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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – Vergleich und Test (2024)

Wie wichtig und sinnvoll eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte trotz einer Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk ist, hat Maria Müller Fachärztin für Anästhesiologie (38 Jahre) am eigenen Leib erfahren, nachdem Sie die Diagnose Burn out bekommen hat.

Die unregelmäßigen Arbeitszeiten im Schichtdienst, der Stress, die mentalen Belastungen und Übermüdung machten ihr vermehrt in Ihrem beruflichen Alltag zu schaffen.
Die Folgen waren Verdauungsprobleme, Abgeschlagenheit und Antriebslosigkeit gepaart von mittelschweren Depressionen. Ihr Arzt bescheinigt eine mehr als 6-monatige Berufsunfähigkeit. Zum Glück hatte Maria vor 6 Jahren während Ihrer Assistenzzeit eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, solange Sie noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte.

Mehr dazu, warum du als Arzt eine zusätzliche Absicherung durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung brauchst und welchen Schutz die berufsständische Versorgung bietet – erfährst du hier.

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Berufsunfähigkeitsversicherung für ÄrzteAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 03. Januar 2024 Lesezeit: ca. 4 Min


Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung

Vergleich der besten Berufsunfähigkeitsversicherung für ÄrzteTrotz der Absicherung im Versorgungswerk ist es als Arzt oder Ärztin sinnvoll, ebenfalls eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen.
Denn das berufsständische Versorgungswerk leistet erst dann, wenn du als Arzt oder Ärztin vollständig berufsunfähig bist. Das bedeutet, dass du zu 100 Prozent bzw. vollständig eingeschränkt sein musst und sämtliche ärztliche Tätigkeiten nicht mehr ausüben kannst.

Kannst du zum Beispiel deine Tätigkeit als Chirurg nicht mehr wahrnehmen, aber z.B. als Dozent angehende Fachärzte unterrichten oder in der Forschung als Berater tätig sein, dann wird das Versorgungswerk dir keine Rente wegen einer Berufs­unfähig­keit zahlen. Nachfolgend findest du einen Auszug aus der Satzung der Landesärztekammer Hessen.

Beispiel Auszug aus dem Versorgungswerk:

Versorgungswerk Ärztekammer Hessen berufsunfähigkeitWer infolge seiner körperlichen oder geistigen Kräfte seinen Beruf als Arzt oder Ärztin nicht mehr ausüben kann und seine gesamte ärztliche Tätigkeit eingestellt hat, hat als Mitglied des Versorgungswerkes Anspruch auf Berufs­unfähig­keitsrente.

Als ärztliche Tätigkeit gilt beim Antrag auf Berufs­unfähig­keitsrente jede Tätigkeit, zu deren Ausübung ein abgeschlossenes Medizinstudium ganz oder teilweise Voraussetzung ist.“ (Quelle Landesärztekammer Hessen)

Anders verhält es sich mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung für Ärzte. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt bereits dann eine Berufs­unfähig­keitsrente, wenn du deine beruflichen Tätigkeit als Arzt oder Ärztin teilweise zu mindestens 50 Prozent über 6 Monate oder länger nicht mehr nachgehen kannst.

Ebenso erfolgt keine Verrechnung mit eventuellen Leistungen aus dem Versorgungswerk. Das bedeutet sollte die Berufsunfähigkeit von Seiten des Versorgungswerks und dem privaten Versicherer anerkannt werden, erhälst du als Arzt oder Ärztin beide BU-Renten.


BU-Rente Versorgungswerk vs. BU-Rente Versicherung

In der nachfolgenden Gegenüberstellung sind die wichtigsten Unterschieden zwischen dem Versorgungswerk für Ärzte und den privaten Versicherern zusammengefasst.

Kriterien Versorgungswerk Versicherer
Leistungsvoraussetzung volle Berufsunfähigkeit 100% (Aufgabe ärztliche Tätigkeit) teilweise Berufsunfähigkeit mind. 50%
Vertragliche Regelung Die Satzung kann jederzeit geändert werden Vertragsbedingungen können nicht verändert werden
Höhe der BU-Rente Höhe richtet sich nach den bisher gezahlten Pflichtbeiträge und Jahren kann nach Bedarf frei gewählt werden max. Höhe meist 60% des Bruttojahreseinkommen
Annahmevoraussetzungen keine Gesundheits- und Risikoprüfung bei Vertragsabschluss
Verweisung auf andere ärztliche Tätigkeiten ja i.d.R. keine Verweisung auf andere ärztliche Tätigkeiten
Besteuerung der BU-Rente nachgelagert wie die Altersrente nach §22 EStG

Ertragsanteil nach §55 EStDV

Ab wann leistet die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Ärzte

Grundsätzlich erhälst du als angestellter oder niedergelassener Arzt oder Ärztin aus einer privaten BU-Versicherung bereits dann eine Berufs­unfähig­keitsrente, sobald du deine ärztliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder länger nicht mehr nachgehen kannst. Dabei spielt die Ursache, ob auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit keine Rolle.

Zuvor bekommst du als angestellte(r) Ärztin/Arzt im Falle einer Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit endet die Lohnfortzahlung und das ist der Zeitpunkt wo deine gesetzliche Krankenkasse bei der du als Ärztin oder Arzt Mitglied bist (unabhängig ob pflichtversichert oder freiwillig versichert) einspringt. Deine Krankenkasse zahlt dir dann ein zeitlich befristetes Krankengeld. Der Anspruch endet nach 78 Wochen. Die Höhe des gezahlten Krankengeld ist gesetzlich vorgeschrieben und orientiert sich an folgender Faustformel: 70% des Bruttoeinkommens oder 90% des Nettoeinkommens bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze abzgl. Beiträge zum Versorgungswerk oder gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Pflegeversicherung.

Anders verhält es sich, wenn du als Ärztin/Arzt privat krankenversichert bist. In der Regel hast du als privat versicherte Ärztin und Arzt zusammen mit deiner PKV auch ein Krankentagegeld ab. dem 43.Tag mit abgeschlossen bzw. versichert. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt die PKV das Krankentagegeld ohne eine zeitliche Befristung. Die Höhe deines versicherten Krankentagegeld bildet regelmäßig bei Abschluss der PKV dein Nettoeinkommen. Wichtig: Das private Krankentagegeld leistet jedoch nur bis zu einer festgestellten Berufsunfähigkeit!

Hinweis:

Experten Tipp Da die Lücke ab dem 43. Tag bei privat versicherten angestellten Ärzten oder Ärztinnen im Faller einer Arbeitsunfähigkeit 100% ist, sollte über das Krankentagegeld mindestens das monatliche Nettoeinkommen versichert sein.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist das der Arbeitgeberzuschuss zur PKV nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung wegfällt. Prüfe daher als Ärztin/Arzt regelmäßig die Höhe deines versicherten Krankentagegeldes.

Die häufigsten Ursachen die bei Ärzten zu einer Berufs­unfähig­keit führen

kostenfreier und neutraler  Vergleich aller Anbieter zur Berufunfähigkeitsversicherung für ÄrzteAls Arzt oder Ärztin trägst du Verantwortung für das Leben anderer Menschen. Du leistest Nachtdienste, hast Rufbereitschaft und machst Überstunden und musst oftmals auf Abruf innerhalb von wenigen Minuten verfügbar und mit voller Konzentration einsetzbar sein.

Das bedeutet, dass du als Arzt oder Ärztin einer immensen mentalen Belastung ausgesetzt bist und nur wenig Zeit hast, dir Freiräume und den notwendigen Ausgleich zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen erhöhen die Gefahr für Ärzte und Ärztinnen einer Berufs­unfähig­keit. Um die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte zu unterstreichen, werfen wir einen Blick auf die möglichen Ursachen die grundsätzlich zu einer Berufs­unfähig­keit führen können.

Laut Statistik gehören Ärzte zur Spitzengruppe, bei der psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnouts angesiedelt sind, was angesichts der hohen Belastungen im Gesundheitswesen nicht wirklich verwundert. Überdies tauchen immer wieder Berichte über die unglaublichen Arbeitsbedingungen in Kliniken, über Überforderung aufgrund von Personalmangel und 24-Stunden-Schichten auf.

Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen 63,4%
Krebs und ähnliche Erkrankungen 10,7%
sonstige Erkrankungen 8,9%
Schlaganfall 6,3%
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates 4,5%
Erkrankungen des Herz- Gefäßsystem 3,6%
Unfälle 2,7%

Quelle eigene Datenbasis der HDI im Zuge der BU-Leistungsprüfung 2019


Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Leistungsfallbeispiele

Erkrankung: Amyotrophe Lateralsklerose (ALS-Nervenerkrankung)

Sebastian Müller Facharzt für Allgemeinmedizin (50) erhielt vor einigen Jahren die Diagnose einer Amyotrophen Lateralsklerose. Dabei schritt die Erkrankung immer weiter fort, sodass es Sebastian nicht mehr möglich war seine ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus inklusive Bereitschaftsdienst auszuüben. Die körperlichen Einschränkungen und die psychische Belastung war zu groß. In der Folge musste er sein Arbeitsverhältnis beenden. Die Berufsunfähigkeit wurden anerkannt und er erhielt seine vereinbarte monatliche BU-Rente in Höhe von knapp 4500€.

Erkrankung: Netzhautablösung und Gefäßverschluss im Auge

Stefan Frank niedergelassener Facharzt für Dermatologie und Venerologie (42) führt neben den üblichen dermatologischen Behandlungen auch Operationen und Lasertherapien durch.
Durch die Erkrankung verschlechtert sich sein räumliches Sehen derart, so dass es er nicht mehr präzise arbeiten kann. In der Folge musste er seine Praxis aufgeben.
Fortan erhält er neben seiner BU-Rente aus dem Versorgungswerk auch seine private Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 3.700€.

Erkrankung: Depression mit Anpassungsstörungen

Die Nacht- und Bereitschaftsdienste sowie der Stress in der Notaufnahme gingen Julian Hofmann Arzt in Weiterbildung Anästhesie (33) an die Substanz. In der Folge war es Ihm nicht mehr möglich seine Patienten über eine gesamte Operation hinweg zu betreuen. Durch die Erkrankung kann Julian seinen Beruf nicht mehr vollständig ausüben und erhält seither eine BU-Rente von monatlich 2.900€.


Aktuelle BU-Aktion für Ärzte mit stark verkürzten Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung in der BU-Versicherung für ÄrzteAktuell bietet die HDI Versicherung für Ärztinnen und Ärzte egal welcher Fachrichtung die Möglichkeit an eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit stark verkürzten Gesundheitsfragen abzuschließen. Es können anfänglich maximal 2.500€ monatliche BU-Rente versichert werden.

Der Vorteil der verkürzten Gesundheitsfragen bzw. dem Aktionsantrag liegt darin, das zum einen keine Angaben zu Größe und Gewicht, Raucherverhalten und risikoreichen Hobbys/Sportarten gemacht werden müssen. Fährst du beispielsweise in der Freizeit Downhill, betreibst Klettersport, Reitsport, Kampfsport, Motorsport oder Flugsport um nur ein paar Beispiele zu nennen, so musst du diese Hobbies nicht angeben, da der Versicherer explizit im Antrag nicht risikoreichen Hobbys/Sportarten fragt.

Im speziellen sticht bei den Gesundheitsfragen heraus, das keine Fragen wie sonst üblich zu Allergien (z.B. Nahrungsmittelunvertäglichkeiten, Hausstaubmilben, Heuschnupfen, sonstigen Allergien usw.), Atmungsorgane/Lunge (z.B. Asthma, Schlafapnoe usw.), Hauterkrankungen (z.B. Neurodermitis, Kontaktekzem, Schuppenflechte usw.), Augenerkrankungen (z.B, grüner oder grauer Star, Fehlsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien usw.), Ohrenerkrankungen (z.B.Tinnitus, Gleichgewichtsstörung, Schwindel usw.), akute oder chronische Infektionen (z.B. Borreliose, Gürtelrose, Covid-19 usw.) gestellt werden.


Wie lauten die Gesundheitsfragen der BU-Aktion für Ärzte

Die HDI möchte im Rahmen Ihrer Gesundheitsprüfung wissen, ob man derzeitoder in den letzten 3 Jahren in Behandlung

a) bei einem Kardiologen war.
b) einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt war.
c) einem Orthopäden war.

Zusätzlich wird gefragt wurden in den letzten 3 Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet.

Und zu guter Letzt wird gefragt wurde jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt?

Und war man in den letzten 24 Monaten länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, die berufliche Tätigkeit auszuüben, oder wird derzeit die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ausgeübt?


Fazit zu der BU-Aktion für Ärzte

Experten Tipp Die Aktion bietet sich zum einen für Ärztinnen und Ärzte an, die eine etwas umfangreichere Gesundheitshistorie haben. Denn wie bereits erwähnt werden etliche Erkrankungen/Diagnosen und Beschwerden die sonst im Rahmen der üblichen Gesundheitsfragen anderer Versicherer anzugeben wären nicht abgefragt.

Zu anderen für alle Humanmediziner die Risikozuschläge von 25% -100% auf Grund risikoreicherer Hobbies vermeiden möchten oder eventuell nur aufgrund des Hobbies keinen Versicherungsschutz bekommen würden.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte: Worauf achten?

Bevor du dich als Arzt für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung entscheidest, solltest du vor allem drauf achten, dass die sog. Infektionsklausel Vertragsbestandteil des Anbieters und Tarifs ist.

Nicht jeder BU-Versicherer bietet sie vollumfänglich an. Sie hat zum Inhalt, dass ein Arzt auch dann berufsunfähig ist, wenn die zuständige Behörde nach § 31 IfSG (Infektionsschutzgesetz) ein teilweises oder vollständiges berufliches Tätigkeitsverbot erteilt hat, das eine Mindestdauer von sechs Monaten hat.

Grundlage für die Höhe der Berufs­unfähig­keitsrente ist dein Gehalt als Arzt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Es gilt die Faustregel, dass du als Arzt ca. 75-80 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern sollten.

Experten-Tipp: Schreibe deine monatlichen beziehungsweise jährlichen Ausgaben detailliert auf. Halte dabei fest, welche laufenden Ausgaben trotz einer Berufs­unfähig­keit bestehen bleiben.

Vergiss dabei bitte nicht, das bei einer Berufs­unfähig­keit keine weiteren Beitragszahlungen in das Versorgungswerk oder in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Eine Liste mit den jährlichen Ausgaben bietet sich insbesondere für Ärzte mit einer eigenen Praxis an.

Sofern Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung oder aus Kapitalanlagen vorliegen, kann sich der ermittelte Absicherungsbedarf entsprechend verringern.

Ärzte sollten bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf achten, dass eine dynamische Anpassung an die sich verändernden Lebensumstände vertraglich möglich ist. Durch eine sog. Beitragsdynamik steigt die versicherte Berufs­unfähig­keitsrente jährlich um einen vereinbarten prozentualen Betrag (z.B. 5%).

Auch solltest du als Arzt beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf achten, das sich die Vertragslaufzeit am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientiert. Denn erfahrungsgemäß steigen Erkrankungen mit zunehmendem Alter. Nur so vermeidest du als Arzt später mögliche Einkommenslücken.

Gerade für niedergelassene Ärzte sollte der Verzicht auf eine Umorganisation des Praxisbetriebs verzichtet werden. Dabei sollte man darauf achten, das in den Versicherungsbedingungen geregelt ist, das auf eine Umorganisation verzichtet wird bei Personen die einen akademischen Abschluss haben und oder weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen.


Beispiele: Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte hängen von vielen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufs­unfähig­keitsrente und vom Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufs­unfähig­keitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen.

Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife für Ärzte deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu ver­gleichen.

Hier einige Beispiele:

– 20-jährige(r) Humanmedizin, Student(in), 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 27€

– 24-jährige(r) Humanmedizin, Student(in), 1.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 42€

– 30-jährige(r) Assistenzarzt/ärztin, angestellt, 2.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 68€

– 35-jährige(r) Assistenzarzt/ärztin, angestellt, 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 97€

– 45-jährige(r) Chefarzt/ärztin, angestellt, 3.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 170€

Die besten BU-Tarife für Ärzte

In einer Studie in 2020 hat das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) Berufsunfähigkeits(BU)-Policen an Hand von rund 60 Leistungsmerkmalen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für 5 Berufsgruppen mit in Summe 10 Berufsbildern darunter auch für Allgemeinmediziner analysiert.

Gesellschaft Tarif Gesamtbewertung
Continentale PremiumBU (PBU) Hervorragend
HDI EGO Top Hervorragend
Alte Leipziger SecurAL (BV10) sehr gut
Swiss Life SBU,KlinikRente.BU Sehr gut
Allianz SBU (OBUU) Sehr gut
LV1871 GoldenBU (SBU) Sehr gut
Nürnberger SBU2910DP Sehr gut

Test BU-Tarife für medizinische Berufe aus 2023

In Ihrem aktuellen Rating aus 2023 hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung kurz IVFP die 57 BU-Tarife von 48 Versicherungsgesellschaften unteranderem auch für die Berufsgruppe medizinische Berufe analysiert.
Bewertet wurde jeweils das Unternehmen und der Tarif bezogen auf Preis-Leistung, Flexibilität und Transparenz. Nachfolgend findest du einen Auszug einiger Anbieter und BU-Tarife welche die Gesamtnote Exzellent erhalten haben.

Tarif Unternehmen Preis-Leistung Flexibilität Transparenz
Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Exzellent Exzellent sehr gut Exzellent
Alte Leipziger Secur AL sehr gut Exzellent Exzellent Exzellent
Baloise BerufsunfähigkeitsVersicherung sehr gut Exzellent Exzellent Exzellent
Continentale PremiumBU sehr gut Exzellent Exzellent Exzellent
HDI Ego Top sehr gut Exzellent Exzellent Exzellent
Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung Comfort Exzellent Exzellent sehr gut Exzellent
LV1871 Golden BU Exzellent Exzellent Exzellent Exzellent
Swiss Life KlinikRente.BU Exzellent Exzellent Exzellent Exzellent
Nürnberger Selbstständige BerufsunfähigkeitsVersicherung sehr gut Exzellent Exzellent sehr gut
Volkswohl-Bund SBU Selbstständige BerufsunfähigkeitsVersicherung sehr gut Exzellent Exzellent sehr gut

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ver­gleichen

Tatsächlich ist der krankheitsbedingte Verlust der Arbeitskraft eines der größten Risiken im Leben überhaupt. Das gilt umso mehr, weil du als Ärztin/Arzt besonderen beruflichen Situationen und hohem Stress ausgesetzt bist.

Ziel bei der Auswahl einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist es als Ärztin/Arzt, einen leistungsstarken BU-Versicherer zu finden der den gewünschten Schutz zu den besten Konditionen bietet. Dies erreichst du, wenn du Versicherer und Tarife miteinander ver­gleichst und dich beraten lässt.

Ein unabhängiger und neutraler Vergleich erspart dir viel Zeit und Arbeit bei der Suche nach deiner Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte. So kannst du dir unkompliziert und schnell einen ersten Überblick verschaffen, welche Stärken und Schwächen die einzelnen BU Tarife für Ärzte haben. Nutze daher gerne das nachfolgende Anfrageformular für einen kostenfreien Vergleich.

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