Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Zahnärzte » Vergleich

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Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte: Vergleich und Test (2024)

Das der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte trotz einer Absicherung durch das berufsständische Versorgungswerk sinnvoll ist, hat Jessica Müller angestellte Zahnärztin (31 Jahre) am eigenen Leib erfahren, nachdem Sie auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad gestürzt war.

Dabei hat sich Jessica so stark am Handgelenk, verletzt dass sie die rechte Hand für mindestens 6 Monate nicht mehr richtig bewegen kann. Durch eine Entzündung verzögert sich außerdem die Heilung. Wann sie die Hand wieder voll einsetzen kann, ist nicht absehbar. Zum Glück hatte Jessica vor 5 Jahren während des Studium´s eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, solange Sie noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hatte.

Mehr dazu, warum du als Zahnarzt/Zahnärztin eine zusätzliche Absicherung durch eine Berufs­unfähig­keitsversicherung benötigst und welchen Schutz die berufsständische Versorgung bietet – erfährst du hier.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Zahnärzte und Zahnärztinnen haben ein nicht zu unterschätzendes Berufsunfähigkeitsrisiko (Hände, Augen und Rücken) und sollten daher möglichst früh eine BU-Versicherung abschließen, um so auch von den günstigeren Beiträgen zu profitieren.
  • Versichere als Zahnarzt oder Zahnärztin eine ausreichend hohe private BU-Rente, denn der Erhalt einer BU-Rente aus dem Versorgungswerk ist an enge Regeln und Voraussetzungen gebunden.
  • Achte beim Abschluss unbedingt auf den Wortlaut der Infektionsklausel, damit du als Zahnarzt oder Zahnärztin auch bei einem behördlichen Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz eine BU-Rente erhälst.
  • Achte auch genau auf die Formulierung der Umorganisationsklausel geachtet werden, wenn eine spätere Niederlassung mit einer eigenen Zahnarztpraxis für dich in Frage kommt.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte im VergleichAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 03. Januar 2024 Lesezeit: ca.4 Min


Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte: Trotz Versorgungswerk

Berufsunfähigkeitsversicherung_für_Zahnärzte im Vergleich
Zahnärzte haben über das Versorgungswerk keinen ausreichenden Schutz vor einer Berufsunfähigkeit!
Viele Zahnärzte verlassen sich auf das berufsständische Versorgungswerk. Doch ist das wirklich ausreichend? Vereinfacht ausgedrückt sind die zahnärztlichen Versorgungswerke für die Alters-, Berufs­unfähig­keits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder zuständig, wobei die Mitgliedschaft gesetzlich verpflichtend ist. Die Auszahlung der Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte ist jedoch im berufsständischen Versorgungswerk an sehr enge Voraussetzungen gebunden:

Eine verminderte Berufsfähigkeit reicht als Versorgungsgrund regelmäßig nicht aus. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen als Zahnarzt oder Zahnärztin deinen Beruf nur in einem verminderten oder veränderten Umfang ausüben kannst, reicht das grundsätzlich für eine vom Versorgungswerk anerkannte Berufs­unfähig­keit nicht aus.

Um einen über das zahnärztliche Versorgungswerk gewährten Anspruch auf eine Berufs­unfähig­keitsrente zu haben, musst du in vollem Umfang berufsunfähig sein. Bist du das nicht, kannst du auf eine andere Tätigkeit, wie zum Beispiel in Forschung und Lehre oder im öffentlichen Gesundheitswesen verwiesen werden. Die genannten Voraussetzungen für die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte sind im berufsständischen Versorgungswerk so eng gesteckt, dass sie nur in Ausnahmefällen erfüllt werden. Das hat auch einen Grund, denn die Hauptaufgabe eines Versorgungswerk ist der Aufbau einer Altersvorsorge für Ihre Mitglieder und die Sicherstellung der Versorgung von Hinterbliebenen.

Damit unterscheidet sich die Bedingungen gravierend von denen der privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte und Zahnärztinnen, welche bereits ab einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50% leistet.


Auszug aus dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen

Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen BerufsunfähigkeitDie Satzung der Zahnärztekammer Niedersachsen definiert die Berufsunfähigkeit seiner Mitglieder wie folgt:

§17 (2) Völlige Berufsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn das Mitglied infolge Krankheit, Unfall, körperlicher oder geistiger Schwäche dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, eine zahnärztliche Tätigkeit nachhaltig auszuüben und diese einstellt oder eingestellt hat. Voraussetzung für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ist der Nachweis über die Aufgabe der zahnärztlichen Tätigkeit bzw. die Beendigung des Arbeitsvertrages.

(8) Das Mitglied ist verpflichtet, sich allen Maßnahmen zu unterziehen, die zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit führen können und zumutbar sind. Die Weitergewährung der Berufsunfähigkeitsrente kann davon abhängig gemacht werden, dass das Mitglied geeignete Maßnahmen zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit ergriffen hat. (Quelle: Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen vom 18. April 2018)

Häufige Ursachen die bei Zahnärzten zu einer Berufs­unfähig­keit führen

Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte im Vergleich
Zahnärzte und Zahnärztinnen sind einem nicht zu unterschätzenden Berufsunfähigkeitsrisiko ausgesetzt.
Zahnärzte und Zahnärztinnen haben auf Grund Ihres Berufs ein nicht zu unterschätzendes Risiko einer Berufsunfähigkeit.
Das liegt einerseits daran das zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit präzises Arbeiten in gebeugter Körperhaltung mit einer ruhigen Hand Voraussetzung ist. Anderseits auch ein hohes Maß an Konzentration in der täglichen Arbeit am Patienten notwendig ist. Diese Grundlagen gepaart mit einem hohen Arbeitsaufkommen, Notfallpatienten und Konkurrenzdruck, kann dazu führen das Zahnärzte und Zahnärztinnen oftmals körperlich und mental an Ihre Grenzen kommen.

Laut Statistik sind bei Zahnärztinnen und Zahnärzten Erkrankungen der Gelenke insbesondere an der behandelnden Hand wie zum Beispiel das Karpaltunnelsyndrom für eine Berufsunfähigkeit ursächlich. Aber auch Erkrankungen am Bewegungsapparat speziell Verspannungen in der Schulterregion und dem Rücken zählen zu den häufigsten Ursachen. Begünstig durch eine einseitige Haltung bei der Behandlung, können sie dauerhaft zu chronischen Rückleiden und einer Berufsunfähigkeit führen.


Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte: Worauf sollte man achten

Eine dieser Klauseln ist die sogenannte Infektionsklausel, die Bestandteil Ihres Vertrags sein sollte. Das bedeutet für dich als Zahnarzt oder Zahnärztin, dass du von erweiterten Versicherungsleistungen profitieren kannst.

Die Infektionsklausel sichert dir auch dann Leistungen als Zahnarzt und Zahnärztin aus der Berufs­unfähig­keitsversicherung zu, wenn du noch fähig bist zu arbeiten, von dir eine Ansteckungsgefahr für Patienten ausgeht. Voraussetzung ist, dass es sich um ein behördliches Tätigkeitsverbot handelt, das für die Dauer von mindestens sechs Monaten verhängt wird.

Eine zweite wichtige Klausel ist der Verzicht des BU-Versicherers auf eine abstrakte Verweisung. Andernfalls kann der BU-Versicherer verlangen, dass du einen anderen, zumutbaren Beruf ausübst, auch wenn du nicht mehr in der Lage bist, als Zahnarzt und Zahnärztin zu arbeiten.

Achte außerdem auf eine Vertragslaufzeit, die möglichst bis zum 67. Lebensjahr läuft. Auf diese Weise vermeidest du Versorgungslücken vor Beginn der Altersrente.

Die Höhe der Berufs­unfähig­keitsversicherung orientiert sich am aktuellen Lebensstandard und auch daran, ob weitere Einkommensquellen, zum Beispiel aus Miete und Verpachtung, vorhanden sind.

Je näher die Höhe der Rente aus der privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung an dein Nettoeinkommen heranreicht, umso besser bist du im Ernstfall abgesichert. Eine Absicherung in Höhe von 75-80 Prozent des Nettoeinkommens ist empfehlenswert.

Experten-Tipp: Schreibe deine monatlichen Ausgaben detailliert auf. Überlege, welche laufenden Ausgaben trotz einer Berufs­unfähig­keit bestehen bleiben.

Zahnärzte sollten bei dem Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung darauf achten, eine dynamische Anpassung vertraglich zu vereinbaren, um der Inflation bzw. dem Kaufkraftverlust entgegenzuwirken.

Durch eine sog. Beitragsdynamik steigt die versicherte BU-Rente jährlich um einen vereinbarten prozentualen Betrag (z.B. 3%).

Experten-Tipp: Die Beitragsdynamik ist ein Recht, das dir der Versicherer einräumt. Es besteht keine Pflicht die Dynamik jedes Jahr anzunehmen, sie kann auch ausgesetzt werden.


Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnmedizinstudenten: Starter Tarife

Es besteht die Möglichkeit bei einigen Versicherern als Zahnmedizinstudent:in auch einen Starter oder Einsteiger BU-Tarif abzuschließen.

Der Vorteil während dieser Startphase ist, das in der Regel innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre der monatlich zu zahlende Beitrag um bis zu 50% reduziert ist gegenüber dem „normalen Beitrag“ und sich dann z.B. schrittweise ab dem fünften Jahr jährlich um weitere 3 bis 5 Jahre erhöht. Es gibt auch Varianten bei denen der Beitrag nicht schrittweise angehoben wird, sondern nach 5 Jahren einmalig für die restliche Vertragsdauer.

Hinweis

Experten TippWährend der sog Startphase erhälst du als Zahnmedizinstudent:in trotz stark vergünstigter Anfangsbeiträge 100% Versicherungsschutz und somit auch auch die volle vertraglich vereinbarte BU-Rente sollte es zu einem Leistungsfall kommen.

Fazit: So interessant diese Möglichkeit auch ist, so sollte man beachten, das ein Starter bzw. Einsteiger BU-Tarif im Vergleich zu einem regulären bzw. klassischen Tarif über die gesamte Vertragslaufzeit teurer ist.


Aktuelle BU-Aktion für Zahnärzte mit stark verkürzten Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung in der BU-Versicherung für ZahnärzteAktuell bietet die HDI Versicherung die Möglichkeit an, für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten mit bestandenem Physikum, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen abzuschließen. Es können anfänglich maximal 2.500€ monatliche BU-Rente versichert werden. Bei Zahnmedizinstudenten liegt die zu Vertragsbeginn maximal versicherbare BU-Rente bei 2.000€ monatlich.

Der Vorteil der verkürzten Gesundheitsfragen bzw. dem Aktionsantrag für Zahnmediziner liegt darin, das zum einen keine Angaben zu Größe und Gewicht, Raucherverhalten und risikoreichen Hobbys/Sportarten gemacht werden müssen. Fährst du beispielsweise in deiner Freizeit Downhill, betreibst Klettersport, Reitsport, Kampfsport, Motorsport oder Flugsport um nur ein paar Beispiele zu nennen, müssen Sie diese Hobbies nicht angeben, da der Versicherer explizit im Antrag nicht danach fragt.

Im speziellen sticht bei den Gesundheitsfragen heraus, das keine Fragen wie sonst üblich zu Allergien (z.B. Nahrungsmittelunvertäglichkeiten, Hausstaubmilben, Heuschnupfen, sonstigen Allergien usw.), Atmungsorgane/Lunge (z.B. Asthma, Schlafapnoe usw.), Hauterkrankungen (z.B. Neurodermitis, Kontaktekzem, Schuppenflechte usw.), Augenerkrankungen (z.B, grüner oder grauer Star, Fehlsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien usw.), Ohrenerkrankungen (z.B.Tinnitus, Gleichgewichtsstörung, Schwindel usw.), akute oder chronische Infektionen (z.B. Borreliose, Gürtelrose, Covid-19 usw.) gestellt werden.


Wie lauten die Gesundheitsfragen der BU-Aktion für Zahnärzte

Die HDI möchte im Rahmen Ihrer Gesundheitsfragen wissen, ob man derzeitoder in den letzten 3 Jahren in Behandlung

a) bei einem Kardiologen war.
b) einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt war.
c) einem Orthopäden war.

Zusätzlich wird gefragt wurden in den letzten 3 Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet.

Und zu guter Letzt wird gefragt wurde jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt?

Und war man in den letzten 24 Monaten länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, die berufliche Tätigkeit auszuüben, oder wird derzeit die berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ausgeübt?


Fazit zu der BU-Aktion für Zahnärzte

Experten Tipp Die Aktion bietet sich zum einen für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten mit bestandenem Physikum an, die eine etwas umfangreichere Gesundheitshistorie haben. Denn wie bereits im Abschnitt zuvor erwähnt, werden etliche Erkrankungen/Diagnosen und Beschwerden die sonst im Rahmen der üblichen Gesundheitsfragen anderer Versicherer anzugeben wären nicht abgefragt.

Zum anderen für alle Zahnmediziner die Risikozuschläge von 25% -100% auf Grund risikoreicherer Hobbies vermeiden möchten oder eventuell nur aufgrund ihres Hobbies keinen Versicherungsschutz bekommen würden.

Test BU-Tarife für medizinische Berufe aus 2023

In Ihrem aktuellen Rating aus 2023 hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung kurz IVFP die 57 BU-Tarife von 48 Versicherungsgesellschaften unteranderem auch für die Berufsgruppe medizinische Berufe analysiert.
Bewertet wurde jeweils das Unternehmen und der Tarif bezogen auf Preis-Leistung, Flexibilität und Transparenz. Nachfolgend findest du einen Auszug einiger Anbieter und BU-Tarife welche die Gesamtnote Exzellent erhalten haben.

Tarif Unternehmen Preis-Leistung Flexibilität Transparenz
Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Exzellent Exzellent sehr gut Exzellent
Alte Leipziger Secur AL sehr gut Exzellent Exzellent Exzellent
Baloise BerufsunfähigkeitsVersicherung sehr gut Exzellent Exzellent Exzellent
Continentale PremiumBU sehr gut Exzellent Exzellent Exzellent
HDI Ego Top sehr gut Exzellent Exzellent Exzellent
Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung Comfort Exzellent Exzellent sehr gut Exzellent
LV1871 Golden BU Exzellent Exzellent Exzellent Exzellent
Swiss Life KlinikRente.BU Exzellent Exzellent Exzellent Exzellent
Nürnberger Selbstständige BerufsunfähigkeitsVersicherung sehr gut Exzellent Exzellent sehr gut
Volkswohl-Bund SBU Selbstständige BerufsunfähigkeitsVersicherung sehr gut Exzellent Exzellent sehr gut

Quelle: https://ivfp.de/rating/produktvergleich-versicherungen/sbu-rating-2023//


Beispiele: Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte

Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung für Zahnärzte hängen von vielen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufs­unfähig­keitsrente und vom Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufs­unfähig­keitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen.

Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife für Zahnärzte und Zahnmedizinstudenten deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu ver­gleichen.

Hier einige Beispiele:

– 23-jährige(r) Zahnmedizinstudent:in, 1.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 33€

– 27-jährige(r) Assistenzzahnarzt/ärztin, angestellt, 2.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 67€

– 35-jährige(r) Zahnarzt/ärztin, selbstständig, 2.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 100€

– 45-jährige(r) Zahnarzt/ärztin, angestellt, 3.500€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 170€

BU-Versicherung für Zahnärzte: Wann sollte man abschließen?

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss? Die Antwort lautet: Je früher desto besser! Am besten schon zu Beginn des Zahnmedizinstudium. Der Grund liegt auf der Hand. Je jünger du als Zahnarzt oder Zahnärztin beim Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung bist, umso geringer fallen die monatlichen Beitragszahlungen aus.

Je jünger du bist, umso größer ist die Chance, als Zahnarzt und Zahnärztin eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu normalen Konditionen zu erhalten. Denn bei möglichen Vorerkrankungen oder aktuellen Erkrankungen kann es passieren, dass dir die Aufnahme erschwert wird und evtl. einen Leistungsausschluss oder einem Risikozuschlag vertraglich vereinbart werden muss.

Gerne unterstützen wir dich als Zahnarzt und Zahnärztin eine BU-Versicherung zu optimalen Konditionen zu finden. Dabei erhälst du von uns unteranderem einen kostenfreien Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter auf dessen Grundlage wir für dich auch eine unverbindliche und anonyme Risikovoranfrage stellen.

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