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Heilpraktiker » Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Heilpraktiker I Vergleich

Das eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker sinnvoll ist, hat Sabrina Schmidt (32 Jahre) am eigenen Leib erfahren, nachdem Sie die niederschmetternde Diagnose Brustkrebs im Stadium II erhalten hat. Seit Ihrer OP und drauf folgenden stationären Reha kann Sabrina aktuell nur täglich 3 Stunden arbeiten. Zum Glück hatte Sabrina vor 5 Jahren eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abgeschlossen.

Worauf Sie als Heilpraktiker beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten – Erfahren Sie hier.

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Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker abschließen

Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker Vergleich
Homöopathische Globuli -Heilpraktiker
Manche Heilpraktiker arbeiten in Rehabilitationszentren, im Wellnessbereich, in medizinischen Einrichtungen oder üben eine Dozententätigkeit aus. Die meisten Heilpraktiker sind jedoch selbstständig und haben eine eigene Praxis. Umso wichtiger ist es, möglichst von Anbeginn an eine finanzielle Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu denken und entsprechend vorzusorgen.

Als selbstständiger Heilpraktiker sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sodass die private Vorsorge einen ungleich höheren Stellenwert innehat. Das gilt für die private Rentenvorsorge ebenso wie für die Absicherung der Existenz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Als Heilpraktiker haben Sie den Vorteil, dass Ihr Beruf im Vergleich mit anderen Berufsgruppen, zum Beispiel mit Handwerkern, wenige berufliche Risiken aufweist. Aus diesem Grund werden Heilpraktiker von den BU-Anbietern meistens günstiger eingestuft, wobei die Unterteilung in Risikogruppen dem jeweiligen Versicherungsanbieter obliegt und nicht einheitlich geregelt ist. Für Sie als Heilpraktiker bedeutet das, dass im Gegensatz zu risikoreichen Berufen wie Handwerkern wesentlich geringere monatliche Beitragszahlungen anfallen.


BU-Versicherung: Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Bei 92 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle liegt als Grund für die Berufsunfähigkeit eine Krankheit zugrunde, während lediglich ca.8 Prozent auf einen Unfall zurückzuführen sind. An der Spitze stehen psychische Erkrankungen, gefolgt von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Krebserkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren Beruf als Heilpraktiker zu 50 Prozent infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder infolge von Kräfteverfall voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten nicht mehr ausüben können. Das sind die Rahmenbedingungen einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker. Solange dieser Zustand anhält, wird die Berufsunfähigkeitsrente bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer gezahlt. Insoweit ist es wichtig, eine Laufzeit für die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu einem Alter bis 67 Jahren vertraglich festzulegen.


Worauf Heilpraktiker bei einer BU-Versicherung achten sollten

Wählen Sie als Heilpraktiker Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit Bedacht und beachten Sie die nachfolgenden Punkte:

Tipps Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker1. Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich ab. Je jünger und gesünder Sie sind, umso günstiger sind die monatlichen Beitragszahlungen. Im Idealfall entscheiden Sie sich für eine BU-Versicherung, wenn Sie Ihr erstes Einkommen erzielen.

2. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, als selbstständige BU-Versicherung, als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung oder als Zusatzversicherung zu einer Rentenversicherung. Wie Sie sich entscheiden, ist abhängig von Ihrer jeweiligen Lebenssituation, wobei eine selbstständige BU-Versicherung für Heilpraktiker die günstigste und flexibelste Variante ist.

3. Viele BU-Renten sind zu niedrig angesetzt. Die versicherte Summe sollte ausreichen, um die laufenden Kosten für die Familie, für die Wohnung oder das Haus, für Versicherungen und Lebenshaltungskosten zu decken. Es gilt die Faustformel: 60 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise 75-80 Prozent des Nettoeinkommens sollten für die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente maßgeblich sein.

4. Die Laufzeit sollte bis zum Beginn der Altersrente reichen. Je länger Sie die Berufsunfähigkeit absichern, umso teurer sind die Versicherungsbeiträge. Grund ist, dass mit jedem Jahr der beruflichen Tätigkeit die Gefahr steigt, berufsunfähig zu werden.

5. Wichtiger Bestandteil eines BU-Vertrags ist die Nachversicherungsgarantie, mit der die BU-Rente wegen vertraglich festgelegter Lebensumstände ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden kann. Solche besonderen Ereignisse sind beispielsweise eine Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes, ein Hochschulabschluss oder der Abschluss einer anderen Ausbildung, der Kauf einer Immobilie oder der Beginn einer Selbstständigkeit. Ohne die Nachversicherungsgarantie ist es kaum möglich, die BU-Rente auch nach Vertragsschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Aus der Vielzahl der Angebote den passenden Versicherer und Tarif, der für Sie als Heilpraktiker die optimale Vertragsbedingungen aufweist ist sehr zeitintensiv. Gerne erhalten Sie von uns vorab einen Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter auf dessen Grundlage wir für Sie auch eine kostenfreie und anonyme Risikovoranfrage stellen.


Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Heilpraktiker vergleichen

Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Heilpraktiker hängen von etlichen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufs­unfähig­keitsrente und vom Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Versicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen.

Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu ver­gleichen.

Hier einige Beispiele:

– Heilpraktiker:in (25), selbstständig, 1.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 63€

– Heilpraktiker:in (30), angestellt, 1.800€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 78€

– Osteopath:in (33), angestellt, 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 122€

– Heilpraktiker:in (40), selbstständig, 3.500€ BU-Rente, bis zum 65. Lebensjahr: ab 151€

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