Private Krankenversicherung » Vergleich und BeratungIndividuelle, transparente, faire BeratungKostenfreier und übersichtlicher Vergleich Unabhängig in der Auswahl der Versicherer Bundesweit - kostenfreie Onlineberatung |
Ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist und sich lohnt bzw. empfiehlt sollte stets induviduell geprüft werden. Mit Hilfe modernster Softwareprogramme der führenden Rating- und Analyseunternehmen erstellen wir für Sie einen übersichtlichen Vergleich der Leistungen und Anbieter.
Ist die Entschiedung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung getroffen, stellen sich weitere Fragen wie z.B. welche private Krankenversicherung und welcher Tarif passt zu mir? Welche Unterschiede in den Leistungen gibt es und auf was muss ich bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung achten?
Was ist der Unterschied zwischen einem offenen und geschlossen Hilfsmittelkatalog? Kann ich später einmal meine private Krankenversicherung (PKV) wechseln? Was muss ich zu dem Thema Beitragsanpassung wissen? Fragen über Fragen die sorgfältig besprochen werden sollten.
Daher lohnt es sich in jedem Fall, die verschiedenen Anbieter zu vergleichen und sich durch einen Experten unabhängig beraten zu lassen!
Vertraglich garantierte Leistungen ohne wenn und aber und das ein Leben lang
Erhalt der bestmöglichen med. Versorgung nach allen Regeln der ärztlichen Kunst
Keine Budget- oder Wirtschaftlichkeitsgebot
Abrechnung auch über der Gebührenordung der Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ)
Freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie eine Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer
Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Weltweiter Versicherungsschutz auch bei längeren Auslandsaufenthalten
Für wen ist einen Wechsel in die private Krankenversicherung möglich?
Existenzgründer, Selbstständige oder freiberuflich Tätige können sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat krankenversichern. Ob jedoch ein Wechsel in die PKV sinnvoll ist sollte grundsätzlich im Einzelfall besprochen werden.
Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung nur dann möglich, wenn mindestens ein Jahreseinkommen von 60.750€ (Versicherungspflichtgrenze in 2019) verdient wird, das entspricht 5.062,50€ Brutto monatlich. Beamte, Beamtenanwärter und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete erhalten von Ihrem Dienstherrn Beihilfe und sind i.d.R. auch privat krankenversichert.
Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, entscheidet letzendlich der Gesundheitszustand über die Aufnahme bzw. den Eintritt in die private Krankenversicherung. Der Abfragezeitraum im Fragenkatalog der PKV umfasst in der Regel Angaben zu ambulanten ärztlichen Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen innerhalb der letzten drei bis fünf Jahre. Stationäre Behandlungen, Psychotherapien und Operationen werden je nach Anbieter rückwirkend innerhalb der letzten fünf bis 10 Jahre abgefragt. Bestehen bespielsweise chronische Erkrankungen kann das dazu führen, das ein sog. Risikozuschlag vereinbart wird oder es sogar zu einer Ablehung kommt.
Hinweis: Gerne überprüfen wir kostenfrei und unverbindlich im Rahmen einer sog. Risikovoranfrage mit Hilfe eines Fragebogens, ob und zu welchen Konditionen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind je nach Gesellschaft und Tarif frei wähl- und kombinierbar, d.h. beginnend mit kostengünstigen Einsteigertraifen bis hin zu den absoluten Premium top Tarifen ist alles möglich. So hat man als PKV Versicherter z.B. im stationären Bereich die freie Krankenhauswahl dazu zählen auch Spezial- & Privatkliniken.
Desweiteren hat man je nach gewähltem Tarif und persönlicher Preferenz auch die Wahlmöglichkeit der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und einer Behandlung durch den Chefarzt.
Auch eine deutlich umfangreichere und höhere Erstattung für Zahnersatz und höherwertige Zahnbehandlungen dazu zählen auch Vorsorgemaßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe) kann gewählt werden. Sofern es der Tarif vorsieht kann im ambulanten Bereich eine bis zu 100% ige Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker und alternative Heilmethoden erfolgen.
Ihr Vorteil als Privatversicherter: Sie haben ein garantiertes Leistungsversprechen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Leistungskürzungen durch den Gesetzgeber zum Ausgleich steigender Beiträge möglich sind, haben Sie in der privaten Krankenversicherung (PKV) ein garantiertes Leistungsversprechen d.h. Ihre einmal vertraglich vereinbarten Leistungen stehen Ihnen ein Leben lang zu ohne wenn und aber!
Wer in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, für den gilt unteranderem auch bei der Verordnung von Arzeimittel, Verbands- und Heilmittel das sog. Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV, d.h. Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot der GKV erstreckt sich auf alle Bereiche der ärztlichen Versorgung, einschließlich Diagnostik und Therapie, Arzneiverordnungen, Früherkennungsmaßnahmen.
Übersetzt bedeutet das: „Die ärztliche Versorgung ist nur dann "wirtschaftlich", wenn der niedergelasene Arzt die (notwendigen, ausreichenden und zweckmäßigen) Leistungen mit einem möglichst geringen Aufwand an Kosten (im Sinne von Ausgaben der Krankenkassen) erbringt.“
Diese Regelung findet in der privaten Krankenversicherung hingegen keine Anwendung. Es muss lediglich eine medzinische Notwendigkeit zur Grunde liegen!
Die Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte abgekürzt auch GOÄ und GOZ bestimmt in welchem Umfang und mit welchem Faktor (Satz) ärztliche Leistungen abgerechnet werden dürfen. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem 1-fachen und dem 2,3-fachen Satz der jeweiligen Gebührenordung abgerechnet werden.
Ein Überschreiten ist nur zulässig, wenn z.B. die erbrachte Leistung des Arztes oder Zahnarztes besonders schwierig oder zeitaufwendig war. Grundsätzlich sind die ärztlichen Leistungen in der Arztrechnung mit einer extra dafür vorgesehen Nummer aufgeführt, welche in der Gebührenordnung hinterlegt ist und neben der auch die erbrachte Leistung aufgelistet sein muss.
Die privaten Krankenversicherer verpflichten sich, zumindest jährlich für jeden Tarif die tatsächlich erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten zu vergleichen.
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine sogenannte Beobachtungseinheit (das sind üblicherweise Erwachsene und Kinder in Unisextarifen oder Männer, Frauen und Kinder in Bisextarifen) eines Tarifes eine Abweichung von mehr als dem festgelegten Prozentsatz, wird eine Beitragsanpassung durchgeführt, die von dem mathematischen Aktuar geprüft und dem unabhängigen Treuhänder testiert werden muss und dann der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegt wird.
Wer als Treuhänder bestellt werden darf, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. Er muss u. a. "zuverlässig, fachlich geeignet und von dem Versicherungsunternehmen unabhängig" sein.
Eine Beitragserhöhung bzw. Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung geschieht demnach nicht willkürlich. Eine gestiegene Leistungsinanspruchnahme sowie steigende Kosten im Gesundheitswesen führen zu höheren Leistungsausgaben. Von diesen Steigerungen, z. B. bedingt durch neue Behandlungsverfahren oder den Einsatz modernster medizinischer Geräte, sind alle privaten Krankenversicherer betroffen.
Im Jahr 2014 erhöhten sich z.B. die Leistungsausgaben je versicherter Person gegenüber dem Vorjahr branchenweit beispielsweise wie folgt:
- Allgemeine Krankenhausleistungen um 3,8 %
- Zahnersatz um 3,2 %
- Heilpraktikerbehandlung um 3,5 %
- Arztbehandlung um 2,6 %
- Arzneien und Verbandmittel um 5,3 %
- Kieferorthopädie 5,2 %
- Hilfsmittel 4,6 %
- Heilmittel 3,7 %
Auch die anhaltende Niedrigzinsphase führt dazu, dass beispielsweise der Rechnungszins in den geschlechtsabhängig kalkulierten Tarifen (Bisex-Tarifen) reduziert werden muss.
Dies führt zu höheren Beiträgen, denn durch die geringere Verzinsung der Alterungsrückstellung wird nicht mehr so viel Rückstellung angespart wie rechnerisch nötig ist, um das volle Leistungsversprechen auch in Zukunft aufrecht zu erhalten. Die geringere Alterungsrückstellung muss daher durch einen höheren Sparanteil aus den Beiträgen kompensiert werden.
Wer seine private Krankenversicherung nach dem 01.01.2009 abgeschlossen hat und mit dem Gedanken spielt zu einem anderen Versicherer zu wechseln, kann die gebildeten Alterungsrückstellungen zum Teil auch mitnehmen. Die Höhe der übertragbaren Alterungsrückstellung richtet sich nach dem Umfang des sog. Basistarifs in der privaten Krankenversicherung.
Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, sehen Sie sich mit einer Vielzahl von Krankenversicherern mit unterschiedlichen Tarifen konfrontiert. Ein Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne fachkundige Beratung niemals zu empfehlen:
Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten und es geht ja schließlich um eine Entscheidung die von Beginn an richtig getroffenwerden sollte. Ich berate Sie gerne!