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Die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil eines BU-Vertrags. Je früher eine BU-Versicherung abgeschlossen wird, umso länger ist die Laufzeit. Während dieser Zeit können sich die persönlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.
Ist die Nachversicherungsgarantie Bestandteil der Vertragsbedingungen, ist es möglich, die bestehende Berufsunfähigkeitsrente nachträglich bei Eintritt bestimmter und vertraglich festgelegter Ereignisse zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist.
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Eine ereignisabhängige Nachversicherung ist vor allem für jüngere Menschen wichtig, deren Lebensumstände sich durch vielerlei Ereignisse ändern werden. Der Vorteil der Nachversicherung besteht darin, dass die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung abläuft. Sofern während der Vertragslaufzeit eine gesundheitliche Verschlechterung eingetreten ist, muss der Versicherungsnehmer nicht mit einem Beitragszuschlag oder einem Leistungsausschluss rechnen.
Meistens ist die Vereinbarung einer Nachversicherung mit bestimmten Anlässen verbunden, sodass sie als anlassbezogene bzw. ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie bezeichnet wird. Welche Ereignisse die Nachversicherung auslösen und innerhalb welches Zeitraums bzw. welcher Frist dieses Recht ausgeübt werden kann, ist abhängig von den Vertragsbedingungen des jeweiligen BU-Anbieters.
/// Zu den ereignisabhängigen Anlässen zählen beispielsweise:
Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums
Geburt oder Adoption eines Kindes
Heirat oder auch Scheidung der versicherten Person
Erhöhung des Einkommens um einen bestimmten Prozentsatz
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie
Im Rahmen der Nachversicherungsgarantie verzichten manche BU-Versicherer nicht nur auf eine erneute Gesundheitsprüfung, sondern auch auf eine erneute Risikoprüfung. Diese Klausel ist insbesondere für junge Menschen empfehlenswert.
Sie bedeutet, dass der BU-Versicherer auf eine Prüfung verzichtet, wenn der Versicherungsnehmer beruflich in eine andere Branche wechselt, die mit höheren Risiken verbunden ist. Das gilt gleichermaßen auch für ein risikoreiches Hobby, für das sich der Versicherungsnehmer während der Laufzeit eines BU-Vertrags begeistert. Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen die Bedeutung des Vertragszusatzes "ohne Risikoprüfung".
- Wer beispielsweise als Schüler eine BU-Versicherung ohne Risikoprüfung abgeschlossen hat, behält die günstige Berufsgruppeneinstufung, auch wenn er zwischenzeitlich einen risikoreichen Beruf erlernt hat und ausübt, zum Beispiel im handwerklichen Bereich als Dachdecker, Gerüstbauer oder Schreiner.
- Das gilt auch für diejenigen, die sich nach Abschluss einer BU-Versicherung mit Nachversicherungsgarantie und ohne Risikoprüfung für eine risikoreiche Freizeitbeschäftigung wie z.B. Gleitschirmfliegen, Klettern, Sprungreiten, Downhill Mountainbiken, Tauchen oder eine Kampfsportart begeistern.
Die Nachversicherungsgarantie ist begrenzt, wobei die Altersgrenze oftmals beim 45. oder 50. Lebensjahr liegt. Außerdem gilt je nach Tarif eine festgelegte Höchstgrenze (i.d.R. 2.000 - 2.500€ p.m), bis zu der die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung maximal aufgestockt bzw. erhöht werden kann. Auch muss im Rahmen der Nachversicherung die gewünschte Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente innerhalb einer bestimmten Frist in der Regel in 3 -12 Monaten erfolgen, die aber je nach Versicherer abweichen kann.
Experten-Tipp: Vereinbaren Sie auch immer eine Dynamik so das sich Ihre BU-Rente auch dann noch prozentual anpassen lässt, wenn Sie die festgelegte Höchstgrenze der Nachversicherungsgrantie erreicht haben.
Immer mehr BU-Versicherer bieten neben der ereignisabhängigen Nachversicherung auch eine ereignisunabhängige Nachversicherungs- bzw. Ausbaugarantie an. Der Zeitraum der ereignisunabhängigen Nachversicherung ist jedoch beschränkt und umfast meist die ersten 3 - 5 Versicherungsjahre nach dem Abschuss des BU Vertrags.
Der Vorteil dieser Nachversicherungsklausel besteht darin, dass die Nachversicherungsgarantie nicht nur ohne eine erneute Gesundheitsprüfung sondern zusätzlich ohne Angabe von Gründen möglich ist.
Die wichtigste Voraussetzung und eigentliche Hürde für die Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Gesundheitsprüfung, bei der der Antragsteller Gesundheitsfragen beantworten muss. weiterlesen »
Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die Aufnahme in eine BU-Versicherung ist eine Antragstellung erforderlich. Daher muss jeder potenzielle Neukunde eine Risikoprüfung durchlaufen. weiterlesen »
Der Begriff der Berufsunfähigkeit beschreibt die Unfähigkeit einer Person, weiterhin ihrem Beruf nachzugehen. Die Beeinträchtigung der Berufsausübung kann durch einen Unfall, eine Krankheit
oder durch Invalidität bedingt sein. weiterlesen »