Ärztliches Gutachten » Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Berufsunfähigkeitsversicherung ärztliches Gutachten I einfach erklärt

Voraussetzung für Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass der Versicherungsnehmer berufsunfähig ist. Dazu bedarf es entsprechender Nachweise für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit. Im Allgemeinen wird die Berufsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt des Versicherungsnehmers festgestellt. Den meisten Versicherungsgesellschaften reicht dieser Nachweis regelmäßig nicht aus.

Deshalb wird als Beweis für die Berufsunfähigkeit oftmals ein unabhängiges ärztliches Gutachten verlangt.

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Berufsunfähigkeitsversicherung ärztliches Gutachten als Voraussetzung

Damit es vom Versicherer als Nachweis anerkannt wird, muss das ärztliche Gutachten aktuell sein. Aus dem ärztlichen Gutachten muss außerdem hervorgehen, dass zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ein direkter Zusammenhang besteht. Das bedeutet, die gesundheitliche Beeinträchtigung muss ursächlich dafür sein, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Relevant und notwendig ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens vor allem im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen aus der BU-Versicherung bei psychischen Erkrankungen.

Der Grund liegt auf der Hand. Im Gegensatz zu körperlichen Beeinträchtigungen sind psychische Erkrankungen nicht ohne weiteres als solche für unbeteiligte Dritte zu erkennen. Aufgrund der Tragweite der Versicherungsleistungen reichen als Nachweis für eine psychische Erkrankung ein Attest des behandelnden Arztes oder eine bloße ärztliche Bescheinigung nicht aus.


Ärztliches Gutachten für die Feststellung der Berufsunfähigkeit

Liegt das ärztliche Gutachten vor, wird der Versicherer die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente prüfen. Aus dem Gutachten muss hervorgehen, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, seine Berufstätigkeit zu mindestens 50 Prozent oder in vollem Umfang auszuüben. Insoweit ist das ärztliche Gutachten die Voraussetzung für die Feststellung der Berufsunfähigkeit.

Das ärztliche Gutachten dient auch dazu, Betrugsversuchen vorzubeugen, denn erst wenn das Gutachten für den Prognosezeitraum, der bei den meisten BU-Versicherern bei mindestens sechs Monaten liegt, die andauernde Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers bestätigt, wird der Versicherer die weiteren Anspruchsvoraussetzungen prüfen.

BU-Versicherer behalten sich meist vor, vom Versicherungsnehmer regelmäßig Auskünfte für die Nachprüfung zum Bestehen der Berufsunfähigkeit einzuholen. Diese Form der Überprüfung ist dann in den Versicherungsbedingungen der BU-Versicherer aufgeführt. Besteht die Berufsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum fort, verlangen manche Versicherer in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen weitere ärztliche Gutachten als Nachweis. Auf diese Weise sichern sich BU-Versicherer ab, dass die monatlichen Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auch weiterhin gerechtfertigt sind.

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