheitsprüfung abgefragt werden.

Beispielsweise möchten die meisten Versicherer wissen, ob Sie innerhalb der letzten 5 Jahre in ambulanter Behandlung von Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten wegen Krank­hei­ten, Störungen oder Beschwerden waren. Desweiteren werden Auskünfte zu Krankenhaus-, Rehabilitations- und Kuraufenthalten oder zu ambulanten Operationen innerhalb der letzten 10 Jahre benötigt. Auch Angaben zu risikoreichen Hobbys (z.B. Klettern, Gleitschirmfliegen, Reiten, Kampfsport, Tauchen etc.) sind zu machen.

Nach Erhalt erfolgt der Versand des von Ihnen ausgefüllte Fragebogen ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten als anonyme Risikovoranfrage zur individuellen Prüfung an bis zu 15 Versicherer gleichzeitig.

Experten-Tipp:

Experten TippFalls Sie sich bei einem oder mehrerer Punkt(en) zu den Gesundheitsfragen nicht ganz sicher sind, ist es ratsam eine Kopie der Patientenakte anzufordern. Wenden Sie sich am besten an die Ärzten (Hausarzt, Orthopäde, Hautarzt etc.) die Sie in den letzen 5 Jahren besucht haben.

Gerne stellen wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein Musterformular kostenfrei zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@pvg-finanzen.de mit dem Stichwort „Musterbrief Abfrage Patientenakte“.

In der Regel liegen innerhalb von 5 – 10 Werktagen die Rückmeldungen der angefragten Versicherern vor. Es kann auch vorkommen, das die im Fragebogen gemachten Angaben zu den Diagnosen bzw. Erkrankungen und Arztbesuchen für eine verbindliche Einschätzung der Risikoprüfer der Gesellschaften final nicht ausreichen. So kann es sein, das zu einer genaueren Einschätzung des Risikos ein Zusatzfragebogen oder auch ein Arzt-/ Befundbericht nachzureichen ist.

Auf Basis der Rückmeldungen und Entscheidungen die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen können, erhalten Sie Ihren persönlichen und auf Sie abgestimmten Vergleich.


Welche Ergebnisse sind bei einer Risikovoranfrage möglich

Eine normale Annahme ist grundsätzlich das beste Ergebnis einer Risikovoranfrage. Denn der gewünschte Versicherungsschutz kann ohne Einschränkungen (d.h. ohne Ausschlüsse, Risikozuschläge etc.) angeboten werden.

Eine Ausschlussklausel bzw. ein Leistungsausschluss in der Berufs­unfähig­keitsversicherung wird immer dann formuliert, wenn eine Erkrankung/Diagnose nicht ausgeheilt ist oder ausheilen kann, bzw. eine chronische Erkrankung existiert.

Ein häufiges Beispiel sind Erkrankungen des Bewegungsapparats (Bandscheibenvorfall, Blockierungen der Wirbelsäule, chronische Verspannungen) oder Lungenerkrankungen wie (Asthma bronchiale).

Alternativ zu einem Ausschluss einer Erkrankung oder Beschwerde kann der der Versicherer auch einen prozentualen Risikozuschlag erheben.

Im Vergleich zu einem Ausschluss besteht der Vorteil eins Risikozuschlages darin, das der Versicherungsnehmer trotz eines erhöhten Risikos eine Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne Einschränkungen abschließen kann.

Das Ergebnis oder Votum einer Risikovoranfrage „Zurückstellung“ bedeutet konkret, das der BU-Versicherer aktuell an Hand der Risiko- und Gesundheitsprüfung noch keinen Versicherungsschutz anbieten kann. Aber sich bereit erklärt nach einer Wartezeit z.B. von 2 Jahren erneut eine Versicherbarkeit prüfen würde.

Eine Ablehnung kann tatsächlich auch das Ergebnis einer Risikovoranfrage sein. Es sind vor allem risikoerhebliche Vorerkrankungen, die zu einer Ablehnung führen können. Zum Beispiel psychische Beschwerden, Herzleiden, Schlafapnoe, rheumatische Erkrankungen des Bewegungsapparates, chronische Erkrankungen wie Morbus Crohn, Diabetes ebenso starkes Übergewicht.


Die Risikovoranfrage zur Berufs­unfähig­keitsversicherung anonym stellen?

Mit einer Risikovoranfrage wird das Ziel verfolgt eine (un)verbindliche Vorentscheidung zu den angefragten Versicherern zu erhalten. In der Praxis macht es Sinn eine Risikovoranfrage anonym zu stellen, da diese Vorgehensweise mitunter auch von Stiftungwarentest und Verbraucherschützern vielfach empfohlen wird.

Eine anonym gestellte Risikovoranfrage kann trotz der fehlenden Daten wie z.B. Vor- und Nachname und Anschrift bei einer späteren Einreichung eines Antrags zugeordnet werden. Da eine Risikovoranfrage kein Antrag darstellt, muss man sich keine Gedanken über den Ausgang bzw. die Ergebnisse machen. Selbst wenn es zu Ablehnungen oder Erschwernissen wie Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommt.

Denn grundsätzlich erfolgt keine Meldung in die sog. HIS-Datei (Hinweis und Informationssystem der Versicherungswirtschaft).


Ist die Risikovoranfrage zur BU-Versicherung mit Kosten verbunden?

Die Durchführung einer anonymen Risikovoranfrage ist für Sie als Interessent oder Kunde grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler erhalte ich ausschließlich für die Vermittlung z.B. einer Berufs­unfähig­keitsversicherung eine Vergütung in Form einer Provision und das direkt vom Versicherer. Es entsteht für Sie keine Beratungsgebühr oder ähnliches.

Das bedeutet aber auch, das die Beiträge bzw. Prämien für eine BU-Versicherung, deshalb auch nicht höher sind, sondern 1:1 die gleichen wie über ein Onlinevergleichsportal oder der Versicherungsgesellschaft direkt. Für Sie entstehen also durch eine Beratung keine Mehrkosten, auch wenn Sie sich auf Grund der Ergebnisse der Risikovoranfrage gegen den Abschluss einer BU-Versicherung entscheiden oder es sich kein passender Versicherer findet.

Der Ablauf der Risikovoranfrage zu einer Berufs­unfähig­keitsversicherung kann auch im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Onlineberatung – bundesweit erfolgen.

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